Online-Lernen der „Generation Y“

Was der Nachwuchs von neuen Lernumgebungen erwartetDas WWW hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt: Weltweit haben immer mehr Menschen Zugang zum Internet. Mit den technischen Möglichkeiten, ohne Spezialkenntnisse selbst Texte, Bilder und Videos ins Web zu stellen, entstand ein „soziales Web“: das Web 2.0. Insbesondere technisch versierte Jugendliche konsumieren Internet-Angebote nicht mehr passiv, sondern nutzen das Web aktiv – als „Prosumenten“. Ein gemeinsam von der Frankfurt School of Finance & Management und der Managementberatung zeb/ entwickelter Entwurf für ein Azubi-Portal einer Bank zeigt, wie Unternehmen die Erwartungen des Nachwuchses an neue Lernumgebungen erfüllen können.

Intelligenzquotient steigern

Warum Unternehmen Ideenmanagement und Wissensarbeit verknüpfen solltenIn der zunehmend komplexen Wissensgesellschaft können langfristig nur Unternehmen erfolgreich sein, die internes und externes Wissen optimal nutzen. Wie effizient eine Organisation die dynamische Umwelt wahrnimmt und die eigenen Mitarbeiter sowie weitere Akteure in Wissensprozesse einbezieht, bestimmt die Unternehmensintelligenz. Allerdings ist die Intelligenz eines Unternehmens wegen ihres kollektiven Charakters schwer zu erfassen und zu fördern. Denn es gilt nicht nur die Intelligenz der einzelnen Wissensträger zu addieren, sondern sie in einen kreativen Austausch zu bringen. Wissens- und Ideenmanagement sollten dabei Hand in Hand gehen.

Erfolgversprechende Verbindung

Schon die alten Griechen wussten es: Weisheit ist der beste Lehrmeister. Was damals galt, gilt noch heute – auch für Führungskräfte. Business Schools bereiten die jungen Manager zwar theoretisch auf ihre Aufgaben vor, in ihre Rolle hineinwachsen und sie erfolgreich bewältigen können sie jedoch nur durch Erfahrung. Dieser Entwicklungsprozess lässt sich beschleunigen, wenn die Einsteiger einen persönlichen Ratgeber zur Seite haben, der seine Erfahrung mit ihnen teilt. Im antiken Griechenland war Mentor der Erzieher von Odysseus Sohn Telemach. Heute bezeichnet Mentoring das Konzept, hinter dem sich diese Idee der Erfahrungsvermittlung verbirgt.

Messen und Steuern von Wertzuwachs

An der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien wurde im Rahmen des Forschungsprojekts PROLIX eine Einführungsmethode und ein webbasiertes Softwaretool für Bildungscontrolling entwickelt. Das WU-Lerncockpit erlaubt es Unternehmen, Qualifizierungsmaßnahmen besser an ihren Geschäftsprozessen auszurichten. Das Kennzahlen- und Instrumentenportfolio hilft kostengünstig und valide Daten zu erheben, um Mitarbeiterqualifizierung effizienter und effektiver zu gestalten. Instrumente, Methoden und Softwareunterstützung wurden im Rahmen von mehr als 20 Projekten weiterentwickelt und stehen zum Teil kostenfrei zur Verfügung.

Zieh die Rüstung aus!

Stellen Sie sich vor, es sind wieder diese Hundstage in Deutschlands Frühherbst. Die Nation schwitzt. In den Cafés zwischen Plön und Passau macht sich mediterrane Stimmung breit. Die Eisfabriken kommen mit der Produktion kaum nach, Bionade hat Lieferengpässe und beim Grillen ist Hochsaison.Szenenwechsel. Zur gleichen Zeit an der Friedrich-Ebert-Allee 140 in Bonn. In der Zentrale der Deutschen Telekom bereitet man sich auf die Veröffentlichung des Halbjahresbericht H1 vor. Der Vorstand des größten europäischen Telekommunikationsunternehmens soll der Presse die Ergebnisse präsentieren und anschließend Rede und Antwort stehen. Im Konferenzsaal treffen Fernsehteams, Fotoreporter und Pressejournalisten ein. Dort ist es drückend und schwül, wie an manchem Sommertag in Bonn am Rhein.

Ein lohnendes Tauschgeschäft

Kennen Sie das? Ihre Mitarbeiter sind enttäuscht, wie niedrig der Nettobetrag ist, der vom versprochenen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld überwiesen worden ist. Dabei haben Sie sogar noch etwas für die Sozialversicherung obendrauf legen müssen! Werden jedoch Sonderzahlungen nicht bar, sondern in Form von Warengutscheinen gewährt, können sowohl Sie als auch Ihre Beschäftigten bei den Abgaben entlastet werden. Denn ein Warengutschein, den der Arbeitnehmer beim eigenen Arbeitgeber einlöst, ist immer als Sachbezug zu behandeln.

Ingenieur- und Fachkräftemangel schwächt deutsche Wirtschaft

Am 28. und 29. Oktober findet in München die Praxiskonferenz „Wanted: WoMen Engineers!“ statt. Personalverantwortliche und Experten aus Wirtschaft und Institutionen treffen sich, um neue Strategien gegen den verbreiteten Mangel an Ingenieuren und Fachkräften zu diskutieren. Nach Angaben des VDI fehlen der deutschen Wirtschaft aktuell etwa 70.000 Ingenieure; dieser Mangel führe zu einem wirtschaftlichen Schaden in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro pro Jahr. Zusätzlich bedrohen die Stellenvakanzen insbesondere die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Hoch- und Spitzentechnologie sowie technischer Dienstleister.

Personalentwicklung zahlt sich erst durch Personalbindung aus

Die Förderung ihrer Mitarbeiter wird für russische Unternehmen zunehmend zur Herzensangelegenheit. Ob externe Bildungsangebote oder eigene Programme und Formate – die Spanne durchgeführter Maßnahmen ist mittlerweile so breit wie einfallsreich.

Roadshow: StepStone-Know-how unterwegs

Roadshow: StepStone-Know-how unterwegsVeranstaltungen in acht deutschen Großstädten zu Rekrutierungs- und Arbeitsmarktthemen.Das Thema “Online-Rekrutierung in der Praxis” wird in allen acht Städten der StepStone-Roadshow vorgestellt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltungen “Die größten Fehler im Arbeitsrecht” sowie “Employer Branding für eine erfolgreiche Mitarbeitersuche” finden jeweils in vier Städten statt. Hier beträgt die Teilnahmegebühr 95,- Euro pro Veranstaltung. Die Anmeldung für die Events erfolgt über event@stepstone.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

standard company profile

You have to invest only 490 euros for the standard package with a one-year subscription period. It is free for customers who have booked 2 spring exhibitions in 1 year*.*The free standard profile is a stand-by profile, i.e. we do not guarantee a specific date for online activation.All prices are exclusive of 19% VAT.

Unternehmensprofil Standard

Was die gelben Seiten für alle Branchen, das ist die Rubrik “HR Unternehmen” in HRM.de für das Personalwesen: HR Entscheider nutzen die Anbieterübersicht als Informationsquelle, wenn es um die Beschaffung neuer Produkte geht. Sie können sich hier ausführlich mit einem Unternehmensprofil präsentieren, Ihre Produkte und Lösungen darstellen und über Neuigkeiten, Messen und Veranstaltungen informieren.

Zukunft Personal 2008: Europas größte Fachmesse für Personalmanagement erlebt Besucherrekord

Personalabteilungen müssen eine größere Bandbreite an Aufgaben abdecken als bisher: Fachkräfte über Ländergrenzen gewinnen und gleichzeitig Personal abbauen, Veränderungen und Talente managen sowie das deutsche und das europäische Recht im Blick behalten. Wie Personalverantwortliche den zunehmend komplexen Ansprüchen ihrer Organisationen gerecht werden, demonstrierte die Messe Zukunft Personal am 9. und 10. September in Köln. Mit überragendem Erfolg: 8.279 Besucher strömten in die drei Themenhallen – rund 2.000 mehr als im vergangenen Jahr. Einige Meinungen der Fachbesucher können Sie hier nachlesen.

Kündigung wegen Entzugs der „betrieblichen Fahrerlaubnis“

Entzieht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine zusätzlich zum Führerschein erteilte „betrieblichen Fahrerlaubnis“, verliert dieser damit nicht seine gesetzliche Fahrerlaubnis, da der Arbeitgeber für die Erteilung und den Entzug der „betrieblichen Fahrerlaubnis“ selbst erstellten Regeln folgt. Entsprechend rechtfertigt der Entzug der „betrieblichen Fahrerlaubnis“ für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen.

Webcast

Mit den neuen HRM.de Webcasts erreichen Ihre Vorträge aus den Foren unserer Personalmessen PERSONAL und Zukunft Personal Ihre Zielgruppe noch schneller, rund um die Uhr und an jedem Ort dieser Welt.

Webinar

HRM.de stellt Ihnen mit den neuen Webinars die Plattform für Ihren Erfolg zur Verfügung. Ein Webinar ist eine Live-Präsentation oder ein Kurzseminar, das über das Internet übertragen wird. Das Webinar ist interaktiv ausgelegt und ermöglicht einen Austausch zwischen dem Referenten und den Teilnehmern. HRM.de übernimmt für Sie den kompletten Prozess von der Bereitstellung der Technologie über die Promotion, Registrierung und Durchführung. Sie konzentrieren sich auf das Wesentliche – und zwar auf Ihre Kunden und auf die, die es werden wollen.

Internes Benchmarking der Arbeitsmotivation

Der Motivation auf der Spur.Europaweit ein Full-Service-Partner für alle Absatzkanäle im Convenience-Bereich zu sein, erfordert sowohlvom Management als auch von den Mitarbeitern große Flexibilität und Veränderungsfähigkeit bei einergleichbleibend hohen Servicequalität. Ohne Motivation ist dies nicht möglich. Um diese sicherzustellen, wurdendie deutschen Mitarbeiter der Lekkerland AG & Co. KG zu ihrer Arbeits- und Leistungsmotivation befragt.Der Artikel wurde in der aktuellen Ausgabe der Personalwirtschaft (09/08) veröffentlicht.

Zeitwertkonten – einzelne Modelle steuerrechtlich unzulässig!

Gefahr für Steuernachzahlungen bestehtZeitwertkonten – bei welchen der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens Entgelt­bestandteile anspart, um hieraus eine spätere Freistellung zu finanzieren – erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Grund hierfür war bislang insbesondere die Tatsache, dass weder die Einrichtung eines Zeitwertkontos noch die Einbringung von Entgeltbestandteilen in das Wertguthaben Lohnsteuer auslöst; diese fällt vielmehr erst bei der Freistellung (beim “Verbrauch” des Wertguthabens) an, wird also bis zu diesem Zeitpunkt gestundet (Gleiches gilt im Übrigen für die Beiträge zur Sozialversicherung).

Ist die Pauschalierung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b EStG vorteilhaft?

Seit dem Jahr 2007 können Unternehmen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ihre Sachzuwendungen an Dritte oder an ihre eigenen Arbeitnehmer pauschal mit 30 Prozent besteuern. Damit braucht der Empfänger der Sachzuwendung den Vorteil nicht selbst versteuern. Bisher ist die Regelung in der Praxis nicht auf Begeisterung gestoßen. Das liegt unter anderem an vielen ungeklärten Fragen. Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 29. April 2008 zur Anwendung des § 37b EStG Stellung genommen und einige Zweifelsfälle geklärt.

Aktuelles vom Lohnsteuerrecht – September 2008

Anhand der Entwürfe zum Jahressteuergesetz 2009 und dem Steuerbürokratieabbaugesetz lassen sich bereits heute einige Änderungen vorhersagen, die auf Unternehmen die Lohnsteuer betreffend zukommen. Bis zum Jahresende soll einerseits das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz abgeschlossen sein. Der Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Einzelregelungen in fast allen Steuergesetzen. Andererseits soll auch ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen beider Gesetzesentwürfe, die die Lohnsteuer tangieren.

Tarifliche Altersgrenze 65 – Eine zulässige Diskriminierung wegen Alters

Eine tarifliche Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet, ist zumindest dann zulässig, wenn die tarifliche Altersgrenze vor dem Inkrafttreten des AGG vereinbart wurde. Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass Unternehmen hiermit insbesondere nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Die Ungleichbehandlung sei auf Grund der hiermit verfolgten beschäftigungspolitischen Ziele gerechtfertigt.

Neues vom Arbeitsrecht – September 2008

Hat eine schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn sie ohne gesundheitliche Gefährdung ihre Arbeit ausüben könnte, aber der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft die Fahrt zum Arbeitsplatz verbietet? Müssen Unternehmen Zeugnisse auf Wunsch des Arbeitnehmers erängzen, wenn branchenübliche Formulierungen fehlen? Können Arbeitnehmer spezielle Methoden der Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes verlangen? Wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen, sind Sie in dieser Rubrik richtig.

Hier treffen sich die Experten: TDS-Personalkongress 2008

Am 26. und 27. November 2008 dreht sich im Darmstädter Kongresszentrum alles rund um das Thema Personal: Im „darmstadtium“ bringt TDS Personalfach- und –führungskräfte mit Branchenexperten zusammen. Neben Vorträgen zu aktuellen Fragen, Trends und Zukunftsperspektiven der Personalbranche bietet der Kongress eine Plattform zum Austausch und zur Vernetzung. Die Teilnehmer erwartet ein umfangreiches Programm: Eröffnungs- und Gastvortrag, Anwenderforum und –konferenz, Talkrunden sowie eine Vielzahl von Workshops und eine Ausstellung.

Drittschuldnererklärung

VorbemerkungBei einer Lohnpfändung kann der Gläubiger den Arbeitgeber zur Auskunft über die gepfändete Forderung auffordern (§ 840 ZPO). Das Auskunftsverlangen muss in der Zustellungsurkunde aufgenommen sein und muss durch den Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt werden. Bei einer Zustellung durch die Post besteht keine Auskunftspflicht. Die Erklärungsfrist beginnt für den Arbeitgeber mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses und beträgt 2 Wochen. Sie kann vom Gläubiger, nicht jedoch vom Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht verlängert werden.

Talentmanagement statt War for Talents

Viele Personalentscheider betrachten Talentmanagement als Waffe im Wettbewerb um Talente. Doch damit lösen sie die strukturellen Probleme ihrer Unternehmen nicht. Der nachfolgende Beitrag versteht sich als Plädoyer für eine professionelle Personalarbeit, die den kurzfristigen Aktionismus im War for Talents durch ein proaktives Talentmanagement überflüssig macht.

Sozialversicherung: Meldepflicht und Fristen

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber bei den Versicherungsträgern gemeldet werden – es besteht Meldepflicht nach § 198 SGB V. Dabei reicht es, die Krankenkasse des Arbeitnehmers zu benachrichtigen. Eine Meldung bei Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ist nicht nötig. Die Krankenkasse zieht den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein.

Pflegezeit

Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen wollen, haben ab dem 1. Juli 2008 einen Rechtsanspruch auf Arbeitsfreistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber:- kurzzeitige Freistellung: Bei akut nötiger Pflege eines nahen Angehörigen können Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fern bleiben, auch in Kleinbetrieben.- Pflegezeit: Zu einer längeren Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung können Berufstätige bis zu 6 Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen. Hier besteht der Anspruch nur gegenüber Arbeitgebern mit über 15 Beschäftigten.

Mutterschutz

Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt besonderen Schutz, festgeschrieben im Mutterschutzgesetz ((MuSchG). Es gilt unter anderem auch für Teilzeitbeschäf-tigte und Auszubildende. Bei befristeten Verträgen besteht Mutterschutz, solange das Arbeitsverhältnis andauert.

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

Für Arbeitnehmer gilt: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Soweit die gesetzliche Regelung – in § 622 BGB.

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Jedes Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber durch eine ordentliche, fristgerechte, oder durch eine außerordentliche, fristlose, Kündigung beendet werden. Die Kündigung ist in beiden Fällen schriftlich zu erklären, wie in § 623 BGB festgehalten, und zwar in Briefform, nicht per E-Mail oder Fax.

HR-Barometer 2007. Personalarbeit wird zunehmend komplexer

In diesem Jahrzehnt gibt es kein eindeutiges Set von dominanten Personalthemen. Stattdessen müssen die Personalabteilungen viele komplexe Aufgaben parallel bewältigen. So lautet eine Kernaussage des „HR-Barometers 2007“. Die Studie des Beratungsunternehmens Capgemini Consulting basiert auf einer Befragung von 106 Vorständen und HR-Verantwortlichen aus großen Unternehmen im deutschsprachigen Raum.

Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil ist eine Leistung, die einem Arbeitnehmer zufließt – ohne dass es sich um ein Arbeitsentgelt handelt. Nutzt ein Arbeitnehmer etwa den Firmenwagen auch für private Zwecke, dann gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil, auch eine unentgeltlich oder verbilligt überlassene Wohnung.

Der Weg zum guten Ruf

Wie sich Unternehmen zu attraktiven und unverwechselbaren Arbeitgebern machenNeu aufkommende Modewörter haben häufig eines gemeinsam: Sie sind nicht so neu wie sie scheinen. So auch der Begriff Employer Branding. Er kam in der 90er Jahren während des Booms der New Economy auf. Wie der Begriff „War for Talents“ geriet Employer Branding mit dem Platzen der Internetblase erst einmal wieder in Vergessenheit. Inzwischen ist der Fachkräftemangel jedoch wieder ein Thema und Arbeitgeberattraktivität von Nöten. Kürzlich meldete der Verein Deutscher Ingenieure und das Institut der deutschen Wirtschaft, dass Deutschland 95.000 Ingenieure fehlen – Tendenz steigend. Acht von zehn Unternehmen kämpfen einer Studie der Managementberatung Hewitt zufolge schon heute mit einem Engpass an qualifizierten Köpfen.

Diskriminierung aufgrund einer Behinderung

1. Im Fall der Diskriminierung wegen einer Behinderung durch einen öffentlichen Arbeitgeber vor Inkrafttreten des AGG ist die Richtlinie 2000/78/EG des Rats vom 27.11.2000 unmittelbar anwendbar.2. Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, ist eine eidesstattliche Versicherung nach § 294 ZPO nicht ausreichend. Der Betreffende muss Indizien beweisen, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Diskriminierung belegen.(Leitsätze des Bearbeiters)BAG, Urteil vom 3. April 2007 – 9 AZR 823/06

Kündigung eines BR-Mitglieds wegen Betriebsstilllegung

1. Es liegt keine Betriebsstilllegung vor, wenn ein Unternehmen drei Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch mehr als drei Monate über den behaupteten Stilllegungstermin des Betriebs hinaus beschäftigt.2. Ist die Weiterbeschäftigung der Altersteilzeitmitarbeiter schon bei Ausspruch der Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied beabsichtigt, ist die Kündigung unwirksam.3. Der Kündigungsschutz eines gekündigten Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung ergibt sich aus § 15 Abs. 4 KSchG.(Leitsätze des Bearbeiters)LAG Nürnberg, Urteil vom 27. November 2007 – 7 Sa 119/06 (rk.)

Abmahnung eines Low Perfomers im Außendienst

Die zur Kündigung wegen Minderleistung entwickelten Grundsätze gelten auch bei einer Abmahnung wegen Leistungsdefiziten. Es ist zu bezweifeln, ob eine Abmahnung erst gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer die Durchschnittsleistung langfristig um mehr als ein Drittel unterschreitet. (Leitsatz des Bearbeiters)(Leitsatz des Bearbeiters)LAG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2007 – 17 Sa 64/07 (rk.)

Wie funktioniert der Mindestlohn?

Kein Thema wird in Politik und Öffentlichkeit seit über einem Jahr derart kontrovers diskutiert wie die Einführung von Mindestlöhnen. Dabei geht es schon lange nicht mehr um das Ob, sondern das Wie. Begriffe wie Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestarbeitsbedingungsgesetz, Allgemeinverbindlichkeit und Tarifbindung schwirren durch die Diskussion. Dieser Beitrag stellt die Grundsätze dar, nach denen Mindestlöhne bereits heute möglich sind, und zeigt Möglichkeiten ihrer Vermeidung.

Von der Information zur Kommunikation – Neue Aufgaben für das Personalmanagement von morgen

Bevor er im März 2008 in den Vorstand der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG wechselte, war Karl-Heinz Stroh als Personalmanager in verschiedenen Branchen tätig, beispielsweise als Vorstandsvorsitzender von Upgrade The Human Resources Company und als Personalvorstand der DB Netz AG. Als Vorstand des Goinger Kreises gehört er zu den Gründern der „HR-Alliance“, einem neuen Netzwerk für innovatives Personalmanagement. Der Veranstalter der Zukunft Personal, spring Messe Management, sprach im Vorfeld der Fachmesse mit ihm über die Perspektiven des Human Resource Managements.