Helfen Sie Ihren Mitarbeitern auf die Sprünge

In einigen Branchen wird es immer schwieriger, geeignete Fachkräfte zu finden. Da überlegt sich der eine oder andere Chef, wie er die geeigneten Mitarbeiter mit einem Zuckerl, sprich Kostenerstattung, in sein Unternehmen locken kann. Allerdings dürfen Sie Aufwendungen nur dann lohnsteuer- und beitragsfrei erstatten, wenn die Kosten beruflich veranlasst sind. Die berufliche Veranlassung bei einem Umzug liegt bereits dann vor, wenn die Verkürzung der arbeitstäglichen Wegstrecke mindestens eine Stunde ausmacht. Lesen Sie, welche Umzugsaufwendungen Sie Ihren Mitarbeitern ersetzen können und wann eine berufliche Veranlassung im Sinne des Steuerrechts vorliegt.


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