Ein neuer Anstrich: Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 2011

Im Rahmen der Lohnsteueränderungsrichtlinien hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2011 veröffentlicht. Dadurch werden die Verwaltungsanweisungen an die neue Gesetzeslage sowie an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Grundsätzlich sollen die Lohnsteuerrichtlinien 2011 für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2010 gelten. Die Ausführungen zu Bewirtungen auf Veranlassung des Arbeitgebers (vgl. R 8.1 Absatz 8 Nr. 2 LStR 2011) sollen bereits ab 1.1.2010 zur Anwendung kommen.


Ein neuer Anstrich: Änderung der Lohnsteuerrichtlinien 2011
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