Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits zu Beginn des vergangenen Jahres entschieden hatte, dass eingetragene Lebenspartner seit dem 1. Januar 2005 Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen sind (Urt. v. 14. Januar 2009 – 3 AZR 20/07 – NZA 2009, 489 ff.), hat es gegen Ende des Jahres den zeitlichen Umfang der erforderlichen Gleichbehandlung in einem neuen Urteil konkretisiert.
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