Gängige Zeugnispraxis
Fast alle Zeugnisse enthalten Bewertungen, die sich auf der Notenskala zwischen 1 und 3 bewegen: stets zur vollsten Zufriedenheit, vollste Zufriedenheit und volle Zufriedenheit. Diese wohlwollenden Beurteilungen rühren auch daher, dass die Rechtsprechung schlechtere Noten (ausreichend und mangelhaft) bei länger dauernden Arbeitsverhältnissen nicht erlaubt, wenn die Leistung nicht durch Abmahnung beanstandet worden ist.
Hier zwei Beispiele, die zur Verunsicherung beitragen.
Beispiel 1: (Aus dem Buch: Püttjer / Schnierda: Arbeitszeugnisse, Campus 2006)
Die beiden Autoren sind Bewerberberater und geben Tipps, um Zeugnisempfänger vor Formulierungsfallen zu warnen:
a)
Frau Jessica Schmidt war bei mir als Marketingassistentin angestellt.
Passive Formulierungen sind nach Püttjer/Schnierda negativ zu deuten, hier: Sie wurde zwar als Marketingassistentin eingestellt, aber leider bekam sie ihre Aufgaben nicht in den Griff.
b)
Im Umgang mit Kunden zeigte sie psychologisches Geschick.
Soll heißen: „Sie zog den Kunden über den Tisch, und wir durften später den Schaden wieder gut machen.“
c) Die Formulierung
Das Aufgabengebiet umfasste ... soll bedeuten: Sie bekam das nachfolgend aufgeführte Aufgabengebiet nicht in den Griff.
d) Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war insgesamt ohne Tadel.
Also tadellos. Weit gefehlt. Hier wird die Note 5 (mangelhaft) vergeben. Hanebüchen, wie alle anderen Interpretationen der Autoren auch.
Beispiel 2: Arbeitszeugnis-Quiz bei Spiegel Online
Unter dem Titel Arbeitszeugnis-Quiz - Knacken Sie den Geheimcode der Chefs heißt es bei Spiegel Online:
Die Sprache in Arbeitszeugnissen ist blumig, doppelbödig, tückisch. Selbst verbale Ohrfeigen werden noch nett verpackt. Wer weiß schon, ob ein Lob ehrlich gemeint ist oder doch raffiniert verstecktes Gift umhüllt? Mit dem Klartext-Test können Sie bei SPIEGEL ONLINE herausfinden, was Ihre Zeugnisse wirklich wert sind.
Frage: Was bedeutet
Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse lag über den Anforderungen.
a) Er hat ja schon mehr geleistet, als von ihm verlangt wurde - mindestens eine 2
b) Mehr als den Anforderungen gerecht werden kann er ja gar nicht - also eine 1
c) Wahrscheinlich ist da noch mehr drin - eine 3.
Antwort c):
Eine sehr gute Zeugnisformulierung wirkt nämlich wie eine einzige Übertreibung, deshalb wäre eine sehr gute Beurteilung: "Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse lag, auch bei sehr schwierigen Arbeiten, bei objektiven Problemhäufungen und bei Termindruck, stets sehr weit über den Anforderungen.
Mein Kommentar: Wer die Anforderungen erfüllt, hat eine durchschnittliche Leistung (Note 3) erbracht. Die richtige Antwort wäre dann wohl eher a).
Frage: Was bedeutet: Wir danken für seine Mitarbeit.
a) Alles bestens - eine glatte 1
b) Er hat sich engagiert und kooperativ gezeigt - Note 2
c) Er war anwesend, mehr aber auch nicht - höchstens eine 3.
Antwort c):
Die Formulierung entspricht sogar eher einer noch schlechteren Note. Eine deutlich bessere Dankesformulierung wäre zum Beispiel: "Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für die stets guten Leistungen.
Mein Kommentar: Die Schlussformel kann sich auf drei Kriterien beziehen: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Eine Formulierung nur mit „Dank“ alleine habe ich noch nicht in meiner umfangreichen Zeugnissammlung gesehen. Übrigens: Ein gutes Zeugnis muss nicht zwingend das Bedauern enthalten.
Empfehlung
Schreiben Sie die Arbeitszeugnisse im Klartext, ohne Zeugniscode und zweideutigen Formulierungen. Seit 2003 gilt der § 109 der Gewerbeordnung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn im Absatz 2 heißt es:
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen.
www.list-unternehmensberatung.de
