Der Bereich der Zeitarbeit wirft viele Fragen
auf, die sich durch bloße Lektüre des Gesetzes
(noch) nicht beantworten lassen. Zu
wenig ausführlich sind die gesetzlichen
Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG). Hieraus resultiert erhebliche
Rechtsunsicherheit für Unternehmen,
die das Instrument der Leiharbeit nutzen
wollen. Hinzu kommen aktuelle Überlegungen
auf Ebene der Europäischen
Union, die Rechte der Zeitarbeiter weiter
zu stärken.
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