Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Beitragsanteile Ihrer Beschäftigten
von ihrem Bruttolohn abzuziehen und zusammen mit dem von Ihnen
zu zahlenden Beitragsanteil an die Einzugsstellen zu überweisen.
Dabei kommt es ganz besonders auf den richtigen Zeitpunkt an. In folgendem
Beitrag erfahren Sie, welche Termine Sie einhalten müssen und
unter welchen Umständen Sie von ihnen abweichen dürfen.
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