Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte notiert wurden, gelangen ab dem kommenden Jahr elektronisch zum Bundeszentralamt für Steuern in Bonn und von dort zu den Arbeitgebern. Der Datenaustausch soll mithilfe der Steuer-Identifikationsnummer erfolgen. In einem Schreiben vom 9. November informierte der Bundesfinanzhof (BFH) nun über Besonderheiten beim Übergang in das neue System.
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