Zeitwertkonten - einzelne Modelle steuerrechtlich unzulässig!

Gefahr für Steuernachzahlungen besteht

Zeitwertkonten – bei welchen der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens Entgelt­bestandteile anspart, um hieraus eine spätere Freistellung zu finanzieren – erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Grund hierfür war bislang insbesondere die Tatsache, dass weder die Einrichtung eines Zeitwertkontos noch die Einbringung von Entgeltbestandteilen in das Wertguthaben Lohnsteuer auslöst; diese fällt vielmehr erst bei der Freistellung (beim "Verbrauch" des Wertguthabens) an, wird also bis zu diesem Zeitpunkt gestundet (Gleiches gilt im Übrigen für die Beiträge zur Sozialversicherung).


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