Der Progressionsvorbehalt

Immer wieder liest man: Elterngeld, Krankengeld, Kug und ähnliche Lohnersatzleistungen, aber auch Auslandseinkünfte sind zwar steuerfrei, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet in der Auswirkung, dass derartige Leistungen doch zu einer Erhöhung der Steuerlast und damit häufig zu einer Steuernachzahlung führen können. Auf diese Besonderheit unseres Steuersystems müssen sich Zusammenveranlagte und Bezieher weiterer Einkommen einstellen.


Der Progressionsvorbehalt
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