Wenn ein Arbeitnehmer eine Reise tut, dann kann er etwas erleben – ganz besonders dann, wenn er seine Reisekostenabrechnung macht. Diese ist für viele Arbeitgeber nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Ursächlich hierfür sind einerseits die komplizierten Spielregeln, darüber hinaus aber auch das im Einkommensteuergesetz normierte starre Abzugsverbot, wenn berufliche Gründe für eine Dienstreise eine gewisse private Mitveranlassung haben. Der Bundesfinanzhof hat jetzt seine bisherige Rechtsprechung zu gemischt veranlassten Reisen aufgegeben. Wir zeigen Ihnen, was das für die Praxis bedeutet.
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