Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum "Flexi-II-Gesetz"

Es war bereits seit geraumer Zeit vorhersehbar, jetzt wird es ernst: die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmensinsolvenzen schützen. Künftig können Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Dies sieht der am 13. August 2008 vom Kabinett verabschiedeter "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" vor. Das Gesetzgebungsvorhaben wurde als eilbedürftig eingestuft, damit der Bundestag die Neuregelungen noch zum 1. Januar 2009 verabschiedet. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.


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