Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht

HRM.de ist ein Netzwerk für Personaler und Berater , ein Wissensportal für das Human Resource Management. hrm.de bietet Fachartikel, Jobbörse, Studien, Video, Audio sowie Checklisten oder Formulare.
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
§§ 305b, 307 ff. BGB
Eine in einem Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte doppelte Schriftformklausel, die auch ausdrückliche mündliche Abreden erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i. S. d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Sie täuscht über die Rechtslage, da sie den Eindruck erweckt, eine mündliche Abrede sei entgegen § 305b BGB unwirksam.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 20. Mai 2008 – 9 AZR 382/07

Prof. Dr. Frank Maschmann: Festschrift für Wolfgang Hromadka
Im Dezember 2007 beging Professor Dr. Dr. h.c. Hromadka seinen 70. Geburtstag. Mehr als 30 namhafte Vertreter aus Rechtswissenschaft und Rechtsprechung, aus Verbänden und Betriebspraxis haben aus diesem Anlass das Werk Hromadkas mit einer Festschrift gewürdigt. Die Festschriftbeiträge erstrecken sich über das weite Spektrum des wissenschaftlichen und stets durch einen kenntnisreichen Praxisbezug ausgezeichneten Werks von Hromadka. Sie alle im Rahmen dieser Rezension zu würdigen ist nicht möglich, sie muss sich daher auf eine stichwortartige Inhaltsbeschreibung einiger beschränken, die für die Leser von „Arbeit und Arbeitsrecht“ im Vordergrund des Interesses stehen.

Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten verzögert sich
Frankfurt, 02.02.2009 - Am 26. September 2008 hatte das BMF bereits einen Entwurf eines BMF-Schreibens zur lohn-/einkommensteuerlichen Behandlung sowie zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen vorgelegt. Ursprünglich war geplant, dass dieses BMF-Schreiben zeitgleich mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und anderer Gesetze" (Flexi II“) am 01.01.2009 in Kraft tritt. Mit Schreiben vom 27.01.2009 gab das BMF jedoch bekannt, dass sich die Veröffentlichung verzögern wird. Die Entscheidungen zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten-Modellen wurden flankierend zum "Flexi II" erarbeitet und sollen zu einem großen Teil die steuerliche Begleitung des sozialversicherungsrechtlichen Gesetzes darstellen. Da die Spitzenverbände der Sozialversicherung erst im Februar 2009 den Entwurf ihres gemeinsamen Rundschreibens fertig stellen, wurde das BMF gebeten, die Veröffentlichung des BMF-Schreibens bis nach einer gemeinsamen Erörterung zunächst zurück zustellen. Darüber hinaus informiert das BMF darüber, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu Organen von Körperschaften (also nicht nur zu beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder Vorständen, sondern zu allen Arbeitnehmern, die Organ einer Körperschaft sind) folgenden Beschluss gefasst haben:

Messezeitung der PERSONAL2009
Vorträge, Keynotes, Podiumsdiskussionen und Ausstellerliste der PERSONAL2009, 10. Fachmesse für Personalmanagement, 25.-26.03.2009, M,O,C, München

Von Dr. Wolfdieter Küttner und Jürgen Röller: Personalbuch 2008
Der „Küttner“ umfasst auch in der nunmehr 15. Auflage rund 400 Stichwörter zu allen personalrechtlichen Fragen. Er wendet sich wieder an Personalabteilungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Richter und Betriebsräte. Der lexikalische Aufbau von A wie „Abfindung“ bis Z wie „Zurückbehaltungsrecht“– ein Markenzeichen des Werks – wurde selbstverständlich beibehalten.

Beweisanforderung bei Diskriminierungsklagen
§ 611a Abs. 1 BGB a. F.; § 22 AGG
1. Um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu beweisen, muss der Arbeitnehmer Hilfstatsachen darlegen und ggf. beweisen, die eine solche Benachteiligung vermuten lassen. An die Vermutungswirkung der Hilfstatsachen ist kein zu strenger Maßstab anzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass sie den zwingenden Schluss auf die Diskriminierung zulassen. Vielmehr reicht es aus, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht.
2. Reichen die vom Mitarbeiter vorgetragenen Hilfstatsachen jeweils für sich allein betrachtet nicht aus, die für eine Diskriminierung sprechende Vermutung zu begründen, muss das Gericht eine Gesamtbetrachtung aller Hilfstatsachen vornehmen und prüfen, ob sie in ihrem Zusammenhang geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen.
3. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers und dem Anzeigen der Schwangerschaft durch eine Arbeitnehmerin begründet zumindest dann keine Vermutungswirkung für eine Diskriminierung, wenn der Zeitpunkt der Personalentscheidung in keinem Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft steht. Dies ist der Fall, wenn er aufgrund einer betrieblichen Organisationsentscheidung und unabhängig von der Kenntnis der Schwangerschaft festgelegt wurde. Es handelt sich dann nur um ein zufälliges Zusammenfallen der Personalentscheidung mit der Schwangerschaft.
(Leitsätze der Bearbeiter)
BAG, Urteil vom 24. April 2008 – 8 AZR 257/07

Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung
§§ 1, 2 KSchG
1. Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist begründet, wenn bei Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstünden, die absehbar zu einer Reduzierung der Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebs führen würden, und ein Sanierungsplan alle milderen Mittel ausschöpft sowie die von den Arbeitnehmern zu tragenden Lasten gleichmäßig verteilt.
2. Liegen diese Voraussetzungen vor und hat sich die große Mehrheit der Mitarbeiter (hier: ca. 97 %) mit der geringeren Vergütung freiwillig einverstanden erklärt, kann ein Beschäftigter, dem gegenüber die Verringerung durch Änderungskündigung erfolgt, sich nicht darauf berufen, diese sei nicht mehr erforderlich, weil der Sanierungserfolg schon durch die freiwilligen Gehaltsreduzierungen erreicht sei. Wegen des „kollektiven Charakters“ der Sanierungsmaßnahme entfallen die betrieblichen Erfordernisse zur Änderungskündigung auch in diesem Falle nicht.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 26. Juni 2008 – 2 AZR 139/07

Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in einem Verhaltenskodex das Verhalten der Arbeitnehmer und die betriebliche Ordnung regeln will. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk.
BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 – 1 ABR 40/07

Die einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung erfreut sich im Arbeitsrecht zunehmender Beliebtheit. Viele Arbeitnehmer wollen oder können den Ausgang eines Hauptsacheverfahrens nicht abwarten und wählen daher den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes. Problematisch daran ist, dass schneller Rechtsschutz nicht immer guter Rechtsschutz ist: Im einstweiligen Verfügungsverfahren prüft das Gericht die Tatsachen nur summarisch und es gilt ein besonderer Beschleunigungsgrundsatz, der Parteien und Gericht zeitlich unter Druck setzt. Liegt eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber vor, gilt es, den Überblick zu behalten.

Richtlinien und Alternativen zum Personalabbau
Kurzarbeit, Interessenausgleich und Sozialplan, Standortsicherungsvertrag

Bundesrat billigt "Flexi II"
Frankfurt, 19.12.2008 – Nachdem das „Flexi II“ am 13. November den Bundestag passierte, hat nun auch der Bundesrat nicht von seinem Einspruchsrecht nach Art. 77 Abs. 2 GG (Grundgesetz) Gebrauch gemacht und das „Flexi II“ gebilligt. Der Gesetzentwurf hatte in der Vergangenheit vielfach zu hitzigen Diskussionen geführt und insbesondere Themen wie die Kapitalanlagerestriktion und Werterhaltgarantie, die Portabilität der Wertguthaben, die Schwellenwerte der Insolvenzsicherung sowie die Streichung der beitragsfreien Überführungsmöglichkeit in die betrieblichen Altersversorgung (bAV) standen in der Kritik der Experten.

Annahmeverzug – keine Beschäftigungspflicht arbeitsunfähiger Arbeitnehmer
Arbeitgeber können nur dann in Annahmeverzug geraten, wenn der nichtbeschäftigte Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Lage ist. Ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt deshalb, wenn er sich nach längerer Krankheit und Ablauf des Zeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wieder arbeitsfähig meldet, obwohl er tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht fähig ist, die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn eine Beendigungskündigung rechtskräftig mit der Begründung für unwirksam erklärt wurde, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine seinem Gesundheitszustand entsprechende Arbeit im Wege der Änderungskündigung hätte anbieten müssen - unabhängig davon ob der Arbeitnehmer vor Kündigungsausspruch eine mögliche Tätigkeit abgelehnt hat oder nicht.

Unwirksamkeit der doppelten Schriftformklausel
Eine doppelte Schriftformklausel in einem Formulararbeitsvertrag ist zu weitgehend und deshalb wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.

Neues vom Arbeitsrecht – Dezember 2008
Dürfen Sozialpläne für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen als für andere Arbeitnehmer? Ist es rechtlich zulässig, bei der Sozialauswahl für einen betriebsbedingten Arbeitsplatzabbau Altersgruppen zu bilden? Informieren Sie sich in dieser Rubrik über diese und weitere Neuerungen im Arbeitsrecht.

Checkliste Lohnsteuer-Außenprüfung
Das Betriebsstättenfinanzamt prüft bei der so genannten Lohnsteuer-Außenprüfung die Lohnsteuer, die ein Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hat. Um entsprechend Auskunft erteilen zu können, sollten Unternehmen die nötigen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden bereithalten. Was dabei im Detail zu beachten ist, können Sie dieser Checkliste entnehmen.

Rahmenbedingungen für die Investition in Polen
Nach über vier Jahren Mitgliedschaft der Republik Polen in der Europäischen Union (EU) ist das Interesse an Investitionen in Polen weiterhin ungebrochen. Vor allem mittelständische Unternehmen entdecken das Land für sich. Ein maßgebliches Argument ist im Vergleich zu den anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU die Größe des Markts mit seinen ca. 38 Millionen Einwohnern. Der in Polen tätige Unternehmer kommt allerdings nicht drum herum, sich mit dem polnischen Arbeitsrecht zu beschäftigen.

Prof. Dr. Alexander Ignor, Prof. Dr. Stephan Rixen: Personalverantwortung als Strafbarkeitsrisiko
Handbuch Arbeitsstrafrecht
Als Schnittstelle von Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht ist das Arbeitsstrafrecht im Wesentlichen Arbeitgeber-Strafrecht. Die Gefahr für Unternehmer und Personalverantwortliche, mit Strafen oder Bußgeldern belegt zu werden, ist groß. Sie wächst weiter, je intensiver der Staat regelt und je genauer er kontrolliert.

Prof. Dr. Peter Gola, Dr. Georg Wronka: Rechtsfragen und Handlungshilfen für die betriebliche Praxis
Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz
Die Autoren sind durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen als langjährige Begleiter und kritische Kommentatoren des Datenschutzrechts ausgewiesen. Ihre nach vier Jahren vollständig überarbeitete und erweiterte vierte Auflage des Handbuchs stellt die neuen Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) praxisgerecht dar und berücksichtigt die zwischenzeitlich umfangreich ergangene Rechtsprechung ebenso wie relevante Äußerungen der Literatur und der Aufsichtsbehörden.

Fehlleistung einer Kassiererin
§ 1 Abs. 2 KSchG
Verletzt eine Verkäuferin ihre Pflicht, den Kunden alle Waren auf das Kassierband legen zu lassen, stellt dies keine Schlecht- oder Minderleistung, sondern eine Fehlleistung dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Januar 2008 – 13 Sa 1916/07 (rk.)

Bezugsgröße bei Kündigung wegen Minderleistung
§ 1 KSchG
1. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Minderleistung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer längerfristig die Durchschnittsleistung vergleichbarer Mitarbeiter in erheblichem Maße unterschreitet, weil er seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht angemessen ausschöpft.
2. Anknüpfungspunkte, um festzustellen, dass ein Beschäftigter bewusst langsam arbeitet und damit gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, sind einerseits die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung sowie andererseits die Durchschnittsleistung der mit ihm vergleichbaren Kollegen.
3. Sofern die Fertigung eines Werkstücks nur wenige Minuten dauert (hier: geschätzte drei Minuten), kann der Arbeitgeber die Bezugsgröße „Tagesdurchschnittsleistung vergleichbarer Mitarbeiter“ nicht ermitteln, indem er unter Ansatz der kalkulierten Fertigungsdauer für ein Stück und der täglichen Arbeitszeit die Leistung pro Schicht errechnet (z.B. 60 Minuten : 3 Minuten x 8,5 Stunden = 170 Stück). Diese Hochrechnung berücksichtigt nicht, dass während eines achteinhalbstündigen Arbeitstags die Leistungsfähigkeit – je nach Anforderung, Belastung und Eintönigkeit der Arbeit – ganz normalen Schwankungen unterliegt. Erforderlich sind vielmehr durchschnittliche Fertigungszeiten pro Stück oder Stückzahlen pro Schicht, die vergleichbare Arbeitnehmer tatsächlich erzielt haben.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2008 – 5 Sa 398/07 (n.rk.)

Präsentationsfolien „Interkulturelle Begleitung von grenzüberschreitenden Arbeitsplatzwechseln"
Am 20.11.2008 fand der 56. HR-RoundTable in München statt. Die PowerPoint Folien im PDF Format stehen der Regionalgruppe München jetzt zur Verfügung.

Dienstwagenbesteuerung: Die Finanzverwaltung stellt sich gegen den Bundesfinanzhof
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt zu den jüngsten Urteilen des Bundesfinanzhofs bezüglich der Dienstwagenbesteuerung Stellung genommen. Näheres erläutert dieser Beitrag.

Neue Urteile zur Abzugsfähigkeit von Bildungsaufwendungen
In gleich drei Urteilen hat sich der 6. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zuletzt mit der Abzugsfähigkeit von Bildungsaufwendungen befasst.

Aktuelles aus dem Steuerrecht – November 2008
Handelt es sich um eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Rückentrainingsprogramm finanziert? Kann ein Wohnmobil eine doppelte Haushaltsführung begründen? Und was gibt es Neues zur Pendlerpauschale? Erfahren Sie in dieser Rubrik mehr zu diesen Themen.

Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Zeitwertkonten – Neues BMF-Schreiben
Zeitwertkonten stehen aktuell stark in der Diskussion - nicht zuletzt, weil sie ab dem 1. Januar 2009 erstmals umfassend gesetzlich (durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, landläufig bereits Flexi-II-Gesetz genannt) geregelt werden sollen. Das neue Gesetz wurde am 13. November 2008 verabschiedet. Flankierend zum Flexi-II-Gesetz äußert sich nun auch die Finanzverwaltung verstärkt zum Thema Zeitwertkonten.

Notwendiger Inhalt von Zeugnissen
Der notwendige Inhalt eines Zeugnisses muss sich neben den in § 109 Abs. 2 GewO normierten Grundsätzen der Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit nach dem Zeugnisbrauch richten und die für die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen üblichen Formulierungen enthalten. Fehlen diese Formulierungen, kann dies ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Wenn ein sachlicher Rechtfertigungsgrund für das Auslassen nicht vorhanden ist, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Ergänzung zu.

Neues vom Arbeitsrecht – November 2008
Inwiefern ist ein tarifgebundener Arbeitgeber, wenn er aus einem Verband austritt, noch an tarifvertragliche Bestimmungen gebunden? Reicht ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter, um diesen per Videokamera überwachen zu dürfen? Müssen Arbeitsgerichte prüfen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt war? Wer diese und weitere Fragen zum Arbeitsrecht nicht mit Sicherheit beantworten kann, den bringt diese Rubrik auf den neuesten Stand.

Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit – ausnahmsweise auch auf höherwertigem Arbeitsplatz
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können die Verlängerung ihrer Arbeitszeit gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich nur dann beanspruchen, wenn ein „entsprechender“ Arbeitsplatz im Unternehmen frei ist. Im Ausnahmefall kann aber auch ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in einer höherwertigen Funktion bestehen.

Arbeitsrecht Kommentar
Im Abstand von zwei Jahren liegt die nunmehr 3. Auflage der Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts vor. Das Werk hat sich inzwischen fest etabliert, wie seine häufige Zitierung belegt – mit Recht.

Widerspruch bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
§ 613a Abs. 6 BGB
1. Erlischt der bisherige Arbeitgeber und tritt ein neuer Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, kommt es auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs i.S.v. § 613a BGB nicht an.
2. Allerdings besteht in solchen Fällen kein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen erloschenen Arbeitgeber nicht fortgesetzt werden kann.
3. Ein dennoch erklärter Widerspruch ist unbeachtlich und kann nicht automatisch in eine Kündigung oder sonstige Beendigungserklärung umgedeutet werden. Der Arbeitnehmer darf aber das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber außerordentlich gemäß § 626 BGB kündigen.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 21. Februar 2008 – 8 AZR 157/07

Anhörung bei Verdachtskündigung
§ 626 BGB
1. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor einer Verdachtskündigung umfassend über den konkreten Tatverdacht informieren und ihm Gelegenheit geben, sich zu erklären. Verletzt er seine Anhörungspflicht, ist die Verdachtskündigung unwirksam.
2. Ausnahmsweise kann auch eine pauschale Mitteilung der Vorwürfe genügen, wenn der Mitarbeiter bereits zuverlässige Kenntnis von den Einzelheiten der Verdachtsmomente hat. Maßgebend ist dabei sein eigener Kenntnisstand. Kenntnisse seines Rechtsanwalts muss er sich nicht zurechnen lassen.
3. Eine detaillierte Anhörung ist ferner entbehrlich, wenn der Beschäftigte eine Stellungnahme zu den Vorwürfen von vornherein ohne triftigen Grund verweigert.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 13. März 2008 – 2 AZR 961/06

Personalkontrollen
Was ist erlaubt und was nicht?

Am 13.12.2007 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass kein Verwertungsverbot besteht, wenn ein Unternehmen eine betriebliche Personalkontrolle durchführt und dabei gegen eine Betriebsvereinbarung verstößt. Vielmehr kann es die gewonnenen Erkenntnisse in ein arbeitsgerichtliches Verfahren einbringen, soweit es dadurch nicht das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters verletzt. Das BAG hat außerdem bestätigt, dass auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände im Betrieb grundsätzlich zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum „Flexi II“
Frankfurt, 10.11.2008 - Einen Tag vor der Sacherverständigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD wichtige Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ („Flexi II“) –Drucksache 16/10289 verfasst.

Ergebnis der Sachverständigen Anhörung zum „Flexi II“ im Deutschen Bundestag
Frankfurt, 07.11.2008 - In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit- und Soziales vom 5.11.2008 stand die Mehrheit der Sachverständigen die im Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (16/10289) enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich positiv gegenüber. Mit Langzeitarbeitskonten können Arbeitnehmer über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden oder Arbeitsentgelt in einem Wertguthaben sparen. Das Guthaben kann dann später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwenden, um z.B. früher in Rente zu gehen.

Zeitwertkonten ermöglichen Beschäftigten eine bezahlte Pflegezeit
Neues Pflegezeitgesetz: Auszeit zur Pflege naher Angehöriger Frankfurt, 04.11.2008 – Am 01.07.2008 ist das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Die Pflegezeitregelungen basieren auf zwei Säulen. Bei akut auftretenden Pflegesituationen haben Beschäftigte nun das Recht, ihrer Arbeit bis zu zehn Arbeitstage fern zu bleiben, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. In der Regel kann der Beschäftigte keinen Lohnfortzahlungsanspruch für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung verlangen, es sei denn ein solcher Anspruch ergibt sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer Vereinbarung.

Neue Lebenslaufdatenbank: Milestone für StepStone
StepStone, eines der führenden Online-Stellenportale in Deutschland, launcht seine neue Lebenslaufdatenbank. Damit setzt das Unternehmen eine der wichtigsten technischen Projektinnovationen der letzten Jahre um. Einschneidende Neuerung: die Öffnung der Datenbank. Die derzeit über 218.000 registrierten Kandidaten entscheiden fortan selbst, ob sie ihre Daten offen legen, um so schneller mit interessierten Unternehmen in Kontakt zu kommen. Ziel der Maßnahme: der Ausbau der derzeit schon starken Marktposition StepStones.

Von Beginn an auf der sicheren Seite
Die meisten Arbeitsverträge werden vom Arbeitgeber vorformuliert und dem künftigen Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt. Wie Sie das Vereinbarte aus den Vorstellungsgesprächen in Worte fassen, bleibt also weitestgehend Ihnen überlassen. Bei vorformulierten Verträgen gilt aber eine Besonderheit: Die Klauseln sind wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu behandeln und unterliegen deshalb einer Wirksamkeitskontrolle. Als Arbeitgeber müssen Sie also darauf achten, dass Ihre Klauseln vor den Arbeitsgerichten Bestand haben. Wir haben im ersten Teil unserer Reihe einige Musterformulierungen für Sie bereitgestellt.

Big Brother am Arbeitsplatz - Podiumsdiskussion auf der Fachmesse Zukunft Personal
Dürfen Unternehmen die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter per Videokamera überwachen? Wie weit gehen die gesetzlichen Regelungen und reichen sie aus, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen? Über diese Fragen diskutierten die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion der Zeitschrift DATAKONTEXT im September auf der Fachmesse Zukunft Personal in Köln.

Kleinbetrieb oder nicht - im Zweifel zu Lasten des Arbeitnehmers
Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muss er darlegen und beweisen, dass die für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erforderliche Beschäftigungszahl von mehr als zehn Arbeitnehmern erreicht ist. Die Anforderungen an den diesbezüglichen Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers dürfen zwar nicht hoch sein. Doch bleibt auch nach der Beweiserhebung unklar, ob die erforderliche Beschäftigungszahl erreicht ist, geht dieser Zweifel zu Lasten des Arbeitnehmers.
BAG Urt. v. 26.06.2008 – 2 AZR 264/07
(LAG München Urt. v. 01.03.2007 – 2 Sa 589/06)

Neues vom Arbeitsrecht - Oktober 2008
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sieht eine Vergütung nach Altersstufen vor. Ist das ein Verstoß gegen das AGG? Erfahren Sie die Antwort auf diese Frage in unserer aktuellen Rubrik zum Arbeitsrecht. Außerdem können Sie nachlesen, in welchen Fällen Mitarbeiter eine „Dankes- und Wunschformel“ im Arbeitszeugnis verlangen können, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag wegen Schwangerschaft nicht verlängert wird oder wann Arbeitnehmer die Unwirksamkeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages spätestens geltend machen müssen.

Betrieb eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Folgen für Dienstwagenbesteuerung und steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Auch wenn der Arbeitnehmer länger als drei Monate im Betrieb eines Kunden seines Arbeitgebers tätig ist, wird dieser Betrieb für ihn damit nicht zur Arbeitsstätte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.07.2008, VI R 21/07, entschieden. Damit widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung gemäß R 9.4 der Lohnsteuerrichtlinie 2008.

Anforderungen an die ordnungsgemäße Unterrichtung beim Betriebsübergang
Im Falle eines Betriebsübergangs muss der Betriebsveräußerer oder der Betriebserwerber die Mitarbeiter genau über die Identität des Betriebserwerbers informieren. Genügt die Unterrichtung nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 613 a Abs. 5 BGB, wird die einmonatige Frist nicht in Gang gesetzt, die die betroffenen Arbeitnehmer nutzen können, um von ihrem Widerspruchsrechts gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber Gebrauch zu machen.

BAG, Urteil vom 21. August 2008, 8 AZR 407/07

Tageszeitung nur in Ausnahmefällen steuerlich abzugsfähig
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 8. Mai 2008, 13 K 3379/07, werden Aufwendungen für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nicht als Werbungskosten anerkannt. Das FG Hessen bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Aufwendungen für den Bezug regionaler und überregionaler Tageszeitungen (siehe zur FAZ bereits BFH, Urteil vom 30. Juni 1983, IV R 2/81).

Literaturtipps: Das neue Reisekostenrecht
Der Autor – Betriebswirt bei der DATEV – stellt das neue Reisekostenrecht mit den zum 1.1.2008 im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 in Kraft getretenen Änderungen dar. Mit Bezug auf die aktuellen Rechtsgrundlagen erläutert das Buch die Anwendung der Regelungen in der Praxis durch eine Vielzahl von Beispielen und Hinweisen. Soweit zur Erläuterung förderlich, wird vergleichsweise auf die bis zum 31.12.2007 geltenden Regelungen eingegangen.

Literaturtipps: Zeugnis-Generator
Gerade in Unternehmen mit kleiner Personalabteilung kann die Ausfertigung von rechtssicheren (Zwischen-)Zeugnissen immer wieder recht aufwändig sein. „Zeugnissprache“, verschiedene Qualifikationsstufen, unterschiedliche Funktionen und nicht zuletzt die sich ständig wandelnde Rechtsprechung stellen eine große Herausforderung dar. So ist die letzte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema bspw. erst vor wenigen Tagen (12.8.) ergangen. Softwarelösungen mit vorgefertigten Textbausteinen versprechen Abhilfe.

Betriebsübergang: Auskunft über Rentenanwartschaft
§§ 613a, 242 BGB; § 4a BetrAVG

1. Nach einem Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer grundsätzlich nur gegenüber dem Erwerber einen Anspruch auf Auskunft über seine Betriebsrentenanwartschaft.
2. Aus § 613a Abs. 5 BGB kann ein übergegangener Mitarbeiter keinen Anspruch auf Auskunft über seine Betriebsrentenanwartschaft ableiten, denn Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind keine Folge des Übergangs. Sie entstehen bis zum Zeitpunkt des Übergangs ohne Rücksicht auf diesen und bestehen unabhängig vom Handeln des Veräußerers oder des Erwerbers.
3. Kann der Beschäftigte nach einem Betriebsübergang aufgrund des § 4a BetrVG gegen den Betriebserwerber einen Anspruch auf Auskunft über erworbene Anwartschaften geltend machen, besteht daneben kein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB.
(Leitsätze der Bearbeiterin)

Detektive am und außerhalb des Arbeitsplatzes
Im Arbeitsleben spielt der Einsatz von Detektiven eine immer bedeutendere Rolle, wie man auch jüngst der Tagespresse im Hinblick auf Überwachungsmaßnahmen bei Einzelhändlern entnehmen konnte. Zu einem großen Teil liegt das daran, dass viele Pflichtverstöße von Arbeitnehmern ohne eine entsprechende Überwachung – sei es direkt durch Detektive oder mittelbar durch technische Einrichtungen – überhaupt nicht oder nur schwer aufklärbar wären.

Kündigung von leistungsschwachen Mitarbeitern
§ 1 KSchG

1. Auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen sind geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.
2. Ob der Mitarbeiter dieser Verpflichtung nachkommt, ist für den Arbeitgeber anhand objektivierbarer Kriterien nicht immer erkennbar. Es gelten insoweit die Regeln der abgestuften Darlegungslast. Bei einer Kündigung wegen qualitativer Minderleistung ist es zunächst Sache des Arbeitgebers, zu den aufgetretenen Leistungsmängeln das vorzutragen, was er über die Fehlerzahl, die Art und Schwere sowie die Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung des Beschäftigten wissen kann. Ist er in der Lage darzulegen, dass der Betreffende längerfristig die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller mit vergleichbaren Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer erheblich überschreitet, so kann dies ein Anhaltspunkt dafür sein, dass er vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.
3. Da jedoch der Vergleich durchschnittlicher Fehlerquoten für sich noch keinen hinreichenden Aufschluss darüber gibt, ob durch die fehlerhafte Arbeit des Mitarbeiters das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung stark beeinträchtigt ist, muss der Arbeitgeber hier weitere Umstände vortragen. Anhand der tatsächlichen Fehlerzahl sowie der Art, der Schwere und den Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung hat er näher darzulegen, dass die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquoten nach den Gesamtumständen darauf hinweist, dass der Beschäftigte vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Deutsche Zeitwert GmbH nimmt Stellung zum BMF-Schreiben
BMF-Schreiben zur steuerrechtlichen Behandlung von Zeitwertkonten veröffentlicht Das Bundesministerium der Finanzen hat für die anstehende Änderung des so genannten Flexi-Gesetzes zum 1. Januar 2009 am 19.09.2008 ein flankierendes BMF-Schreiben auf den Weg gebracht. Dieser mit Spannung erwartete Entwurf nimmt Stellung zu der lohn/einkommensrechtlichen Behandlung sowie zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen. Das BMF-Schreiben soll zeitgleich mit dem „Flexi II“ zum 1.1.2009 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Rechtslage im Überblick:

Roadshow: StepStone-Know-how unterwegs
Roadshow: StepStone-Know-how unterwegs Veranstaltungen in acht deutschen Großstädten zu Rekrutierungs- und Arbeitsmarktthemen. Das Thema "Online-Rekrutierung in der Praxis" wird in allen acht Städten der StepStone-Roadshow vorgestellt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltungen "Die größten Fehler im Arbeitsrecht" sowie "Employer Branding für eine erfolgreiche Mitarbeitersuche" finden jeweils in vier Städten statt. Hier beträgt die Teilnahmegebühr 95,- Euro pro Veranstaltung. Die Anmeldung für die Events erfolgt über event[at]stepstone.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Ist die Pauschalierung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b EStG vorteilhaft?
Seit dem Jahr 2007 können Unternehmen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ihre Sachzuwendungen an Dritte oder an ihre eigenen Arbeitnehmer pauschal mit 30 Prozent besteuern. Damit braucht der Empfänger der Sachzuwendung den Vorteil nicht selbst versteuern. Bisher ist die Regelung in der Praxis nicht auf Begeisterung gestoßen. Das liegt unter anderem an vielen ungeklärten Fragen. Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 29. April 2008 zur Anwendung des § 37b EStG Stellung genommen und einige Zweifelsfälle geklärt.

Neues vom Arbeitsrecht - September 2008
Hat eine schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn sie ohne gesundheitliche Gefährdung ihre Arbeit ausüben könnte, aber der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft die Fahrt zum Arbeitsplatz verbietet? Müssen Unternehmen Zeugnisse auf Wunsch des Arbeitnehmers erängzen, wenn branchenübliche Formulierungen fehlen? Können Arbeitnehmer spezielle Methoden der Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes verlangen? Wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen, sind Sie in dieser Rubrik richtig.

Tarifliche Altersgrenze 65 - Eine zulässige Diskriminierung wegen Alters
Eine tarifliche Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet, ist zumindest dann zulässig, wenn die tarifliche Altersgrenze vor dem Inkrafttreten des AGG vereinbart wurde. Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass Unternehmen hiermit insbesondere nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Die Ungleichbehandlung sei auf Grund der hiermit verfolgten beschäftigungspolitischen Ziele gerechtfertigt.

Aktuelles vom Lohnsteuerrecht - September 2008
Anhand der Entwürfe zum Jahressteuergesetz 2009 und dem Steuerbürokratieabbaugesetz lassen sich bereits heute einige Änderungen vorhersagen, die auf Unternehmen die Lohnsteuer betreffend zukommen. Bis zum Jahresende soll einerseits das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz abgeschlossen sein. Der Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Einzelregelungen in fast allen Steuergesetzen. Andererseits soll auch ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen beider Gesetzesentwürfe, die die Lohnsteuer tangieren.

Kündigung wegen Entzugs der „betrieblichen Fahrerlaubnis“
Entzieht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine zusätzlich zum Führerschein erteilte „betrieblichen Fahrerlaubnis“, verliert dieser damit nicht seine gesetzliche Fahrerlaubnis, da der Arbeitgeber für die Erteilung und den Entzug der „betrieblichen Fahrerlaubnis“ selbst erstellten Regeln folgt. Entsprechend rechtfertigt der Entzug der „betrieblichen Fahrerlaubnis“ für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen.

Steuertermine
Bei der Abgabe von Steuererklärungen, etwa zur Einkommensteuer, oder Umsatzsteuervoranmeldungen, sind gesetzliche Fristen zu beachten. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung zum Beispiel endet mit dem 31.5. des Folgejahres. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich, meist problemlos bis zum 30.9. Ein Steuerberater kann eine Verlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres bewirken.
Wichtig: Die Frist sollte nicht versäumt und eine Verlängerung unbedingt beantragt werden – ansonsten droht ein Verspätungszuschlag.

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Für Arbeitnehmer gilt: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Soweit die gesetzliche Regelung – in § 622 BGB.

Hier treffen sich die Experten: TDS-Personalkongress 2008
Am 26. und 27. November 2008 dreht sich im Darmstädter Kongresszentrum alles rund um das Thema Personal: Im „darmstadtium“ bringt TDS Personalfach- und –führungskräfte mit Branchenexperten zusammen. Neben Vorträgen zu aktuellen Fragen, Trends und Zukunftsperspektiven der Personalbranche bietet der Kongress eine Plattform zum Austausch und zur Vernetzung. Die Teilnehmer erwartet ein umfangreiches Programm: Eröffnungs- und Gastvortrag, Anwenderforum und –konferenz, Talkrunden sowie eine Vielzahl von Workshops und eine Ausstellung.

Präsentationsfolien HR-RoundTable - "Internationale Karriereplanung vs. Kosteneffizienz"
Am 28.08.2008 fand der 45. HR-RoundTable in Frankfurt zum Thema „Expatriate Management - internationale Karriereplanung vs. Kosteneffizienz“ statt.

Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
1. Im Fall der Diskriminierung wegen einer Behinderung durch einen öffentlichen Arbeitgeber vor Inkrafttreten des AGG ist die Richtlinie 2000/78/EG des Rats vom 27.11.2000 unmittelbar anwendbar.
2. Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen, die eine Diskriminierung vermuten lassen, ist eine eidesstattliche Versicherung nach § 294 ZPO nicht ausreichend. Der Betreffende muss Indizien beweisen, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Diskriminierung belegen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 3. April 2007 – 9 AZR 823/06

Kündigung eines BR-Mitglieds wegen Betriebsstilllegung
1. Es liegt keine Betriebsstilllegung vor, wenn ein Unternehmen drei Altersteilzeitmitarbeiter während ihrer aktiven Phase noch mehr als drei Monate über den behaupteten Stilllegungstermin des Betriebs hinaus beschäftigt.
2. Ist die Weiterbeschäftigung der Altersteilzeitmitarbeiter schon bei Ausspruch der Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied beabsichtigt, ist die Kündigung unwirksam.
3. Der Kündigungsschutz eines gekündigten Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstilllegung ergibt sich aus § 15 Abs. 4 KSchG.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Nürnberg, Urteil vom 27. November 2007 – 7 Sa 119/06 (rk.)

Abmahnung eines Low Perfomers im Außendienst
Die zur Kündigung wegen Minderleistung entwickelten Grundsätze gelten auch bei einer Abmahnung wegen Leistungsdefiziten. Es ist zu bezweifeln, ob eine Abmahnung erst gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer die Durchschnittsleistung langfristig um mehr als ein Drittel unterschreitet. (Leitsatz des Bearbeiters)
(Leitsatz des Bearbeiters)
LAG Hamm, Urteil vom 12. Juli 2007 – 17 Sa 64/07 (rk.)

Wie funktioniert der Mindestlohn?
Kein Thema wird in Politik und Öffentlichkeit seit über einem Jahr derart kontrovers diskutiert wie die Einführung von Mindestlöhnen. Dabei geht es schon lange nicht mehr um das Ob, sondern das Wie. Begriffe wie Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestarbeitsbedingungsgesetz, Allgemeinverbindlichkeit und Tarifbindung schwirren durch die Diskussion. Dieser Beitrag stellt die Grundsätze dar, nach denen Mindestlöhne bereits heute möglich sind, und zeigt Möglichkeiten ihrer Vermeidung.

Alles Mitdenken umsonst
Weltweite StepStone-Umfrage in 21 Ländern: Nur 16 Prozent der Unternehmen belohnen Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiter.

Gutes Standing für den Mittelstand
StepStone-Umfrage: Anziehungskraft von mittelständischen Unternehmen als Arbeitgeber ungebrochen

AGG: Checkliste "betriebliche Praxis"
Prüfen Sie auf AGG-Verträglichkeit (geschlechtsneutrale Formulierungen, Rechtfertigungen von Benachteiligungen etc.).

Das AGG im Überblick
Die neuen Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetzes sind vielfältig und im Einzelnen noch nicht geklärt. Die Lösung vieler Detailfragen wird erst im Laufe der Zeit durch die Gerichte erfolgen.

Wenn Ihr Mitarbeiter zuhause gebraucht wird
Nach jahrelangem Ringen in den Parteien ist die Pflegereform zum 1.7.2008 in Kraft getreten. Ziel ist es, neue Betreuungs- und Pflegestrukturen zu schaffen, um Betroffene und Angehörige zu entlasten. So können Arbeitnehmer sich jetzt beispielsweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen Angehörigen zu betreuen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Neuerungen der Pflegereform in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Neues vom Arbeitsrecht – August 2008
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz macht weiterhin Schlagzeilen: Der Diskriminierungsschutz gilt nach neusten Entscheidungen auch für behinderte Personen im Umfeld von Arbeitnehmern. Vorsichtig sollten Unternehmen außerdem mit dahingehenden Äußerungen sein, dass sie Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse nicht einstellen möchten. Doch die aktuelle Rechtssprechung setzt dem AGG ebenso neue Grenzen: Männliche Mädcheninternat-Bewerber etwa können keinen Diskriminierungsschutz einfordern. Welche neuen Urteile im Arbeitsrecht darüber hinaus für Personalabteilungen von Bedeutung sind, erfahren Sie in dieser Rubrik.

Der „Blue-Pencil-Test“ - Inwiefern zweistufige Ausschlussfristen teilbar sind
Eine Vielzahl von Formulararbeitsverträgen sehen so genannte Ausschlussfristen oder Verfallsklauseln vor, mit denen Arbeitgeber die gesetzlichen Verjährungsfristen stark verkürzen können. Denkbar sind einstufige oder zweistufige Klauseln. Hält die erste Stufe einer vertraglichen Verfallsklausel einer AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB stand, wird sie grundsätzlich nicht durch die Unwirksamkeit der zweiten Stufe beeinträchtigt. Voraussetzung ist jedoch, dass der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist und die verbleibende Regelung weiterhin verständlich und sinnvoll bleibt.

Aktuelles vom Lohnsteuerrecht – August 2008
Arbeitnehmer können mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch nachweisen, dass sie ihren Dienstwagen ausschließlich betrieblich nutzen oder zu welchem Anteil eine Privatnutzung vorliegt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass kleinere Mängel des Fahrtenbuchs unschädlich sind. Was noch als „ordnungsgemäß“ durchgeht, verdeutlicht dieser Beitrag auf HRM.de. Lesen Sie außerdem, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten steuergünstig Berufskleidung zur Verfügung stellen kann, welche Auswirkungen ein Tarifvertrag auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben kann (Phantomlohnfalle) und in welcher Höhe im Ausland tätige Arbeitnehmer für ihren Lohnzuschlag Steuerfreiheit beanspruchen können (Kaufkraftausgleich).

Verringerung der Arbeitszeit
Nachdem ein Arbeitnehmer seinen Wunsch zur Verringerung seine Arbeitszeit mit seinem Arbeitgeber erörtert hat, kann er seinen Wunsch hinsichtlich der Verteilung seiner Arbeitszeit erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran gebunden.

Arbeitsrechtlicher Parcours - Wie Personaler neue Hürden meistern können
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schlug vor einiger Zeit hohe Wellen. Noch heute zieht das Gesetz durch zahlreiche neue Urteile viel Aufmerksamkeit auf sich, zumal die EU den Schutz vor Diskriminierung weiter ausbauen möchte. Auch das neue Pflegegesetz und die gesetzlichen Regelungen, Mitarbeiter zu kontrollieren, stellen Personalabteilungen vor einige rechtliche Fragen. Die Zukunft Personal, Europas größte Fachmesse für Personalmanagement, füllt solche arbeitsrechtlichen Wissenslücken am 9. und 10. September 2008 in Köln - mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen zur personalwirtschaftlichen Gesetzeslage.

Christian Rolfs, Richard Giesen, Ralf Kreikebohm, Peter Udsching (Hrsg.): Arbeitsrecht. Kommentar.
Der hier vorliegende Schwerpunktkommentar fasst die für die tägliche Arbeit entscheidenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in einem Band zusammen. Mehr als 30 Autoren aus Anwaltschaft, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie der Wissenschaft beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitsrecht direkt und umfassend. Vom allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz über das Betriebsverfassungsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Kündigungsschutzgesetz, bis hin zum Teilzeit- und Befristungsgesetz werden über 20 Gesetze praxisgerecht erläutert und kommentiert.

Rechtsprechung schafft Klarheit
Der Bereich der Zeitarbeit wirft viele Fragen auf, die sich durch bloße Lektüre des Gesetzes (noch) nicht beantworten lassen. Zu wenig ausführlich sind die gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Hieraus resultiert erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die das Instrument der Leiharbeit nutzen wollen. Hinzu kommen aktuelle Überlegungen auf Ebene der Europäischen Union, die Rechte der Zeitarbeiter weiter zu stärken.

Die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne
Die Einführung flächendeckender tariflicher oder gesetzlicher Mindestlöhne ist eines der umstrittensten politischen Themen der letzten Jahre. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am 16.7.2008 nunmehr auf zwei Gesetzesentwürfe geeinigt, die die Möglichkeiten zur Festlegung verbindlicher tariflicher Lohnuntergrenzen ausbauen sollen. Es handelt sich um
- den Entwurf einer Neufassung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG) sowie
- den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Mindestarbeitsbedingungengesetz, MiArbG).
Nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat sollen beide Gesetze unmittelbar in Kraft treten. Ob und v.a. in welcher Form dies passieren wird, bleibt allerdings erst einmal abzuwarten.

Leitfaden zum Betriebsübergang
Von Dr. Andrea Nicolai, Juris GmbH, Saarbrücken, 1. Auflage 2007, 362 Seiten, Preis: 39 Euro inkl. 12 Monate Onlinezugang für bis zu 3 Nutzer.

Zum Recht des Betriebsübergangs, eines der zentralen und zugleich kompliziertesten Themen des Arbeitsrechts, wurde schon viel veröffentlicht. Gleichwohl verdient der „Leitfaden“ von Nicolai besondere Beachtung. Auf den durchweg lesenswerten knapp 330 Seiten findet der Praktiker alle wichtigen Themen rund um den Betriebsübergang – teilweise unterstützt durch übersichtliche Schaubilder – verständlich und pointiert dargestellt.

Unternehmensnachfolge
Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM Bonn) beschäftigen sich jährlich etwa 71.000 Familienunternehmen mit der Nachfolgefrage. In rund 43% der Fälle vollzieht sich der Generationenwechsel innerhalb der Familie. Bei 10% erfolgt die Übertragung an Führungskräfte aus den Unternehmen. Der Anteil der Übernahmen durch externe Manager liegt bei über 16%.

Tariflohnerhöhung nach Betriebsübergang
1. In einem Tarifvertrag geregelte Rechte und Pflichten, die für das Arbeitsverhältnis aufgrund beiderseitiger Tarifgebunden heit der Arbeitsvertragsparteien gelten, werden bei einem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeits verhältnisses.
2. Dies gilt auch, soweit sie zwar in der Vergangenheit geregelt worden sind, Wirksamkeit jedoch erst zu einem Zeitpunkt entfalten sollen, der nach dem Betriebsübergang liegt. Darin liegt kein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit des Betriebserwerbers.
BAG, Urteil vom 19. September 2007 – 4 AZR 711/06

Haftung für Mobbing durch Vorgesetzten
1. Für die Frage, ob Mobbing vorliegt, kann die Definition des Begriffs „Belästigung“ in § 3 Abs. 3 AGG herangezogen werden. Dies gilt auch, wenn die Mobbingsituation auf anderen Gründen als den im AGG genannten beruht.
2. Von Mobbing ist demnach auszugehen, wenn ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Hierzu ist grundsätzlich ein fortdauerndes, systematisches Verhalten erforderlich.
3. Das Unternehmen haftet nach § 278 BGB für Schäden, die ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft durch Mobbing in seinen Rechten verletzt. Der Arbeitgeber kann auch aufgrund eigenen Verschuldens haften, da er gegen seine Fürsorgepflicht verstößt, wenn er Mobbing nicht unterbindet.
4. Ein Anspruch des Mitarbeiters auf Vornahme einer bestimmten Handlung, um Mobbing zu unterbinden – etwa Kündigung des Vorgesetzten – besteht grundsätzlich nicht.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 – 8 AZR 593/06

Vortragsprogramm der Zukunft Personal 2008
Ihr Routenplaner für Europas größte Fachmesse für Personalmanagement

Mitbestimmung bei Überstunden
§§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 BetrVG; § 3 Abs. 3 TVG
Der Betriebsrat hat bei Fragen der Vergütung von vorübergehend verkürzten oder verlängerten Arbeitszeiten kein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. (Leitsatz des Bearbeiters)
LAG Hamm, Urteil vom 9. August 2007 – 15 Sa 435/07

Klageverzicht in AGB
§ 307 Abs. 1 BGB
1. Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich nach Ausspruch der Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
2. Der formularmäßige Verzicht des Mitarbeiters auf eine Kündigungsschutzklage ohne jede Gegenleistung des Arbeitgebers ist jedoch unwirksam. (Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 6. September 2007 - 2 AZR 722/06

Steuerfreiheit von Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers neu geregelt
Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sollen bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Das sieht der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor. Die neue Steuervergünstigung soll erstmals für entsprechende Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008 zur Anwendung kommen.

Aktuelles vom Lohnsteuerrecht - Juli 2008
Eheleute können Ihren Anspruch auf Elterngeld durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes erhöhen. Näheres dazu in diesem Beitrag auf HRM.de. Außerdem im Blickpunkt: Aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs zur Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten des Arbeitnehmers für eine private Bildungsmaßnahme und von beruflich veranlassten Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine von ihm ausgerichtete Feier.

Zweite Elternzeit: Resturlaubsanspruch geht nicht verloren
Arbeitnehmer, die in Elternzeit gehen, behalten ihren zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Resturlaubsanspruch auch dann, wenn sich an die erste Elternzeit nahtlos eine zweite Elternzeit anschließt. Die bisherige anders lautende Rechtsprechung hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG und der europarechtlichen Vorgaben aufgegeben. Bisher legten Arbeitsgerichte die einschlägige Vorschrift in § 17 Abs. 2 BErzGG/BEEG so aus, dass der wegen einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub mit Ablauf des auf die Elternzeit folgenden Urlaubsjahres verfällt, wenn der Arbeitnehmer ihn wegen einer zweiten Elternzeit nicht nehmen kann.

Neues vom Arbeitsrecht – Juli 2008
Was hat sich im Arbeitsrecht geändert? Eine tarifliche Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet, ist unter Umständen zulässig. – 5,00 Euro ist ein sittenwidriger Stundenlohn für Auspackhilfen. – Und Arbeitnehmer, die ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern möchten, sind nach der Erörterung an ihren Verteilungswunsch gebunden. Über diese und weitere aktuelle Änderungen erhalten Sie hier einen Überblick.

Mehr Geld und Zeit für die Pflege
Mit Wirkung zum 1. Juli 2008 tritt die Reform der Pflegeversicherung in Kraft. Davon sind auch die Unternehmen betroffen. Neben den steigenden Beiträgen sind es vor allem die Regelungen zum Pflegeurlaub und zur Pflegezeit, die jeder Arbeitgeber kennen sollte.

Marion Bernhardt: Alternativen zur Kündigung
Im Erich Schmidt Verlag ist in der Reihe „Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis“ das Buch „Alternativen zur Kündigung“ erschienen. Der klassischen Gliederung folgend stellt die Autorin von den Grundlagen, über den Aufhebungsvertrag, den Abwicklungsvertrag, den Prozessvergleich, die Abfindungskündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz, die Altersteilzeitvereinbarung bis hin zur gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in einer gelungenen Art und Weise sämtliche Aspekte für denjenigen dar, der sich mit der Thematik der Beendigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert sieht.

Änderungskündigung – Beschränkung auf das unbedingt erforderliche Maß
Hält ein Arbeitgeber eine Änderungskündigung für erforderlich, so muss er sich dabei auf das unbedingt notwendige Maß beschränken. Er darf nicht darüber hinausgehende, nicht erforderliche Änderungen vornehmen. Anderenfalls ist die Änderungskündigung insgesamt unwirksam.

Helfen Sie Ihren Mitarbeitern auf die Sprünge
In einigen Branchen wird es immer schwieriger, geeignete Fachkräfte zu finden. Da überlegt sich der eine oder andere Chef, wie er die geeigneten Mitarbeiter mit einem Zuckerl, sprich Kostenerstattung, in sein Unternehmen locken kann. Allerdings dürfen Sie Aufwendungen nur dann lohnsteuer- und beitragsfrei erstatten, wenn die Kosten beruflich veranlasst sind. Die berufliche Veranlassung bei einem Umzug liegt bereits dann vor, wenn die Verkürzung der arbeitstäglichen Wegstrecke mindestens eine Stunde ausmacht. Lesen Sie, welche Umzugsaufwendungen Sie Ihren Mitarbeitern ersetzen können und wann eine berufliche Veranlassung im Sinne des Steuerrechts vorliegt.

Das neue Pflegezeitgesetz
Nach schwierigen Beratungen hat der Gesetzgeber mit Artikel 3 des „Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ das „Gesetz über die Pflegezeit“ – kurz Pflegezeitgesetz (PflegeZG) – beschlossen. Ziel ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Gleichzeitig stellt die Neuregelung, wenn sie zum 1.7.2008 in Kraft tritt, Arbeitgeber vor neue Herausforderungen.

Arbeit und Arbeitsrecht - Die Zeitschrift für den Personal-Profi
"Arbeit und Arbeitsrecht - Die Zeitschrift für den Personal-Profi" (AuA) von der HUSS-MEDIEN GmbH, einem Unternehmen der HUSS-Verlagsgruppe Berlin - München.

Entgeltfortzahlung bei Freistellung des Arbeitnehmers
Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen einer Beendigungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer die Verpflichtung, das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Ende ordnungsgemäß abzurechnen und den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleitung freizustellen, geht er hiermit keine weitergehenden Verpflichtungen ein als gesetzlich geschuldet.

Erwerbstätigkeit trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit: Fristlose Kündigung berechtigt?
Geht ein Arbeitnehmer, während er krank geschrieben ist, einer anderen Erwerbstätigkeit nach, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Denn die anderweitige Tätigkeit ist möglicherweise ein Hinweis dafür, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespielt hat. Ferner kann eine außerordentliche Kündigung auch unter dem Gesichtspunkt der pflichtwidrigen Verzögerung der Heilung gerechtfertigt sein.

Neues vom Arbeitsrecht – Juni 2008
Entspricht es dem Gleichheitsgebot, wenn Mitarbeiter, die vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden, bereits bestehende Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage verlieren? Rechtfertigt die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz, die der Arbeitgeber ausdrücklich untersagt hat, eine Kündigung? Und muss eine Probezeitvereinbarung angemessen sein? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer aktuellen Übersicht über Neuerungen im Arbeitsrecht.

Einschränkung der Dienstwagenbesteuerung
Zum Arbeitslohn gehören alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt. Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen unentgeltlich beziehungsweise verbilligt für dessen Privatnutzung überlässt, führt das zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, Ihren Mitarbeitern Anweisungen zu erteilen und zu überwachen, ob sie befolgt werden. Sie haben ebenfalls das Recht, Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Geht die Überwachung darüber hinaus, bewegen Sie sich in einer Grauzone oder machen sich strafbar. Mit unangenehmen, mitunter öffentlichkeitswirksamen Folgen, wie die Berichterstattung über verschiedene Unternehmen in den vergangenen Wochen gezeigt hat. Allerdings kann z.B. der Diebstahl von Arbeitsmitteln schnell zum Negativposten in der Bilanz werden. Es stellt sich daher die Frage, wie weit die Überwachung der Mitarbeiter gehen darf und auf welche Mittel Sie zurückgreifen dürfen.

Memento Personalrecht für die Praxis 2008
Das Praxishandbuch des Memento-Verlags, das kürzlich in der 10. Auflage erschienen ist, zeichnet sich durch ein gelungenes inhaltliches Konzept aus, das Praxisbezug und Aktualität verbindet und eine Darstellung aller wichtigen arbeitsrechtlichen Probleme einschließlich sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Bezüge bietet. Das Handbuch erläutert lexikalisch in 48 Hauptstichworten die maßgeblichen Phasen des Arbeitsverhältnisses, von der Einstellung bis zur Beendigung. Daneben enthält es zahlreiche Checklisten, Tabellen, Übersichten und Arbeitshilfen. Die klare inhaltliche Struktur wird durch ein modernes Layout unterstützt.

Arbeitszeiterhöhung Teilzeitbeschäftigter
§ 87 Abs.1 Nr. 3 BetrVG
Die zur Abdeckung eines betrieblichen Mehrbedarfs mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vereinbarte befristete Erhöhung der Arbeitszeit ist regelmäßig eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.
BAG, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06

HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse