Im Rahmen der Lohnsteueränderungsrichtlinien hat das Bundesfinanzministerium
den Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2011 veröffentlicht.
Dadurch werden die Verwaltungsanweisungen an die neue Gesetzeslage
sowie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Grundsätzlich sollen
die Lohnsteuerrichtlinien 2011 für alle Lohnzahlungszeiträume nach
dem 31.12.2010 gelten. Die Ausführungen zu Bewirtungen auf Veranlassung
des Arbeitgebers (vgl. R 8.1 Absatz 8 Nr. 2 LStR 2011) sollen
bereits ab 1.1.2010 zur Anwendung kommen.
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