Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in den vergangenen Jahren für heftige Diskussionen – nicht nur unter Juristen – gesorgt. Eine der bislang ungeklärten Fragen im Zusammenhang mit dem AGG war sein Verhältnis zu den Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG); aufgrund des Wortlauts des § 2 Abs. 2 S. 2 AGG ("Für die betriebliche Altersversorgung gilt das Betriebsrentengesetz") war umstritten, ob das AGG auch den Bereich der betrieblichen Alterversorgung erfasst oder ob für diesen ausschließlich das BetrAVG gelten soll.
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