In einigen Branchen wird es immer schwieriger, geeignete Fachkräfte zu finden. Da überlegt sich der eine oder andere Chef, wie er die geeigneten
Mitarbeiter mit einem Zuckerl, sprich Kostenerstattung, in sein Unternehmen locken kann. Allerdings dürfen Sie Aufwendungen nur dann lohnsteuer- und beitragsfrei erstatten, wenn die Kosten beruflich veranlasst sind. Die berufliche Veranlassung bei einem Umzug liegt bereits
dann vor, wenn die Verkürzung der arbeitstäglichen Wegstrecke mindestens eine Stunde ausmacht. Lesen Sie, welche Umzugsaufwendungen
Sie Ihren Mitarbeitern ersetzen können und wann eine berufliche
Veranlassung im Sinne des Steuerrechts vorliegt.
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