Wie wir im HRM-Newsletter Personalrecht 02/2009 berichtet haben, stand am 15. September 2009 eine Entscheidung des BAG zur Zulässigkeit der Verwendung von gezillmerten Versicherungstarifen bei der Entgeltumwandlung an. In der Rechtsprechung fiel die Beurteilung der Zulässigkeit gezillmerter Versicherungstarife bisher unterschiedlich aus. Die Praxis versprach sich daher von dem Urteil des BAG eine endgültige Klärung der Problematik – wurde aber enttäuscht. Bisher ist nur die Pressemitteilung des Urteils veröffentlicht worden, aber bereits aus dieser ist ersichtlich, dass nur ein Teil der Grundsatzfrage vom BAG entschieden wurde. Ansonsten ist die Pressemitteilung – und damit vermutlich auch das Urteil – geprägt von Andeutungen.
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