Bundesrat billigt "Flexi II"

Frankfurt, 19.12.2008 – Nachdem das „Flexi II“ am 13. November den Bundestag passierte, hat nun auch der Bundesrat nicht von seinem Einspruchsrecht nach Art. 77 Abs. 2 GG (Grundgesetz) Gebrauch gemacht und das „Flexi II“ gebilligt. Der Gesetzentwurf hatte in der Vergangenheit vielfach zu hitzigen Diskussionen geführt und insbesondere Themen wie die Kapitalanlagerestriktion und Werterhaltgarantie, die Portabilität der Wertguthaben, die Schwellenwerte der Insolvenzsicherung sowie die Streichung der beitragsfreien Überführungsmöglichkeit in die betrieblichen Altersversorgung (bAV) standen in der Kritik der Experten.


Bundesrat billigt
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