Immer wieder liest man: Elterngeld, Krankengeld,
Kug und ähnliche Lohnersatzleistungen,
aber auch Auslandseinkünfte
sind zwar steuerfrei, sie unterliegen aber
dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet
in der Auswirkung, dass derartige
Leistungen doch zu einer Erhöhung der
Steuerlast und damit häufig zu einer Steuernachzahlung
führen können. Auf diese
Besonderheit unseres Steuersystems müssen
sich Zusammenveranlagte und Bezieher
weiterer Einkommen einstellen.
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