Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 9.12.2008 festgestellt, dass die gesetzliche Neuregelung der Pendlerpauschale zum 1.1.2007 gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und infolgedessen verfassungswidrig ist. Damit hat das über zwei Jahre andauernde Tauziehen um die Pendlerpauschale vorläufig ein Ende gefunden. Für den Gesetzgeber ist das Urteil eine erneute empfindliche Niederlage. Für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und für die gesamte Finanzverwaltung bringt das Urteil ein erhebliches Maß an Mehrarbeit mit sich.
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