Zulässigkeit gezillmerter Versicherungstarife – immer noch keine Rechtssicherheit für Unternehmen

Bereits am 15. März 2007 hatte der 4. Senat des LAG München in einer vielbeachtenden Entscheidung die Verwendung gezillmerter Versicherungstarife im Rahmen der Entgeltumwandlung für unzulässig erklärt. Zur Erinnerung: gezillmerte Versicherungstarife sind solche, in denen die Abschlusskosten mit den anfänglich gezahlten Beiträgen verrechnet werden. Erst nach Tilgung der Abschlusskosten fließen die Beiträge (vollständig) in den Kapitalaufbau. Dies führt dazu, dass in den ersten Jahren der Versicherungslaufzeit der Rückkaufswert der Versicherung extrem niedrig ist. Dennoch sind diese Klauseln in der Mehrzahl aller bisher auf dem Versicherungsmarkt angebotenen Produkte vorgesehen.


Zulässigkeit gezillmerter Versicherungstarife – immer noch keine Rechtssicherheit für Unternehmen
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