Die Altersteilzeit stellt sowohl aus Sicht des Arbeitgebers – als taugliches Mittel zur Verjüngung des Personalbestandes – sowie auch für Arbeitnehmer – als Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand – ein attraktives Arbeitszeitmodell dar. Wer noch in den Genuss der staatlich geförderten Altersteilzeit kommen möchte, muss sich beeilen: Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit gilt nur noch für Altersteilzeitverträge, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt.
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