In punkto Arbeitsverhältnis ist Vorsicht angebracht: Wer seiner Meldepflicht als Arbeitgeber nicht nachkommt oder keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge abführt, handelt auch dann fahrlässig, wenn ihm dies nicht bewusst war. Lesen Sie dazu mehr in diesem Beitrag. Außerdem erfahren Sie, in welchen Ausnahmefällen die frühere Beschäftigungszeit für Angestellte im öffentlichen Dienst heute noch für die Vergütung eine Rolle spielt.
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