Weil sich die Beiträge zur Sozialversicherung an den sv-pflichtigen Einnahmen orientieren, legt der Gesetzgeber die Rechengrößen jährlich neu fest. Für das Jahr 2009 war dabei die Einkommensentwicklung des Jahres 2007 maßgeblich: 1,55% in den alten Bundesländern, 1,43% in den neuen. Wir haben die aktuellen Werte für Sie zusammengestellt.
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