Neues aus der LohnPraxis – August 2009

Wie verhält es sich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Unternehmen einzelnen Mitarbeitern Sonderzahlungen gewähren, obwohl Sie dazu nicht (tarif-)vertraglich verpflichtet sind? Führen Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die den Beschäftigten einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf eine Zusatzversorgung gegenüber der VBL verschaffen, zum Zeitpunkt der Auszahlung zu Arbeitslohn? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem erfahren Sie mehr darüber, inwiefern der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur so genannten Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG geändert hat.


Neues aus der LohnPraxis – August 2009
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