Das AGG gilt auch für die Betriebliche Altersversorgung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in den vergangenen Jahren für heftige Diskussionen – nicht nur unter Juristen – gesorgt. Eine der bislang ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit dem AGG war sein Verhältnis zu den Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG); aufgrund des Wortlauts des § 2 Abs. 2 S. 2 AGG ("Für die betriebliche Altersversorgung gilt das Betriebsrentengesetz") war umstritten, ob das AGG auch den Bereich der betrieblichen Alterversorgung erfasst oder ob für diesen ausschließlich das BetrAVG gelten soll.


Das AGG gilt auch für die Betriebliche Altersversorgung
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