Überlebende eingetragene Lebenspartner haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 14. Januar 2009 (Az.: 3 AZR 20/07) entschieden. Das Urteil ist bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht, aber diese richtungweisende Grundentscheidung ist bereits hieraus erkennbar.
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