Aufatmen für Organvertreter einer Gesellschaft: am 2. März 2010 hat das BAG erstmals entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer im Falle einer unterlassenen Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben auch auf Grundlage des neu eingeführten § 8 a Altersteilzeitgesetz (ATG) nicht persönlich zum Schadensersatz verpflichtet werden können.
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