Mach mit, mach‘s besser: Änderung der lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen

Ende 2009 hat die Regierung beschlossen, die Vermögensbeteiligung von Beschäftigten an ihrem Unternehmen neu zu regeln. Die Initiative soll für einen Schub bei der Mitarbeiterbeteiligung sorgen, weil die Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern an ihrem Unternehmen in Deutschland deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Um dies zu erreichen, wurde der bisher in § 19 a EStG geregelte Freibetrag von 135 Euro im jetzt neu geregelten § 3 Nr. 39 EStG auf 360 Euro erhöht. Auch die Begrenzung auf die Hälfte des geldwerten Vorteils ist weggefallen.


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