Seit dem 1. Juli 2010 müssen Unternehmen bei einer Kündigung, Entlassung oder auslaufender Befristung eines Mitarbeiters den Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZSS) melden. Außerdem hat Bundeswirtschaftsminister Brüderle angekündigt, die Kosten des ELENA-Verfahrens zu überprüfen und ELENA gegebenenfalls auszusetzen. Was bedeutet das im Einzelnen?
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