Frankfurt, 07.11.2008 - In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit- und Soziales
vom 5.11.2008 stand die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (16/10289) enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. Mit Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Das Guthaben kann dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden, um z.B. früher in Rente zu gehen.
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