Ende 2009 hat die Regierung beschlossen, die Vermögensbeteiligung
von Beschäftigten an ihrem Unternehmen neu zu regeln. Die Initiative
soll für einen Schub bei der Mitarbeiterbeteiligung sorgen, weil die Kapitalbeteiligung
von Arbeitnehmern an ihrem Unternehmen in Deutschland
deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Um dies zu
erreichen, wurde der bisher in § 19 a EStG geregelte Freibetrag von
135 Euro im jetzt neu geregelten § 3 Nr. 39 EStG auf 360 Euro erhöht. Auch
die Begrenzung auf die Hälfte des geldwerten Vorteils ist weggefallen.
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