Für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer ins europäische Ausland entsenden, gelten seit 1.5.2010 hinsichtlich der Sozialversicherung neue Bestimmungen. Unter anderem dürfen Arbeitnehmer nicht wie bisher für maximal zwölf, sondern für 24 Monate ohne Verlängerungsantrag ins europäische Ausland entsandt werden, ohne dass dabei der Sozialversicherungsschutz nach den deutschen Vorschriften verloren geht.
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