Bei der betrieblichen Altersversorgung stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie einzelne Vertragsbedingungen von Versorgungszusagen auszulegen sind. Auslegungsschwierigkeiten können sich insbesondere dann ergeben, wenn die an dem Abschluss der Versorgungszusage Beteiligten für Rückfragen nicht mehr zur Verfügung stehen oder Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung infolge von Betriebsübergängen oder Umstrukturierungen auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen sind.
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