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Ablösung einer Gesamtzusage – Kündigung von Betriebsvereinbarung über betriebliche AltersversorgungIn einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BAG hat der 3. Senat das Rad zwar nicht neu erfunden, holt aber zu einem rechtlichen Rundumschlag aus, indem er gleich zu mehreren, in der betriebsrenten-rechtlichen Praxis immer wieder auftauchenden Problemen ausführlich Stellung nimmt.
Aus dem Augen, aus dem Sinn - Arbeiten im Ausland: die Expat-FalleAus dem Augen, aus dem Sinn - Arbeiten im Ausland: die Expat-Falle
Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 28. Mai 2011
Der Consultant Dr. Tim Rau gab am 28. Mai 2011 Frau Demmer von der Süddeutschen Zeitung ein Interview über das Thema "Arbeiten im Ausland: die Expat-Falle"
Hier ein Auszug des Interviews:
Tim Rau aus München kann dem nur zustimmen. "Eine Auslandsentsendung ist eine große Chance und ein großes Risiko zugleich", sagt der Geschäftsführer der Personal- und Organisationsberatung Rau Consultant. "Kandidaten sollten sich das vorher gut überlegen, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen. Wir erleben das immer wieder: Selbst große, global tätige Markenartikler haben das Rückkehrmanagement nicht im Griff. Damit drohen den Firmen zahlreiche Talente verlorenzugehen."
Mutterschutz in der betrieblichen AltersversorgungDas Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung vom 28. April 2011 mit der Benachteiligung von Müttern in der betrieblichen Altersversorgung zu befassen. Auch Zeiten des Mutterschutzes müssten demnach von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) berücksichtigt und anerkannt werden.
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit EhegattenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2011 (Rechtssache C-147/08) mit der Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung befasst. Selbst die Tagespresse hat hierüber berichtet. Grund genug, diese Entscheidung in einen größeren Kontext zu stellen und die Folgen für die Praxis herauszuarbeiten.
Ungleichbehandlung befristet beschäftigter ArbeitnehmerDas Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und inwieweit befristet beschäftigte Arbeitnehmer von einer betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden können.
Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen über freiwillige LeistungenDas Bundesarbeitsgericht hatte sich in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 mit der Nachwirkung teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen zu befassen. Auch wenn nicht Gegenstand der Entscheidung, so sind doch insbesondere Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung teilmitbestimmt. Die Entscheidung hat damit auch Bedeutung für die betriebliche Altersversorgung.
Versorgungszusagen an ausländische ArbeitnehmerWerden ausländische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, stellt sich auch die Frage, in welchem Umfang und ob überhaupt sie an der betrieblichen Altersversorgung teilhaben müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in einer Entscheidung vom 19. August 2008 (3 AZR 922/06) mit dieser Frage befasst. Dabei ging es um die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die Grundsätze lassen sich aber auch auf die betriebliche Altersversorgung privat-wirtschaftlicher Arbeitgeber übertragen.
Zeitwertkonten als VergütungsbestandteilDeutschland droht ein Fachkräftemangel. Untersuchungen der OECD, der Unternehmensberatung McKinsey oder der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. kommen alle zum selben Ergebnis. Umso wichtiger ist es, sich mit einem attraktiven Vergütungskonzept von anderen Arbeitgebern abzuheben und so angestellte Mitarbeiter zu binden und neue Mitarbeiter zu gewinnen.
Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-VereinDas Bundesverwaltungsgericht hatte sich in zwei Entscheidungen vom 25. August 2010 mit der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung über den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) bei pfandrechtsgesicherten Versorgungszusagen zu befassen.
Begrenzung von anrechenbaren DienstzeitenDas LAG Baden-Württemberg befasste sich kürzlich mit der Frage, ob die Begrenzung von anrechenbaren Dienstzeiten in einer Versorgungsordnung auf maximal 40 Dienstjahre eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
Ausschluss von Ehepartnern von der HinterbliebenenversorgungVersorgungsordnungen begrenzen regelmäßig die Leistungspflichten des Arbeitgebers an Hinterbliebene. Das BAG hatte sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein Ehegatte einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung hat, wenn die Ehe nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geschlossen wurde.
Nachschusspflicht des Arbeitgebers bei PensionskassenZwei Landesarbeitsgerichte (LAG Hessen v. 3. März 2010, Az. 8 Sa 198/09; LAG Baden-Württemberg v. 2. Juni 2010, Az. 19 Sa 33/09) haben sich mit der Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auseinandersetzen müssen.
Betriebliche Übung bei BetriebsrentnernDas Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob Ansprüche von Betriebsrentnern auf Zahlung von Weihnachtsgeld bestehen. Insbesondere war zu klären, ob einmal durch betriebliche Übung entstandene Ansprüche wieder aufgehoben werden können.
Betriebliche Übung bei BetriebsrentnernDas Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob Ansprüche von Betriebsrentnern auf Zahlung von Weihnachtsgeld bestehen. Insbesondere war zu klären, ob einmal durch betriebliche Übung entstandene Ansprüche wieder aufgehoben werden können.
Zusage von Versorgungsleistungen aus Anlass des ArbeitsverhältnissesWann ist eine betriebliche Altersversorgung gegeben?
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in zwei Entscheidungen im Januar 2010 mit der Frage auseinandersetzen müssen, wann eine Zusage über Versorgungsleistungen aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses erfolgt und damit letztlich mit der Frage, wann eine betriebliche Altersversorgung vorliegt.
Pensionszusagen gestaltenDas Instrument der betrieblichen Altersversorgung erfreut sich grundsätzlich fortdauernder Beliebtheit. Denn viele Unternehmen setzen die betriebliche Altersversorgung gezielt zur Belohnung der Betriebstreue ihrer Mitarbeiter ein oder werben erfolgreich mit einem attraktiven Gesamtpaket an Arbeitsbedingungen um besonders interessante Arbeitnehmer. Gleichzeitig ist die Erteilung von Pensionszusagen für den Arbeitgeber jedoch stets mit nicht unerheblichem Verwaltungsaufwand sowie – abhängig von den gewählten Durchführungsmodalitäten – oftmals mit schwer kalkulierbaren Kostenrisiken verbunden.
Gesamtzusage, Tarifvertrag, Satzung, Vertrauensschutz und GleichbehandlungViele Gründe für eine Versorgungsleistung
Der Mitarbeiter eines bischöflichen Stuhls der katholischen Kirche verlangte von seinem Arbeitgeber die Zahlung einer Altersrente. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen bunten Strauß verschiedenster Rechtsgrundlagen für eine solche Zahlung zu prüfen.
Geltung einer Versorgungsordnung im Rahmen eines BetriebsübergangsVerstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz?
In einem kürzlich ergangenen Beschluss befasst sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage, inwieweit eine Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer zur Anwendung kommt, die im Rahmen eines Betriebsübergangs übernommen werden. Die betroffenen Arbeitnehmer hofften nicht zuletzt aus Gründen der Gleichbehandlung, an der bestehenden Versorgung teilzuhaben.
Unterlassene Insolvenzsicherung: (doch) keine Schadensersatzpflicht für GmbH-Geschäftsführer Aufatmen für Organvertreter einer Gesellschaft: am 2. März 2010 hat das BAG erstmals entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer im Falle einer unterlassenen Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben auch auf Grundlage des neu eingeführten § 8 a Altersteilzeitgesetz (ATG) nicht persönlich zum Schadensersatz verpflichtet werden können.
Hinterbliebenenrente: Kein Anspruch auf GleichbehandlungNachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits zu Beginn des vergangenen Jahres entschieden hatte, dass eingetragene Lebenspartner seit dem 1. Januar 2005 Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen sind (Urt. v. 14. Januar 2009 – 3 AZR 20/07 – NZA 2009, 489 ff.), hat es gegen Ende des Jahres den zeitlichen Umfang der erforderlichen Gleichbehandlung in einem neuen Urteil konkretisiert.
Zeitwertkonten – arbeitsrechtliche Fragen und Antworten aus der PraxisMit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ (auch Flexi II genannt) gelten seit dem 1. Januar 2009 neue Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten. Diese Regelungen, die in der Gesetzgebungsphase hoch umstritten waren, haben einen wesentlichen Fokus auf die Insolvenzsicherung der Wertguthaben und die sozialversicherungsrechtliche Abwicklung gelegt. Die gesetzlichen Änderungen haben sich aber auch auf das Arbeitsrecht ausgewirkt. Damit verbundene Rechtsfragen sind vielfach erst bei der praktischen Umsetzung zu Tage getreten. Auf die wichtigsten geht dieser Beitrag ein.
Zeitwertkonten – Quo Vadis?Eine Beurteilung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Unternehmenssicht
Seit Anfang 2009 gilt für die Führung von Zeitwertkonten das sogenannte Flexi-II-Gesetz. Damit entsteht für Unternehmen zwar eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf Wertguthaben, aber trotzdem nutzen noch vergleichsweise wenige Betriebe das Instrument. Denn aus Sicht der Praxis haben die gesetzlichen Regelungen, wie eine empirische Studie zeigt, bislang einige Mängel.
Das ZeitWertKonto von Sick – Lebens-, Lern- und Arbeitszeitplanung gestaltenMitarbeiter erwarten heute von ihrem Arbeitgeber, dass sie ihren Berufs- und Lebensweg individuell planen können – etwa indem sie sich einmal eine Auszeit in der Arbeitsphase nehmen oder ihre Arbeitszeit beim Übergang in den Ruhestand reduzieren. Die Sick AG aus Waldkirch im Breisgau hat deshalb ein flexibles Tool zur Arbeitszeitgestaltung entwickelt, das auch dem Unternehmen Vorteile bringt.
Planbare Lebensarbeitszeit flexibilisieren – das Langzeitkonto der Ford-Werke GmbHIm Zuge der demografischen Entwicklung können sich Arbeitnehmer für einen finanziell abgesicherten Ruhestand nicht mehr allein auf die staatlichen Sicherungssysteme verlassen – insbesondere da das Renteneinstiegsalter langfristig steigt. Deshalb punkten Unternehmen als attraktive Arbeitgeber, die ein Langzeitkonto anbieten. Dass Betriebe auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen ein solches Modell erfolgreich einführen können, zeigt das Beispiel der Ford-Werke.
Versorgungszusagen für Vorstände und Geschäftsführer: Abweichen von Schutzbestimmungen des BetrAVG Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erstmalig mit der Frage beschäftigt, inwiefern zu Lasten von Organmitgliedern von bestimmten Schutzvorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) abgewichen werden kann. Zwar ist das BetrAVG in erster Linie ein Arbeitnehmerschutzgesetz, allerdings können dem BetrAVG unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls solche Personen unterfallen, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen Versorgungsleistungen zugesagt wurden – das heißt auch Organmitglieder.
Arbeitgeber aufgepasstVerpflichtung externer Versorgungsträger zur Auskunft gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein?
Um bei Insolvenz des Arbeitgebers die Rentenzahlungen an die Arbeitnehmer übernehmen zu können, ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf die Pflichtbeiträge der Arbeitgeber angewiesen. § 11 Abs. 1 S. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht daher vor, dass sich Arbeitgeber, die bestimmte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewähren, beim PSV zu melden haben. In der Vergangenheit sind zahlreiche Arbeitgeber dieser Erstanmeldungspflicht jedoch nicht nachgekommen und konnten daher nicht zur Beitragszahlung herangezogen werden. Als Konsequenz daraus hat der PSV begonnen, verschiedene Unterstützungskassen durch Verwaltungsakt dazu zu verpflichten, die Namen ihrer Trägerunternehmen zu nennen.
Kombinieren lohnt sich: Mitarbeiterkapitalbeteiligung und ZeitwertkontenMünchen, 13.01.2010 – Engagierte Arbeitnehmer sind für die Entwicklung jedes Unternehmens unerlässlich. Um die Motivation der Arbeitnehmer zu erhöhen, kann zum Beispiel eine Beteiligung an dem Unternehmen sinnvoll sein. Mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsgesetz, das am 01.04.2009 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung der betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung deutlich ausgeweitet.
Die außerplanmäßige Anhebung der Beitragbemessungsgrenze im Jahr 2003 und ihre FolgenDas Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem Urteil vom 21. April 2009 mit den Auswirkungen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf die Berechnung von Betriebsrenten mit gespaltener Rentenformel auseinanderzusetzen.
Förderung läuft aus - Eile bei der Altersteilzeit? Die Altersteilzeit stellt sowohl aus Sicht des Arbeitgebers – als taugliches Mittel zur Verjüngung des Personalbestandes – sowie auch für Arbeitnehmer – als Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand – ein attraktives Arbeitszeitmodell dar. Wer noch in den Genuss der staatlich geförderten Altersteilzeit kommen möchte, muss sich beeilen: Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit gilt nur noch für Altersteilzeitverträge, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt.
BAG Entscheidung zur Zillmerung – und doch keine endgültige KlärungWie wir im HRM-Newsletter Personalrecht 02/2009 berichtet haben, stand am 15. September 2009 eine Entscheidung des BAG zur Zulässigkeit der Verwendung von gezillmerten Versicherungstarifen bei der Entgeltumwandlung an. In der Rechtsprechung fiel die Beurteilung der Zulässigkeit gezillmerter Versicherungstarife bisher unterschiedlich aus. Die Praxis versprach sich daher von dem Urteil des BAG eine endgültige Klärung der Problematik – wurde aber enttäuscht. Bisher ist nur die Pressemitteilung des Urteils veröffentlicht worden, aber bereits aus dieser ist ersichtlich, dass nur ein Teil der Grundsatzfrage vom BAG entschieden wurde. Ansonsten ist die Pressemitteilung – und damit vermutlich auch das Urteil – geprägt von Andeutungen.
11. Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung 2010“Die Handelsblatt Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ ist mit 400 Teilnehmern die wichtigste Informationsveranstaltung und Netzwerkplattform der deutschen bAV. Führungskräfte aus großen und mittelständischen Unternehmen treffen sich zum Erfahrungsaustausch rund um das Thema Rente und betriebliche Altersversorgung. Sie erhalten einen kompakten thematischen Einblick in die wichtigen bAV-Zukunftstrends und die aktuellen rechtlichen und steuerlichen Gesetzesneuheiten. Die Fachthemen werden von Top-Referenten aus Politik, Wissenschaft und Praxis aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und durch Erfahrungsberichte aus der Unternehmenspraxis abgerundet.
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten in der HinterbliebenenversorgungZu der Frage, inwieweit eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung gleichzustellen sind, hatten wir bereits Anfang des Jahres berichtet. Damaliger Anknüpfungspunkt war eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die zu dem Ergebnis gelangte, dass grundsätzlich auch eingetragene Lebenspartner einen Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung haben können (
BAG, Urteil v. 14. Januar 2009 – AZ 3 AZR 20/07 – BB 2009, 954). Mit einem ähnlich gelagerten Fall hat sich nunmehr das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) beschäftigt und ist hierbei zu für die betriebliche Praxis interessanten Erkenntnissen gelangt.
Neu: Praxisorientierter Leitfaden zum Thema Zeitwertkonten München, 25.08.2009 – Zeitwertkontenmodelle werden sich in den nächsten Jahren als das Personalinstrument der Zukunft durchsetzen. Mit dem „Flexi II“ (Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen), dass im Januar 2009 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber bereits verbesserte Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten geschaffen. Diese machen Zeitwertkonten zu einem höchst wirkungsvollen und nachhaltigen Lebensarbeitszeitmodell. Vielen Unternehmen und Arbeitnehmern sind die Vorzüge von Zeitwertkonten jedoch immer noch unklar und es besteht ein hoher Informationsbedarf, um dieses komplexe Modell für alle Parteien verstehbar zu machen.
Auslegung einer Versorgungszusage: Vertragliche UnverfallbarkeitBei der betrieblichen Altersversorgung stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie einzelne Vertragsbedingungen von Versorgungszusagen auszulegen sind. Auslegungsschwierigkeiten können sich insbesondere dann ergeben, wenn die an dem Abschluss der Versorgungszusage Beteiligten für Rückfragen nicht mehr zur Verfügung stehen oder Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung infolge von Betriebsübergängen oder Umstrukturierungen auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen sind.
Sparen Unternehmen am falschen Ende? - Zeitwertkonten als Personalinstrument der ZukunftMünchen, 30.07.2009 – Kaum wurde die Rente mit 67 beschlossen, da fordert die Bundesbank, das Rentenalter auf 69 anzuheben. Bereits beschlossene Sache ist es, dass bis 2029 das gesetzliche Rentenalter von 65 schrittweise auf 67 Jahre erhöht wird: Beginnend im Jahr 2012 wird das gesetzliche Rentenalter um einen Monat und ab 2024 um zwei Monate pro Jahr angehoben. Wer nach 1963 geboren ist, kann somit erst nach Vollendung des 67. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Vor allem im produzierenden Gewerbe sind die Mitarbeiter dazu körperlich gar nicht in der Lage. Für Unternehmen kann dies bedeuten, dass die Belegschaft überaltert und sich dadurch Krankheits- und Fehlzeiten erhöhen. Mit dem Einsatz von Zeitwertkonten können Unternehmen und Mitarbeiter dem bereits heute entgegenwirken.
Steigendes Interesse von Betriebsräten an ZeitwertkontenmodellenZeitwertkonten im Trend: Workshops und Schulungen für Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen stehen hoch im Kurs
München, 16.07.2009 – Zeitwertkonten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind das Personalinstrument der Zukunft. Mitarbeitern hilft dieses Instrument bei der individuellen Lebensplanung - im Erwerbsleben ebenso wie bei der Planung und Gestaltung des persönlichen Ruhestandsbeginns. In vielen Unternehmen herrscht jedoch seitens der Arbeitnehmer immer noch ein großes Informationsdefizit. Die meisten Mitarbeiter wissen gar nicht, welche Vorteile und Einsatzmöglichkeiten eine Zeitwertkontenlösung für sie bietet.
Bernd Klemm u.a. (Hrsg.): Formularbuch ArbeitsrechtDas Formularbuch bietet außergerichtliche Muster- und Formulartexte zu allen wesentlichen Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben dem
klassischen Individualarbeitsrecht behandelt das Werk auch das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, die Mitbestimmung auf Unternehmensebene und die Betriebliche Altersversorgung.
Zeitwertkonten – lange erwartetes Schreiben des BMF veröffentlichtAm 17. Juni 2009 wurde das bereits seit langem erwartete BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten veröffentlicht. Das Schreiben sollte die durch das Flexi-II-Gesetz eingeführten neuen sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Zeit- und Langzeitkonten umsetzen und das am 31. März 2009 veröffentlichte Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger flankieren. Nachdem ein Entwurf des BMF-Schreibens bereits Ende des vergangenen Jahres zirkulierte (vgl.: unser Newsletter vom November 2008) liegt nun das endgültige Schreiben vor.
Haftungsfallen in der betrieblichen AltersversorgungWirtschaftssenator Rainer Bozenhardt, Geschäftsführer, Private Akademie zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung GmbH
09. September 2008, Forum 1, 16.30 - 17.00 Uhr
Haftungsfallen in der betrieblichen AltersversorgungWirtschaftssenator Rainer Bozenhardt, Geschäftsführer, Private Akademie zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung GmbH
09.09.2008, Zukunft Personal 08, Forum 1, 16.30 - 17.00 Uhr
Steuerschäden bei verspäteter Anpassung der Renten sind auszugleichenNach § 16 Betriebsrentengesetz ist der Betriebsrenten leistende Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre die Höhe der Renten zu überprüfen und diese gegebenenfalls anzupassen. Da hier die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die Interessen der Betriebsrentner gegeneinander abzuwägen sind, ist die Frage der Betriebsrentenanpassung sehr streitanfällig. Aber auch wegen dem komplizierten Verfahren der Feststellung der Anpassungsfähigkeit kommt es immer wieder zu unbeabsichtigten Fehlern bei der Anpassung der Betriebsrenten. Ist die Rentenanpassung insgesamt oder nur zum Teil fälschlicherweise unterblieben, hat der Arbeitgeber die zu wenig gezahlten Beträge im Nachhinein an der Betriebsrentner auszuzahlen. Hierbei wird oft übersehen, dass eine solche nachträgliche Zahlung auch für den Betriebsrentner negative Folgen in Form von Steuerschäden haben kann. Mit diesem Problem hat sich das BAG in einem aktuellen Urteil befasst.
Neu: Deutsche Zeitwert GmbH startet im Juni mit eigener Zeitwertkonten-Verwaltungsplattform München, 15.06.2009 – Zeitwertkonten sind das Personalinstrument der Zukunft. Während der Arbeitgeber ein wirksames Personalinstrument zur Arbeitszeitflexibilisierung und Steuerung der Altersstruktur im Unternehmen erhält, können Mitarbeiter die Gestaltung ihrer Lebensarbeitszeit gezielt auf ihre beruflichen und privaten Bedürfnisse abstimmen. Die Anforderungen an die Verwaltung von Zeitwertkonten sind durch das „Flexi II“ sehr komplex geworden. Aus diesem Grund hat sich die Deutsche Zeitwert GmbH, als langjähriger Beratungsspezialist für Zeitwertkontenmodelle, auf die Administration von Zeitwertkonten fokussiert und bringt Anfang Juni eine eigene Verwaltungsplattform „ZWEK“ auf den Markt.
Keine Hinterbliebenenversorgung für GeschwisterDer Kreis der potenziellen Hinterbliebenen im Sinne des Betriebsrentenrechts ist nicht auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder begrenzt. Voraussetzung für die Anerkennung der Hinterbliebeneneigenschaft ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer bei typisierender Betrachtung ein Versorgungsinteresse bezogen auf die begünstigte Person unterstellt werden kann. Der Arbeitgeber kann aber den Kreis der berechtigten Hinterbliebenen gegenüber den gesetzlichen Möglichkeiten einschränken. Oftmals sieht eine Versorgungsordnung daher eine Beschränkung auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder aber auf die hinterbliebenen Kinder vor.
Rundschreiben der Sozialversicherungsträger für Zeitwertkonten veröffentlichtZeitwertkonten berühren immer sowohl arbeitsrechtliche als auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen. Im Sozialversicherungsrecht sind dabei nicht nur die gesetz-lichen Regelungen zu beachten, sondern auch die Haltung und das Verständnis der Sozialversi-cherungsträger zu den gesetzlichen Regelungen. Diese werden üblicherweise in den sogenannten Rundschreiben der Sozialversicherungsträger zusammengefasst. Diesen Rundschreiben kommt daher für die Praxis – auch wenn sie keine gesetzlichen Regelungen darstellen – erhebliche Bedeutung zu. Gleiches gilt für die Schreiben des BMF, die das Verständnis der Finanzbehörden der gesetzlichen Regelungen festlegen.
Bernd Klemm und Dr. Ann-Christine Hamisch: Betriebliche AltersversorgungDie betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in den letzten Jahren wieder wesentlich wichtiger geworden, nachdem die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zum letzten Arbeitnehmernettoeinkommen immer stärker gesunken ist. Die komplexe Materie mit einer umfangreichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung macht die Regelungen eines Versorgungswerkes der bAV allerdings für viele zu einem „Buch mit sieben Siegeln“. Dieses Werk von Bernd Klemm und Dr. Ann-Christine Hamisch schafft hier Abhilfe.
Hinterbliebenenversorgung: Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften Überlebende eingetragene Lebenspartner haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 14. Januar 2009 (Az.: 3 AZR 20/07) entschieden. Das Urteil ist bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht, aber diese richtungweisende Grundentscheidung ist bereits hieraus erkennbar.
Zulässigkeit gezillmerter Versicherungstarife – immer noch keine Rechtssicherheit für UnternehmenBereits am 15. März 2007 hatte der 4. Senat des LAG München in einer vielbeachtenden Entscheidung die Verwendung gezillmerter Versicherungstarife im Rahmen der Entgeltumwandlung für unzulässig erklärt. Zur Erinnerung: gezillmerte Versicherungstarife sind solche, in denen die Abschlusskosten mit den anfänglich gezahlten Beiträgen verrechnet werden. Erst nach Tilgung der Abschlusskosten fließen die Beiträge (vollständig) in den Kapitalaufbau. Dies führt dazu, dass in den ersten Jahren der Versicherungslaufzeit der Rückkaufswert der Versicherung extrem niedrig ist. Dennoch sind diese Klauseln in der Mehrzahl aller bisher auf dem Versicherungsmarkt angebotenen Produkte vorgesehen.
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung?Die Grundsätze zur Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung sind seit geraumer Zeit höchstrichterlich bestätigt: Das BAG hat mehrfach klargestellt, dass eine Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung kündbar ist – falls nichts Abweichendes vereinbart ist, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 77 Abs. 5 BetrVG) –, dass die Ausübung dieses Kündigungsrechts keiner Rechtfertigung bedarf und dass die Kündigung an sich auch keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Auch die Grundsätze zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Bereich der betrieblichen Altersversorgung stehen seit langem fest: Der Betriebsrat hat nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Verteilung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dotierungsrahmens; hinsichtlich der Höhe dieses Dotierungsrahmens, des begünstigten Personenkreises, des Durchführungsweges oder hinsichtlich der Einführung oder der Schließung des Versorgungswerks an sich steht ihm kein Mitbestimmungsrecht zu. Eine Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung ist daher stets nur teilmitbestimmt. Aus diesem Grund schließt das BAG in ständiger Rechtsprechung nach einer Kündigung einer solchen Betriebsvereinbarung eine Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich aus.
Zeitwertkonten als Ersatz für die Altersteilzeit München, 12.02.2009 - Viele Arbeitnehmer können es sich nicht vorstellen, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. In körperlich anstrengenden Berufen ist dies aus gesundheitlichen Gründen auch gar nicht möglich. Hier sind Altersteilzeitlösungen nach wie vor ein beliebtes Modell. Die Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, die mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird.
Messezeitung der PERSONAL2009Vorträge, Keynotes, Podiumsdiskussionen und Ausstellerliste der PERSONAL2009, 10. Fachmesse für Personalmanagement, 25.-26.03.2009, M,O,C, München
Bundesrat billigt "Flexi II"Frankfurt, 19.12.2008 – Nachdem das „Flexi II“ am 13. November den Bundestag passierte, hat nun auch der Bundesrat nicht von seinem Einspruchsrecht nach Art. 77 Abs. 2 GG (Grundgesetz) Gebrauch gemacht und das „Flexi II“ gebilligt. Der Gesetzentwurf hatte in der Vergangenheit vielfach zu hitzigen Diskussionen geführt und insbesondere Themen wie die Kapitalanlagerestriktion und Werterhaltgarantie, die Portabilität der Wertguthaben, die Schwellenwerte der Insolvenzsicherung sowie die Streichung der beitragsfreien Überführungsmöglichkeit in die betrieblichen Altersversorgung (bAV) standen in der Kritik der Experten.
Leistungsversprechen als Betriebliche Altersversorgung?Sagt der Arbeitgeber Leistungen zu, die einen Bezug zum Rentenalter haben, stellt sich immer die Frage, ob es sich hierbei um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG handelt. Ist dies der Fall, so gelten Regelungen des BetrAVG, die zum Großteil Arbeitnehmerschutz-Charakter haben, wie zum Beispiel die Regelungen zur Unverfallbarkeit oder zum Insolvenzschutz. Und auch steuerlich ergeben sich Sonderregelungen. So können für Versorgungsverbindlichkeiten etwa Rückstellungen nach § 6a EStG gebildet werden.
Wie Sie mit Zeitwertkonten Ihr Weihnachtsgeld sinnvoll in „freie Zeit“ investieren können!München, 02.12.2008 - Viele Arbeiter und Angestellte dürfen sich in diesem Jahr auf Weihnachtsgeld oder eine Bonuszahlung freuen. Dabei stellt sich die Frage, wie das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen. Es gibt viele Möglichkeiten es anzulegen, doch die Verunsicherung aufgrund der aktuellen Wirtschaftlage ist groß. Eine gute Variante zur langfristigen und doch flexiblen Anlage von Weihnachtsgeld und Bonus sind Zeitwertkonten. Der angesparte Betrag kann hier zu einem späteren Zeitpunkt als bezahlte Auszeit, zum Beispiel für ein Sabbatical, die verlängerte Elternzeit oder zur Überbrückung bis zur Rente, das heißt für einen Vorruhestand, genutzt werden.
Absicherung von Arbeitszeitkonten gesetzlich verankert - letzte Überraschungen im Gesetz Der Bundestag hat am 13. November 2008 das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" ("Flexi-II-Gesetz") verabschiedet. Die Neuregelungen, in deren Mittelpunkt Regelungen zu Zeitwertkontenmodellen stehen, wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Buchstäblich in letzter Minute hat der zuständige Ausschuss am Vorabend der Abstimmung im Bundestag (12. November 2008) noch Änderungen am bisher bekannten Gesetzesentwurf mit erheblichen Auswirkungen für Arbeitgeber beschlossen.
Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Zeitwertkonten – Neues BMF-SchreibenZeitwertkonten stehen aktuell stark in der Diskussion - nicht zuletzt, weil sie ab dem 1. Januar 2009 erstmals umfassend gesetzlich (durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, landläufig bereits Flexi-II-Gesetz genannt) geregelt werden sollen. Das neue Gesetz wurde am 13. November 2008 verabschiedet. Flankierend zum Flexi-II-Gesetz äußert sich nun auch die Finanzverwaltung verstärkt zum Thema Zeitwertkonten.
Ergebnis der Sachverständigen Anhörung zum „Flexi II“ im Deutschen Bundestag Frankfurt, 07.11.2008 - In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit- und Soziales
vom 5.11.2008 stand die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (16/10289) enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. Mit Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Das Guthaben kann dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden, um z.B. früher in Rente zu gehen.
Neue Rechtsprechung zur betrieblichen AltersversorgungMit Spannung erwarteten viele Unternehmen zwei Gerichtsentscheidungen, welche für die betriebsrentenrechtliche Praxis erhebliche Bedeutung haben: Die Entscheidung des BAG zur Rentner-Gesellschaft und die Entscheidung des EuGH zu Altersabstandsklauseln. Nun liegt der Volltext des BAG-Urteils vor, der gemeinsam mit einem neuen Urteil des EuGH mehr Klarheit für die Betriebliche Altersversorgung schafft.
Zeitwertkonten - einzelne Modelle steuerrechtlich unzulässig!Gefahr für Steuernachzahlungen besteht
Zeitwertkonten – bei welchen der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens Entgeltbestandteile anspart, um hieraus eine spätere Freistellung zu finanzieren – erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Grund hierfür war bislang insbesondere die Tatsache, dass weder die Einrichtung eines Zeitwertkontos noch die Einbringung von Entgeltbestandteilen in das Wertguthaben Lohnsteuer auslöst; diese fällt vielmehr erst bei der Freistellung (beim "Verbrauch" des Wertguthabens) an, wird also bis zu diesem Zeitpunkt gestundet (Gleiches gilt im Übrigen für die Beiträge zur Sozialversicherung).
Hier treffen sich die Experten: TDS-Personalkongress 2008Am 26. und 27. November 2008 dreht sich im Darmstädter Kongresszentrum alles rund um das Thema Personal: Im „darmstadtium“ bringt TDS Personalfach- und –führungskräfte mit Branchenexperten zusammen. Neben Vorträgen zu aktuellen Fragen, Trends und Zukunftsperspektiven der Personalbranche bietet der Kongress eine Plattform zum Austausch und zur Vernetzung. Die Teilnehmer erwartet ein umfangreiches Programm: Eröffnungs- und Gastvortrag, Anwenderforum und –konferenz, Talkrunden sowie eine Vielzahl von Workshops und eine Ausstellung.
Präsentationsfolien HR-RoundTable – "IT - gestützte Personalentwicklung in der Bremer Landesbank"Am 27.08.2008 fand der 44. HR-RoundTable in Bremen statt. Die PowerPoint Folien stehen der Regionalgruppe Bremen jetzt zur Verfügung. Sie finden diese in der jeweiligen Gruppe unter der Rubrik Storys. Bitte erst speichern, dann öffnen.
Präsentationsfolien HR-RoundTable - "Internationale Karriereplanung vs. Kosteneffizienz"Am 28.08.2008 fand der 45. HR-RoundTable in Frankfurt zum Thema „Expatriate Management - internationale Karriereplanung vs. Kosteneffizienz“ statt.
Quo Vadis – Zeitwertkonten? Experten diskutierten in Berlin die Zukunft der Zeitwertkonten Frankfurt, 01.09.2008 - Am 19. und 20. August trafen sich in Berlin Vertreter von Seiten der Politik, der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zur Euroforum-Konferenz: „Zeit-/Wertkonten“. Im Fokus der Veranstaltung stand der vom Bundeskabinett am 13. August 2008 gebilligte Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ („Flexi II“). Gegenüber den vorherigen Gesetzesentwürfen beinhaltet der neue Entwurf einige weitreichende Veränderungen, die Anlass zu einer kritischen Diskussion gaben. Der Bundestag will seine Beratungen so terminieren, dass die Änderungen im Flexi-Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten können.
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum "Flexi-II-Gesetz"Es war bereits seit geraumer Zeit vorhersehbar, jetzt wird es ernst: die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmensinsolvenzen schützen. Künftig können Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Dies sieht der am 13. August 2008 vom Kabinett verabschiedeter "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" vor. Das Gesetzgebungsvorhaben wurde als eilbedürftig eingestuft, damit der Bundestag die Neuregelungen noch zum 1. Januar 2009 verabschiedet. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Altersabstandsklauseln – erste Hinweise auf (teilweise) Vereinbarkeit mit EuroparechtFührt ein Arbeitgeber eine von ihm finanzierte betriebliche Altersversorgung ein, muss er stets auch die Finanzierbarkeit des Versorgungssystems im Blick behalten. Aus diesem Grunde haben viele Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenversorgung so genannte Altersabstandsklauseln in ihre Versorgungsordnungen aufgenommen. Bei diesen wird die Witwen- bzw. Witwerrente gekürzt oder gar insgesamt ausgeschlossen, wenn der Altersabstand zwischen dem verstorbenen Arbeitnehmer und dem hinterbliebenen Ehegatten eine bestimmte Zahl an Jahren überschreitet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte solche Altersabstandklauseln bisher – aufgrund des berechtigten Interesses des Arbeitgebers, sein finanzielles Risiko zu minimieren – stets als zulässig erachtet, selbst bei vollständigem Ausschluss der Versorgungsleistung (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1972 - 3 AZR 472/71). Mit Beschluss vom 27. Juni 2006 (3 AZR 352/05) hat das BAG nun allerdings – vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung und (auch europarechtlichen) Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung – die Frage nach der Zulässigkeit von Altersabstandsklauseln dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt.
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Änderungen von VersorgungsordnungenGeschäftsgrundlage bei Änderungsvereinbarung
Regelungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung sind grundsätzlich langfristig angelegt; dies soll dem Arbeitnehmer eine zuverlässige Planung seiner ergänzenden Vorsorge, dem Arbeitgeber eine sichere Kalkulationsbasis hinsichtlich der auf ihn zukommenden Kosten ermöglichen. Ändern sich allerdings die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung – z.B. durch einen Anpassung der Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, auf welchen die betriebliche Altersversorgung aufbaut –, so ist eine Anpassung von Versorgungsordnungen notwendig. Das BAG hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in welchem eine solche – einzelvertraglich vorgenommene – Anpassung zu unvorhergesehenen und ungewollten negativen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer führte; es hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass in einer solchen Situation nicht die ursprüngliche Versorgungsordnung wieder auflebt, sondern vielmehr die Anpassungsvereinbarung selbst angepasst werden muss.
Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten Treuhandkonstruktionen (CTAs)
Zur Sicherung von Wertguthaben gegen Insolvenz erfreut sich die Möglichkeit der Einschaltung eines Treuhänders im Rahmen von so genannten Contractual Trust Arrangements (CTA) mittlerweile einer immer größeren Beliebtheit. Hierbei werden Vermögenswerte auf einen unabhängigen Dritten, den Treuhänder, übertragen und mit diesem vereinbart, dass im Sicherungsfall (insbesondere der Insolvenz des Arbeitgebers) der Treuhänder die Leistung aus dem Wertguthaben an Stelle des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer erbringt. Nach allgemeiner Ansicht liegt bei einer solchen Konstruktion das (rechtliche) Eigentum am Sicherungsgut bei dem Treuhänder, wirtschaftlich gesehen ist das Treuegut aber weiterhin dem Treugeber zuzuordnen.
Update zum neuen Flexi-GesetzIn der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU/CSU aus dem Jahre 2005 ist der Ausbau der rechtlichen Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten - insbesondere der Insolvenzschutz für Wertguthaben - als wichtiges Ziel genannt. Zur Umsetzung dieses Ziels hatte die Bundesregierung im letzten Herbst einen ersten Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (kurz Flexi-Gesetz) vorgelegt.
Neuer Gesetzesentwurf fördert die Nutzung von Zeitwertkonten Am 14.03.2008 wurde ein neuer „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ vorgelegt. Dieser verbessert die rechtlichen Bedingungen von Zeitwertkonten in verschiedener Hinsicht und wird die Nutzung von Zeitwertkonten fördern. Allerdings bleiben einige Fragen unbefriedigend gelöst, so dass zunächst die Begründung zu dem Entwurf abzuwarten und ggf. auf weitere Änderungen des Gesetzesvorhabens hinzuwirken ist.
Arbeitszeitkonten: Neues zur InsolvenzsicherungArbeitszeitkonten sind in deutschen Unternehmen inzwischen weit verbreitet. Sie gewinnen vor allem im Hinblick auf die in jüngster Vergangenheit beschlossenen Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherungen, dem absinkenden Versorgungsniveau der Regelaltersrente und dem Wegfall der Förderfähigkeit von Altersteilzeitvereinbarungen nach dem 31. Dezember 2009 weiter rasant an Bedeutung.
Das AGG gilt auch für die Betriebliche AltersversorgungDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in den vergangenen Jahren für heftige Diskussionen – nicht nur unter Juristen – gesorgt. Eine der bislang ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit dem AGG war sein Verhältnis zu den Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG); aufgrund des Wortlauts des § 2 Abs. 2 S. 2 AGG ("Für die betriebliche Altersversorgung gilt das Betriebsrentengesetz") war umstritten, ob das AGG auch den Bereich der betrieblichen Alterversorgung erfasst oder ob für diesen ausschließlich das BetrAVG gelten soll.
PORTABILITÄTS-RICHTLINIE VORERST "AUF EIS"Seit 2005 kursiert der Entwurf für die (damals noch so genannte) "EU-Portabilitätsrichtlinie"; diese hatte seitdem – aufgrund der mit ihr einher gehenden finanziellen Belastungen für Arbeitgeber – für heftige Diskussionen in Politik und Industrie gesorgt. Der Rat der Europäischen Union hat nun in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2007 beschlossen, diesen Richtlinien-Entwurf vorerst nicht weiter zu verfolgen.
BAG FORDERT MINDESTAUSSTATTUNG VON "RENTNER-GMBHS" Bei einem Unternehmenskauf im Wege des "Asset Deals" gehört die Frage, was mit Pensions-verbindlichkeiten gegenüber Rentnern und mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern geschehen soll, oft zu den entscheidenden Punkten, die im Rahmen der Transak-tion gelöst werden müssen. Denn diese Verbindlichkeiten gehen – im Rahmen des Betriebsüber-gangs nach § 613a BGB, der bei einem "Asset Deal" regelmäßig gegeben ist – nicht auf den Erwerber über (da mit Rentnern und Ausgeschiedenen kein aktives Arbeitsverhältnis mehr be-steht), sondern bleiben beim Veräußerer bestehen. Dies ist häufig jedoch nicht gewünscht, ins-besondere dann nicht, wenn der Veräußerer seine Geschäftstätigkeit komplett einstellen will. In der jüngeren Vergangenheit hat sich als Lösung hier auch die Ausgliederung von Pensionsver-bindlichkeiten auf "Rentner-GmbHs" etabliert: Hierbei werden die Pensionsverpflichtungen – nach den Regelungen des Umwandlungsgesetzes – auf eine Gesellschaft abgespalten, deren einziger Zweck in der Verwaltung dieser Pensionsverbindlichkeiten besteht.
Betriebliche Altersversorgung europaweit im FokusUnternehmen setzen zunehmend auf Leistungs- und Risikotransparenz, während das Ausmaß und die Intensität der Optimierungsmaßnahmen in der Betrieblichen Altersversorgung abnimmt. Das ergab eine Studie der Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin-Studie zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland und im europäischen Vergleich.
Strategien für die betrieblich organisierte (Alters-) Vorsorge: Konzipieren, Fundieren, OrganisierenRA‘in Heide Engelstädter / Dipl.-Mathematiker Hartwig Kraft, Aktuar - beide Gesellschafter-Geschäftsführer PBG Pensions-Beratungs-GmbH
11.09.2007, Forum 3, 9:30 Uhr