Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die der während des Mutterschutzes gezahlte Lohn bereits enthält, sind nach § 3b EStG nicht steuerfrei. Das bestätigte nun der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI B 69/08). Außerdem hat der Bundesrat dem 3. SGB-IV-Änderungsgesetz zugestimmt. Neben der gesetzlichen Garantie, dass die Renten in Deutschland auch dann stabil bleiben, wenn die Löhne in Zukunft sinken sollten, enthält es Neuregelungen zur Kurzarbeit. Wenn Sie hier weiterlesen, erfahren Sie mehr zu diesen beiden gehaltsrelevanten Änderungen.
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