Fälligkeit der SV-Beiträge: Der große Zahltag

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Beitragsanteile Ihrer Beschäftigten von ihrem Bruttolohn abzuziehen und zusammen mit dem von Ihnen zu zahlenden Beitragsanteil an die Einzugsstellen zu überweisen. Dabei kommt es ganz besonders auf den richtigen Zeitpunkt an. In folgendem Beitrag erfahren Sie, welche Termine Sie einhalten müssen und unter welchen Umständen Sie von ihnen abweichen dürfen.


Fälligkeit der SV-Beiträge: Der große Zahltag
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse