Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten

Treuhandkonstruktionen (CTAs)

Zur Sicherung von Wertguthaben gegen Insolvenz erfreut sich die Möglichkeit der Einschaltung eines Treuhänders im Rahmen von so genannten Contractual Trust Arrangements (CTA) mittlerweile einer immer größeren Beliebtheit. Hierbei werden Vermögenswerte auf einen unabhängigen Dritten, den Treuhänder, übertragen und mit diesem vereinbart, dass im Sicherungsfall (insbesondere der Insolvenz des Arbeitgebers) der Treuhänder die Leistung aus dem Wertguthaben an Stelle des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer erbringt. Nach allgemeiner Ansicht liegt bei einer solchen Konstruktion das (rechtliche) Eigentum am Sicherungsgut bei dem Treuhänder, wirtschaftlich gesehen ist das Treuegut aber weiterhin dem Treugeber zuzuordnen.


Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten
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