Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht

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Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
§ 15 Abs. 2 Satz 4, 1. Hs. BEEG; § 315 BGB

1. Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit ausdrücklich zustimmt.

2. Der Arbeitnehmer kann nicht verbrauchte Elternzeit – sofern er sie ursprünglich beantragt hat – mit einem Anteil von bis zu zwölf Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers in den Zeitraum des vollendeten dritten bis achten Lebensjahrs des älteren Kindsübertragen.

3. Der Arbeitgeber hat die Entscheidung,ob er der Übertragung zustimmt, gemäß§ 315 BGB nach billigem Ermessen zutreffen. Sie ist gerichtlich voll überprüfbar.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 21. April 2009 – 9 AZR 391/08

Low Performer
Erhebliche Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis können, je nach Beeinflussbarkeit durch den Mitarbeiter, einen verhaltens- oder personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Zu diesem unverändert hochaktuellen Thema liegt – nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11.12.2003 – inzwischen umfangreiche neue Rechtsprechung vor.

Gut gerüstet durch den Daten-Dschungel
Das Bundeskabinett beschloss bereits 2008 den „elektronischen Einkommensnachweis“, abgekürzt: ELENA. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab 1. Januar 2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten monatlich verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen.

Dr. Rudi Müller-Glöge, u.a. (Hrsg.): Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
Die Neuauflage des – gerne auch „Palandt des Arbeitsrechts“ genannten – Standardwerks umfasst die mehr als 40 wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechts wieder praxisgerecht in einem Band. In dieser Auflage liegen die Neuerungen vor allem in der Kommentierung des Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetzes. Darüber hinaus sind die Änderungen durch die Einarbeitung des Risikobegrenzungsgesetzes in das Betriebsverfassungsgesetz (§§ 106 und 109a BetrVG) berücksichtigt. Zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz liegen erste Entscheidungen vor, die die vorhandene Kommentierung ergänzen. Schließlich haben sich noch einige bedeutende Änderungen im Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Sozialgerichtsgesetz, dem Arbeitsgerichtsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz und nicht zuletzt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergeben, die eingearbeitet wurden.

„AGG-Hopping“ wegen Altersdiskriminierung
§ 15 Abs. 2 AGG
1. Die Suche „eines/r jüngeren Mitarbeiters/in“ in einer Stellenanzeige enthält eine Altersdiskriminierung, weil damit ältere Bewerber von vornherein benachteiligt werden.
2. Hat ein Bewerber gegenüber zahlreichen Firmen Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG geltend gemacht („AGGHopping“), lässt dies allein noch nicht zwingend darauf schließen, dass es an der erforderlichen Ernsthaftigkeit der Bewerbung fehlt.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Dezember 2008 – 5 Sa 286/08 (rk.)

Zweistufige Ausschlussfrist in AGB
§§ 305 ff. BGB
Bestimmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, dass Ansprüche, die die Gegenseite abgelehnt hat, nach drei Monaten verfallen, wenn sie nicht vorher eingeklagt werden, genügt die Erhebung der Kündigungsschutzklage, um zu verhindern, dass die vom Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängigen Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers erlöschen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 19. März 2008 – 5 AZR 429/07 (Parallelentscheidung zu 5 AZR 430/07)

Betriebsratswahlen 2010
Die Betriebsratswahlen 2010 werfen ihre Schatten voraus. Grundsätzlich sind sie natürlich eine Angelegenheit der Arbeitnehmer. Doch ist es auch für Arbeitgeber nie verkehrt, zu wissen, was unter dem eigenen Dach so passieren kann und darf – und was nicht.

Die arbeitsrechtlichen Regelungen im Koalitionsvertrag – Bewahren oder Wandel?
Ende Oktober haben CDU, CSU und FDP ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag unterzeichnet. Gerade in der Krise ist es für Unternehmen wichtig zu wissen, ob arbeitsrechtlich neue Impulse zu erwarten sind. Im Gegensatz zu den Vorhaben der vorherigen Regierung sind konkrete Projekte eher Mangelware. Folgende Themenbereiche sind jedoch erwähnenswert:

Lohnsteuerkarte ade! Übergangsregelungen für Umstellung auf steuerliche Identifikationsnummer
Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte notiert wurden, gelangen ab dem kommenden Jahr elektronisch zum Bundeszentralamt für Steuern in Bonn und von dort zu den Arbeitgebern. Der Datenaustausch soll mithilfe der Steuer-Identifikationsnummer erfolgen. In einem Schreiben vom 9. November informierte der Bundesfinanzhof (BFH) nun über Besonderheiten beim Übergang in das neue System.

Unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern bei der Gewährung von freiwilligen Sonderzahlungen
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung, zum Beispiel in Form einer freiwilligen Sonderzahlung, gewährt. Wenn er sich hierzu allerdings entscheidet, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Stellt der Arbeitgeber Arbeitnehmer aus sachfremden Erwägungen schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt, indem er Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.

Fristlose Kündigung bei Raucherpausen
Müssen sich die Arbeitnehmer nach einer betriebsinternen Regelung bei einer Raucherpause ausstempeln und verstößt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung hartnäckig gegen diese Regelung, kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Auch eine wiederholte kurzzeitige, unberechtigte Nichterbringung der geschuldeten Arbeitsleistung kann eine gravierende Pflichtverletzung darstellen, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört.

Aktuelles zum Arbeitsrecht – November 2009
Handelt es sich gleich um eine Versetzung, wenn Unternehmen kurzfristig den Einsatzbereich eines Arbeitnehmers ändern? Kann eine Abmahnung auch dann, wenn sie Formfehler enthält, als erforderliche Warnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung gelten? Ist der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Neuverteilung einer verringerten Arbeitszeit uneingeschränkt gültig? In dieser Rubrik liefern wir Ihnen die nötigen Informationen, um diese und weitere Fragen zu beantworten.

Das Quäntchen Individualität
Ohne Textbausteine geht es kaum. Aber Vorsicht: Beim Arbeitszeugnis können Standardisierungen arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Dirk Börnecke: Ethisch und rechtlich konformes Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitern
Die Finanzkrise hat uns anschaulich eine gravierende Fehlentwicklung in der Wirtschaft vor Augen geführt: Viele Mitarbeiter von Unternehmen erforschen eher rechtliche Grauzonen als sich an ethische Vorgaben zu halten. Ausgehend von dieser Grundüberlegung zeigt dieses Buch anhand der aktuellen Rechtssprechung, was erlaubt ist und was nicht. Praxisbeispiele von Verstößen und vorbildlichem Verhalten ergänzen das Werk.

Die Wahl und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
Kurz vor der Bundestagswahl, am 23. September 2009, stimmten Dr. Peter H. M. Rambach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, das Publikum auf der Messe Zukunft Personal in Köln bereits auf die möglichen Veränderungen im Arbeitsrecht mit einem Politikwechsel ein. Damit trafen sie den Nerv der Personaler: Ihre Bestandsaufnahme zu Themen wie Mindestlohn, Arbeitnehmerdatenschutz oder Zeitarbeit füllte das Praxisforum bis auf den letzen Stehplatz. Die Rechtsexperten beschäftigten sich sowohl mit den Wahlprogrammen der Parteien als auch dem gegenwärtigen Stand von arbeitrechtlich relevanten Fragen.

Neues aus der Lohnpraxis – Oktober 2009
Eignen sich die in den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVB) der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise dazu, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen? Kann der Fahrer eines Transportfahrzeugs, der auf einem ausgedehnten Betriebsgelände als Fahrer beschäftigt ist, für eine Auswärtstätigkeit Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen? Lesen Sie mehr…

Keine generelle Unzulässigkeit von Flash-Mob-Aktionen
Ein neues Arbeitskampfmittel der Gewerkschaften auf dem Vormarsch?

Flash-Mob-Aktionen sind im Streikrecht ein neues Phänomen. Ein Flash-Mob bezeichnet einen kurzen, spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen. Die Flash-Mob-Teilnehmer erfahren zumeist über SMS oder über das Internet von der Aktion. Da das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem derartigen Vorgehen keine Absage erteilt hat, müssen sich Arbeitgeber zukünftig darauf einstellen, dass Gewerkschaften insbesondere zur Unterstützung ihrer Position bei Tarifverhandlungen auf dieses neue Kampfmittel zurückgreifen. Dies wird häufig dann der Fall sein, wenn es den Gewerkschaften nicht gelingt, ausreichend Mitglieder für einen Streik zu motivieren.

Neues aus dem Arbeitsrecht – Oktober 2009
Macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, wenn sich an den Betriebstoiletten ausländerfeindliche Parolen befinden? Sind Raucherpausen der Arbeitnehmer unter bestimmen Umständen ein Kündigungsgrund? Können die Betriebsparteien einen Interessensausgleich auch im Nachhinein noch um eine Namensliste erweitern? Wenn Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Arbeitsrecht suchen, werden Sie hier fündig.

Prof. Dr. Wolfgang Böhm, Jörg Hennig, Dr. Cornelius Popp: Zeitarbeit. Leitfaden für die Praxis
Die Zeitarbeit hat sich seit der Reformierung durch die Hartz-Gesetze ausgeweitet. Vor Beginn der Wirtschaftskrise waren ca. 720.000 Mitarbeiter (12/2007) in der Branche beschäftigt. Zeitarbeit ist ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument und heute aus der Personalpraxis kaum wegzudenken: Decken von Auftragsspitzen, Saisonarbeit, Vertreten von ausgefallenen Mitarbeitern oder das Flexibilisieren starrer Personalstrukturen und -kosten oder die Nutzung von Zeitarbeit als vorgeschaltetes risikoreduziertes Personalbeschaffungs- und -auswahlinstrument.

Kündigung einer studentischen Hilfskraft
§ 1 Abs. 1 und 2 Satz 1 KSchG
Beschäftigt eine Forschungseinrichtung eine studentische Hilfskraft, setzt dies regelmäßig voraus, dass sie einem Studium nachgeht. Im Falle der Exmatrikulation des Studenten ist daher eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt.
(Leitsatz der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 18. September 2008 – 2 AZR 976/06

Sonderzahlung unter Freiwilligkeitsvorbehalt
§§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
1. Der Arbeitgeber kann eine jährliche Sonderzahlung unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen. Ist dieser klar formuliert, verhindert er von vornherein, dass ein Anspruch für die Zukunft entsteht. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung scheidet dann ebenfalls aus.
2. Die Wirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts hängt nicht von der Höhe und dem Zweck der Leistung ab. Insbesondere kann er auch eine Sonderzahlung, die über 25 % des Gesamtgehalts ausmacht, wirksam erfassen.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 18. März 2009 – 10 AZR 289/08

„Compliance-Fahrplan“im Arbeitsrecht
Der Begriff der „Compliance“ ist schon geraume Zeit in aller Munde und auch Personaler verwenden ihn gerne. Und doch ist häufig über schemenhafte Vorstellungen von „Whistleblowing“ und „Ethik Code“ hinaus wenig bekannt, insbesondere was Compliance im arbeitsrechtlichen Zusammenhang bedeutet und was das für die praktische Personalarbeit heißt.

Redaktion Arbeit und Arbeitsrecht: Personalmanagement in Krisenzeiten
Unternehmen stehen angesichts der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise vor bedeutenden Herausforderungen. Was bedeutet diese Situation für das Personalmanagement in den einzelnen Unternehmen? Was kann oder muss es unter diesen Bedingungen leisten? Die Fragen beantworten anerkannte Fachautoren in den Beiträgen dieses Sammelbandes. Sie zeigen Handlungsoptionen auf, stellen praxisnahe Fallbeispiele vor und machen auf die arbeitsrechtlichen Regelungen aufmerksam, die dabei zu bedenken sind.

Flexibel in Krisenzeiten
Personalkosten können auch ohne Kündigungen reduziert werden. Vor allem, wenn Arbeitgeberrechtzeitig vor einer Krise entsprechende Regelungen getroffen haben.

Dienstverträge mit Geschäftsführern
Anstellungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern (GF) sind keine lediglich besser dotierten Arbeitsverträge – zumindest sollten sie das nicht sein. Vielmehr muss ein solcher Vertrag die besondere Rechts- und Interessenlage im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem GF widerspiegeln. Denn bei dem Anstellungsverhältnis des GF handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Arbeits-, sondern um ein Dienstverhältnis.

Keine abändernde betriebliche Übung mehr
§ 308 Nr. 5 BGB
1. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Sonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung, kann der Arbeitgeber den Anspruch nicht dadurch beseitigen, dass er die Zahlung unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellt.
2. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter dies drei Jahre widerspruchslos hinnimmt. Eine solche „abändernde betriebliche Übung“ ist nach der Schuldrechtsmodernisierung nicht mehr möglich.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 18. März 2009 – 10 AZR 281/08

Kündigungsfrist bei Verdachtskündigung
§ 626 Abs. 2 BGB
1. Macht der Arbeitgeber die außerordentliche Verdachtskündigung vom Fortgang des Strafverfahrens abhängig, kann er sie nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt aussprechen. Vielmehr bedarf es eines sachlichen Grunds für den gewählten Zeitpunkt, um die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB einzuhalten.
2. Es kommt jedoch nicht auf einen bestimmten, absolut gedachten Zeitpunkt an. Entscheidend ist, wann die Gewissheit für den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung begangen hat, einen solchen Grad angenommen hat, dass es ihm nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
(Leitsätze der Bearbeiter)
BAG, Urteil vom 5. Juni 2008 – 2 AZR 234/07

Neues vom Arbeitsrecht – September 2009
Unter welchen Umständen ist es möglich, Sonderzahlungen als Kompensation auf Arbeitnehmer zu beschränken, die einer Verschlechterung ihrer Arbeitbedingungen zugestimmt haben? Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Englisch als Unternehmenssprache? Welches Gericht ist zuständig, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit einen Dritten schädigt? Wer Antworten auf diese und weitere Fragen sucht, sollte sich in dieser Rubrik einen Überblick über aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verschaffen.

Sachlicher Grund für unterschiedliche Behandlung bei Lohnerhöhung erforderlich
Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb dürfen sie im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen.

Prof. Dr. Raimund Waltermann: Sozialrecht
Demnächst erscheint eine aktualisierte Auflage dieses Klassikers, die lesenswert für alle ist, die in das Thema Sozialrecht einsteigen möchten. Die Neuerscheinung ist auf dem Stand von Juni 2009.

Verwirkung des Widerspruchsrechts nach Betriebsübergang
Trotz nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang kann das Recht des betroffenen Arbeitnehmers, dem Betriebsübergang zu widersprechen, unter bestimmten Umständen verwirken.

Am falschen Ende gespart – Vorsicht vor diskriminierenden Stellenausschreibungen
Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine Diskriminierung wegen des Alters beinhalten. Die Beschränkung kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber damit ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die hierfür angeführten Gründe allerdings offensichtlich ungeeignet, verstößt das Unternehmen grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung. Dagegen kann der Betriebsrat gerichtlich vorgehen. Die Berufung des Arbeitgebers auf das vorgegebene Personalbudget ist für die Rechtfertigung der mittelbaren Benachteiligung durch die Begrenzung der innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr offensichtlich ungeeignet.

Beweisverwertungsverbot beim Mithören von Telefongesprächen? Nicht unbedingt!
Wird ein Telefongespräch von einem Dritten mitgehört, ohne dass der Angerufene dazu beigetragen hat, kann dieser Dritte in einem gerichtlichen Verfahren zum Inhalt des Telefongesprächs als Zeuge vernommen werden.

Befristetes Risiko
Zeitverträge sind gemessen an ihrer Zahl in einigen Arbeitssektoren auf dem Weg zum Normalarbeitsverhältnis. Möglicherweise sind sie für Arbeitgeber die ideale Arbeitsform in Krisenzeiten.

Arbeitszeugnis – Auskunftsangebot unzulässig
Eine unzulässige Verschlüsselung zum Nachteil des Arbeitnehmers liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für nachfolgende Arbeitgeber anbietet, „gerne“ über die Qualität der von dem Mitarbeiter geleisteten Arbeit Auskunft zu geben.

Neues vom Arbeitsrecht – August 2009
Müssen Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Krankheitsfall das Gehalt weiter bezahlen, wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, aber vorher bekundet, dass er nicht mehr für ein Unternehmen tätig sein möchte? Rechtfertigt der ständige Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Sicherheitsbestimmungen des Betriebs eine Kündigung? Ist es zulässig, in Tarifverträgen ein geringeres Gehalt für jüngere Arbeitnehmer vorzusehen? Verschaffen Sie sich in dieser Rubrik einen Überblick über aktuelle Urteile im Arbeitsrecht.

Der Nebel lichtet sich – mehr Klarheit beim Teilzeitanspruch
Der gesetzliche Teilzeitanspruch aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 wirft immer noch eine Vielzahl von Fragen auf. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt in einer grundlegenden Entscheidung Klarheit im Bezug auf folgende Probleme geschaffen: Kann der Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, jedoch die gewünschte Verteilung der verkürzten Arbeitszeit ablehnt, den Verteilungsanspruch isoliert durchsetzen? Kann sich der Arbeitgeber bei Ablehnung eines Teilzeitanspruches darauf berufen, dass mit dem Betriebsrat eine Absprache besteht, die die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit nicht zulässt?

Neue Gesetze führen zu Handlungsbedarf
Betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten

Die bAV unterliegt im Jahr 2009 einer Fülle gesetzlicher Änderungen. Diese Neuerungen stellen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer vor weit reichende Herausforderungen und Entscheidungen.

A. Schleusener, J. Suckow und B. Voigt: AGG - Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt vor allem auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen (Diskriminierungen) im Arbeitsrecht. Zwei Jahre nach seinem erstmaligen Erscheinen liegt nunmehr die zweite Auflage der Kommentierung durch drei Arbeitsrichter vor.

Geringere Betriebsrenten bei vorzeitigem Ausscheiden
§ 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG
1. Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb aus, bevor er die in der Versorgungsordnung vorgesehene Altersgrenze erreicht, ist seine Betriebsrente nach § 2 BetrAVG zeitanteilig zu kürzen.
2. Dies gilt auch, wenn die Versorgungsordnung eine Kappungsgrenze enthält und für jedes vollendete Dienstjahr einen bestimmten Prozentsatz des letzten Gehalts vorsieht, diesen aber in der Höhe begrenzt.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 17. September 2008 – 3 AZR 1061/06

Freistellung und Sozialversicherung
§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV
Vereinbaren die Parteien einvernehmlich, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter unwiderruflich von der Arbeit freistellt und ihm seine Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzahlt, führt dies nicht dazu, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BSG, Urteil vom 24. September 2008 – B 12 KR 22/07 R

Das Tüpfelchen auf dem i
Die Anerkennung besonderer Mitarbeiterleistungen lässt sich nicht nur durch Geldprämien oder Lohn- und Gehaltserhöhungen erreichen. Durch eine Lohnsteuerpauschalierung für unentgeltliche oder verbilligte Computerübereignung und für Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Internetnutzung entstehen im Vergleich ebenfalls geringere Personalkosten.

"Einmal gewonnen – nie mehr zerronnen"
Das Ende der Rechtsprechung zur sogenannten gegenläufigen betrieblichen Übung

Zahlt ein Arbeitgeber dreimal hintereinander jährlich an die Belegschaft vorbehaltlos eine Gratifikation wie beispielsweise Weihnachtsgeld, dann haben die Mitarbeiter einen rechtsverbindlichen Anspruch auf diese Leistung. Solche Ansprüche aus "betrieblicher Übung" bereiten Unternehmen gerade in Krisenzeiten Probleme, da eine aus Kostengründen oft erforderliche Befreiung davon rechtlich kaum möglich ist. Bisher konnten sich Arbeitgeber zumindest mit einer "gegenläufigen betrieblichen Übung" (dreimalige Zahlung an den Mitarbeiter unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, die Leistung sei freiwillig; kein Widerspruch des Mitarbeiters) davon lösen. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht Unternehmen jedoch nun einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Kündigung bei Annahme von Fußballeintrittskarten
Nimmt ein Arbeitnehmer von einem für den Arbeitgeber tätigen Dienstleister ein teueres Geschenk (hier: VIP-Eintrittskarten für ein Bundesliga-Fußballspiel) an, kann dies eine Kündigung rechtfertigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer mit der Annahme des Geschenks den Eindruck erweckt, er sei käuflich. Hier besteht – unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung kommt – ein Verstoß gegen das so genannte Schmiergeldverbot.

Neues vom Arbeitsrecht – Juli 2009
Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Anweisung geben, die Büroräume selbst zu reinigen? Haben Arbeitnehmer eine Chance, ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schadensersatz zu verklagen, wenn er ihnen das Zeugnis nicht fristgerecht aushändigt? Und darf sich ein Mädcheninternat mit Blick auf das AGG bei der Bewerberauswahl auf Frauen beschränken? Machen Sie in dieser Rubrik die Antworten auf diese Fragen ausfindig.

Bernd Klemm u.a. (Hrsg.): Formularbuch Arbeitsrecht
Das Formularbuch bietet außergerichtliche Muster- und Formulartexte zu allen wesentlichen Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Neben dem klassischen Individualarbeitsrecht behandelt das Werk auch das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, die Mitbestimmung auf Unternehmensebene und die Betriebliche Altersversorgung.

Neues aus der LohnPraxis – Juli 2009
Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die der während des Mutterschutzes gezahlte Lohn bereits enthält, sind nach § 3b EStG nicht steuerfrei. Das bestätigte nun der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI B 69/08). Außerdem hat der Bundesrat dem 3. SGB-IV-Änderungsgesetz zugestimmt. Neben der gesetzlichen Garantie, dass die Renten in Deutschland auch dann stabil bleiben, wenn die Löhne in Zukunft sinken sollten, enthält es Neuregelungen zur Kurzarbeit. Wenn Sie hier weiterlesen, erfahren Sie mehr zu diesen beiden gehaltsrelevanten Änderungen.

Die neue Entgeltgruppe 1 im öffentlichen Dienst
Outsourcing gehört(e) auch im öffentlichen Dienst zur Normalität. Der Kostendruck beim Personal führt(e) zur Auslagerung einfacher Tätigkeiten an externe Dienstleister. Die neue Leichtlohngruppe in den reformierten Tarifverträgen soll diese Tendenz nicht nur stoppen, sondern sogar umkehren: Ziel der neuen Entgeltgruppe 1 des TVöD, TV-L und TV-V ist das Insourcing. Nunmehr liegen die ersten Entscheidungen der Arbeitsgerichte vor. Zweifel am Erfolg der Idee sind danach durchaus berechtigt.

Dr. Günter Huber und Waltraud Müller: Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis
Das Zeugnis ist regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren, weil sich so mancher Beschäftigte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzgl. Leistung und/oder Verhalten zu schlecht beurteilt und damit in seinem beruflichen Fortkommen gefährdet sieht. Besonders ärgerlich für beide Seiten wird es, wenn die Formulierungen des Arbeitgebers aus Unkenntnis nicht rechtssicher vorgenommen wurden. Unternehmen sind daher gut beraten, sich rechtzeitig mit den rechtlichen Anforderungen an ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu beschäftigen.

Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin
Art. 33 Abs. 2 GG;
§ 33 Abs. 1 AGG;
§§ 81 Abs. 2, 82 Satz 2 SGB IX a. F.

1. Unterlässt es ein öffentlicher Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung eines Schwerbehinderten zu informieren und ihn zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, lassen diese Indizien eine Benachteiligung aufgrund Schwerbehinderung vermuten.
2. Die Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der Schwerbehinderungseigenschaft hat. Übersehen Mitarbeiter in Bewerbungsunterlagen einen Hinweis des Bewerbers auf eine Schwerbehinderung, muss sich der Arbeitgeber so behandeln lassen, als wisse er davon. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.
3. Das AGG gilt nicht für Fälle, bei denen die Handlung, die den Schadensersatz auslöst, schon vor dem 18.8.2006 abgeschlossen war.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 16. September 2008 – 9 AZR 791/07

Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG;
§ 10 Satz 3 Nr. 6 AGG;
§ 75 Abs. 1 Satz 2 a. F.,
§ 112 Abs. 1 BetrVG,
§ 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 a. F. SGB IX

Die Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen.
BAG, Urteil vom 11. November 2008 – 1 AZR 475/07

Compliance & Personalarbeit - Arbeitsrechtliche Überlebensstrategien
Dr. Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, Buse Heberer Fromm
09.09.2008, Zukunft Personal 08, Forum 5, 12.00 - 12.30 Uhr

Endgültige Fassung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Anerkennung von Zeitwertkonten erschienen
München, 26.06.2009 - Am 17.06.2009 hat das Bundesministerium für Finanzen nun die endgültige Version des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten vorgelegt. Es folgt im Wesentlichen den Inhalten des Entwurfs vom 19.09.2008 und dem Schreiben vom 27.01.2009.

Korrekt fortbilden
Wissen und Können sind im globalen Wettbewerb heute entscheidende Erfolgs- und Differenzierungsfaktoren oder wie der Ökonom Benjamin Franklin im 18. Jahrhundert feststellte: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen“. Ein marktgerechtes Anforderungsprofil entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und die Beschäftigungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers (Employability). Hierfür ist eine permanente Fortbildung unerlässlich, da angesichts einer Halbwertszeit des Wissens von zwei bis fünf Jahren sonst schleichende Dequalifizierung droht. Wichtigen Rechtsfragen der Fortbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis kommt damit mehr Bedeutung zu, insbesondere wenn knappe Ressourcen die Verteilungsfrage aufwerfen.

Keine Meistbegünstigung für stark Behinderte beim Abzug berufsbedingter Wegekosten
Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Behinderung können für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen Aufwendungen in Abzug bringen (§ 9 Abs. 2 Satz 3 EStG). Behinderte haben jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG nur die Wahl, die Wegekosten entweder einheitlich nach den Entfernungspauschalen oder einheitlich nach den tatsächlichen Aufwendungen zu bemessen. Eine Kombination von Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei der Bemessung der Wegekosten ist mit § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht vereinbar.

Preisgeld ist Arbeitslohn
Der einem Arbeitnehmer von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn, wenn die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat.

Bei Probezeitkündigung muss der Arbeitgeber den Personalrat nicht über Sozialdaten unterrichten
Informiert der Arbeitgeber den Personalrat vor einer Probezeitkündigung nicht über das Alter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers, so hat dies nicht unbedingt die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Die Kündigung ist jedenfalls nicht unwirksam, wenn sie wegen unzureichender Arbeitsleistung und mangelnder Bewährung innerhalb der Probezeit erfolgt. Die Sozialdaten sind für die Rechtmäßigkeit der Probezeitkündigung unerheblich, weil diese nach § 1 Abs. 1 KSchG keiner sozialen Rechtfertigung bedarf.

Steuerschäden bei verspäteter Anpassung der Renten sind auszugleichen
Nach § 16 Betriebsrentengesetz ist der Betriebsrenten leistende Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre die Höhe der Renten zu überprüfen und diese gegebenenfalls anzupassen. Da hier die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die Interessen der Betriebsrentner gegeneinander abzuwägen sind, ist die Frage der Betriebsrentenanpassung sehr streitanfällig. Aber auch wegen dem komplizierten Verfahren der Feststellung der Anpassungsfähigkeit kommt es immer wieder zu unbeabsichtigten Fehlern bei der Anpassung der Betriebsrenten. Ist die Rentenanpassung insgesamt oder nur zum Teil fälschlicherweise unterblieben, hat der Arbeitgeber die zu wenig gezahlten Beträge im Nachhinein an der Betriebsrentner auszuzahlen. Hierbei wird oft übersehen, dass eine solche nachträgliche Zahlung auch für den Betriebsrentner negative Folgen in Form von Steuerschäden haben kann. Mit diesem Problem hat sich das BAG in einem aktuellen Urteil befasst.

Zulässigkeit von Gewerkschaftswerbung per E-Mail im Betrieb
Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft darf sich mit Werbung und Informationen auch über betriebliche E-Mailadressen an Arbeitnehmer wenden. Dies gilt selbst dann, wenn den Arbeitnehmern die private Nutzung von E-Mail und Internet verboten ist. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesarbeitsgericht durch Abwägung der Grundrechte von Arbeitgeber und Gewerkschaft.

Neues vom Arbeitsrecht – Juni 2009
Verstoßen Sozialpläne, die eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen, gegen das AGG? Haben Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, wenn dort Publikumsverkehr herrscht? Müssen Unternehmen Arbeitnehmern, die Kollegen sexuell belästigen, fristlos kündigen? Aktuelle arbeitsrechtliche Urteile liefern hierzu neue Anhaltspunkte.

Dauerbrenner Betriebsübergang: Der Europäische Gerichtshof erweitert den Anwendungsbereich
Herr Klarenberg war als Abteilungsleiter bei der ET Electrotechnology GmbH (kurz: ET) beschäftigt. ET veräußerte wesentliche Betriebsmittel sowie eine Lieferanten und Kundenliste an die Firma Ferrotron Technologies GmbH (kurz: Ferrotron). Außerdem übernahm Ferrotron drei in der Abteilung von Herrn Klarenberg beschäftigte Ingenieure sowie den stellvertretenden Abteilungsleiter. Als Herr Klarenberg übernommen werden wollte, ging der Daumen nach unten: Man wollte Herrn Klarenberg nicht übernehmen. Herr Klarenberg klagte daraufhin gegen Ferrotron auf Beschäftigung.

Betriebliche Bündnisse für Arbeit
Wirtschaftlich schwierige Zeiten erfordern regelmäßig auch die Einsparung von Personalkosten im Unternehmen. Allerdings stellen die komplexen Regelungen des deutschen Arbeitsrechts Arbeitgeber gerade in Krisenzeiten vor besondere Herausforderungen. Das deutsche Arbeitsrecht bietet aber auch eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten zur Personalkosteneinsparung, die nicht unmittelbar mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbunden sind. Ein solches Gestaltungsmittel stellt das betriebliche Bündnis für Arbeit dar.

Dienstwagen: Widerruf der Überlassung
§§ 305 ff. BGB
1. Bei einem arbeitsrechtlichen Widerrufsvorbehalt muss im Vertragstext deutlich werden, welche Leistung genau von einem möglichen Widerruf betroffen sein soll und in welchen Fällen der Arbeitnehmer mit dem Widerruf zu rechnen hat.
2. Dazu hat der Arbeitgeber wenigstens die Richtung anzugeben, aus der der Widerruf möglich ist (BAG, Urt. v. 11.10.2006 – 5 AZR 721/05, AuA 3/07, S. 180 f.).
3. Um einen so im Vertrag beschriebenen Widerrufsgrund auszulegen, kann auch auf die Bedingungen abgestellt werden, die das Unternehmen bei der Einräumung der (widerrufenen) Leistung zugrunde gelegt hat.
4. Darf der Arbeitgeber die Überlassung eines Firmenwagens „aus wirtschaftlichen Gründen“ widerrufen, ist es möglich, zur näheren Konkretisierung dieses Begriffs auf die Bestimmungen zur Gebrauchsüberlassung und die dort aufgestellten Voraussetzungen zurückzugreifen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2008 – 2 Sa 1462/08 (n. rk., Az. BAG: 9 AZR 113/09)

Verlängerung befristeter Arbeitsverträge
§§ 9, 14 Abs. 2 TzBfG
Verlängern die Parteien einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, können sie in dem Anschlussvertrag gleichzeitig eine höhere Arbeitszeit vereinbaren, sofern dem Arbeitnehmer hierauf ein Anspruch nach § 9 TzBfG zusteht und das Unternehmen ihn auf seinen Wunsch hin über einen frei werdenden Arbeitsplatz unterrichtet sowie ihm förmlich angeboten hat, diesen zu übernehmen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 16. Januar 2008 – 7 AZR 603/06

Henning Rabe von Pappenheim (Hrsg.): Lexikon Arbeitsrecht 2009
Die wichtigen Praxisthemen von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis behandelt das Lexikon Arbeitsrecht in der mittlerweile 9. Auflage.

Prof. Dr. Michael Popp: Handbuch Reisekostenrecht 2009
Arbeitsanleitungen für die Personal-, Abrechnungs- und Kreditorenpraxis

Nur immer fix, sonst kriegste nix
Eine besondere Art der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Entgegen hartnäckiger Gerüchte kann auch einem erkrankten Arbeitnehmer gekündigt werden. Allerdings sind strenge Voraussetzungen an krankheitsbedingte Kündigungen geknüpft. Welche Steine Sie jedoch vorher aus dem Weg räumen müssen, lesen Sie in folgendem Beitrag.

Arbeitnehmerüberwachung - „Big Brother“ am Arbeitsplatz
Die Datenschutzskandale mehrerer Konzerne haben einer seit jeher diskutierten Frage zur Renaissance verholfen: Wie weit darf ein Unternehmen seine Mitarbeiter überwachen? Immer neue Techniken ermöglichen es dem Arbeitgeber, seine Belegschaft zu kontrollieren. Er befindet sich aber in einer Zwickmühle: Zum einen ist er sehr daran interessiert und ggf. auch verpflichtet, Rechtsverstöße möglichst effizient zu bekämpfen. Zum anderen kann ein falsch verstandener Tatendrang schnell Mitarbeiterrechte oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzen. Es droht nicht nur die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Überwachungsmaßnahme. Die Mitarbeiter können auch das Vertrauen in ihr Unternehmen verlieren, so dass es einen Imageverlust in der Öffentlichkeit zu beklagen hat.

Neues vom Arbeitsrecht – Mai 2009
Dürfen Unternehmen zufällig mitgehörte Gespräche als Beweis vor Gericht anbringen oder verletzt dies das Persönlichkeitsrecht des Belauschten? Sind die Zugangsvoraussetzungen einer Kündigung auch dann erfüllt, wenn ein Arbeitnehmer zwar ausreichend Zeit hat das Kündigungsschreiben einzusehen, er es aber nicht dauerhaft überreicht bekommt? In welchem Fall ist die Unterschreitung des Tariflohns Lohnwucher? Zu diesen und weiteren Fragen hält die aktuelle Rechtsprechung neue Antworten bereit.

Spuren auf der Datenautobahn
Background Checks im Web 2.0 sind aus der Personalarbeit nicht mehr wegzudenken. Wer sie einsetzt, muss allerdings arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben beachten.

Keine Entfernungspauschale bei wechselnden Tätigkeitsstätten
Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen. Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die frühere Rechtsprechung bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sogenannte 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs überholt.

Gleichartige Pflichtverletzungen sind grundsätzlich gleich zu ahnden
Bei gleichartigen Pflichtverletzungen mehrerer Arbeitnehmer (hier: Missbrauch von Payback-Punkten) kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres nur einzelnen Arbeitnehmern kündigen und die anderen lediglich verwarnen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist bei Kündigungen zwar nicht unmittelbar zu beachten. Er entfaltet aber eine dahingehende mittelbare Wirkung, dass der Arbeitgeber nicht ohne sachliche Differenzierungsgründe gleichartige Pflichtverletzungen unterschiedlich ahnden darf.

Betriebsveranstaltung liegt nur bei vertikaler Beteiligung vor
Eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine Betriebsveranstaltung im Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Die Möglichkeit der Lohnsteuer-Pauschalierung mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent scheidet aus.

Backmeister/Trittin/Mayer: Kündigungsschutzgesetz mit Nebengesetzen: KSchG
Dieses Werk fasst die wichtigsten Rechtsvorschriften zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen in kommentierender Form zusammen. Im Vordergrund der Kommentare steht die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts. In der aktuell erschienenen 4. Auflage sind die Auswirkungen des AGG auf den Kündigungsschutz, die AGB-Kontrolle im Kündigungsverfahren und der neue Kündigungsschutz für Pflegekräfte als Schwerpunkte hinzugekommen.

Haltbar bis mindestens 31.3.
Sicher haben Ihre Mitarbeiter schon Urlaubswünsche für das laufende Jahr an Sie herangetragen und unter Umständen noch nicht genommene Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr geltend gemacht. Für Sie ist es daher wichtig zu wissen, welche Urlaubstage Sie gewähren müssen.

Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten
Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt, so ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 1 BImSchG unzulässig. Das Arbeitsverhältnis kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz setzt jedoch eine „wirksame Bestellung“ als Abfallbeauftragter voraus. Der Arbeitgeber muss die Bestellung in Schriftform fixieren und regelmäßig gesondert dokumentieren. Im Einzelfall kann das bereits im schriftlichen Arbeitsvertrag erfolgen.

Neues vom Arbeitsrecht – April 2009
Kann das Erreichen des Rentenalters ein Kündigungsgrund sein? Ist es zulässig, dass Mitarbeiter bei einer Eigenkündigung deren Unwirksamkeit gerichtlich geltend machen? Dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern bei mehrfachem Verstoß gegen das Rauchverbot kündigen? Wer Antworten auf diese Fragen sucht, findet sie hier: Diese Rubrik informiert Sie über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen.

So umfahren Sie jedes Abrechnungshindernis
Das Thema Dienstwagenbesteuerung ist und bleibt ein Dauerbrenner bei Ihrer Arbeit in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Fast alle Arbeitgeber sind betroffen, weil auf Grund der Vielzahl der – teilweise widersprüchlichen – Urteile und Verwaltungsanweisungen, die jüngst zu diesem Thema ergangen sind, die Dienstwagenbesteuerung ein typischer Schwerpunkt bei einer Lohnsteueraußenprüfung ist.

Durststrecke überbrücken
Prognosen gehen von einer heftigen, aber kurzen Rezession aus. Kurzarbeit ist also eine echte Alternative zu Massenentlassungen. Nachdem die Kurzarbeit in den vergangenen Jahren in der operativen Personalarbeit kaum einmal auf der Tagesordnung stand, ist es an der Zeit, sich wieder einmal mit ihren aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.

Kein Verfall des Urlaubsanspruchs bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt, verliert er weder zum Jahrswechsel noch zum Ende des so genannten Übertragungszeitraums (31. März des Folgejahres) seinen Anspruch auf Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung.

Spitzenorganisationen der Sozialversicherung: Endgültig Fassung des Rundschreibens zum „Flexi II"
München, den 09.04.2009 – Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich nun zu den Änderungen für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, die sich durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze („Flexi II“) ergeben, abschließend beraten und das Rundschreiben mit Stand vom 31. März 2009 in der endgültigen Fassung vorgelegt. Dieses Rundschreiben ersetzt das Gemeinsame Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 29. August 2003. Dieses Rundschreiben weicht in einigen Punkten erheblich von dem am 09. Februar 2009 vorgelegten Entwurf ab und sieht folgende Änderungen vor:

Aufklärung bei Verdachtskündigung
§ 626 Abs. 1 BGB
Verbleiben nach der Anhörung des Arbeitnehmers Zweifel am Tathergang, obliegt es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung, vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung die Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnisse über ihn haben.
Hessisches LAG, Urteil vom 17. Juni 2008 - 4/12 Sa 523/07 (rk.)

Diskriminierung bei der Einstellung
§§ 22 AGG
Tatsachen lassen eine Benachteiligung wegen eines Diskriminierungsmerkmals schon dann i. S. d. § 22 AGG vermuten, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bei freier Beweiswürdigung aus Sicht einer objektiv verständigen Person der Schluss auf ein Handeln wegen eines Diskriminierungsmerkmals überwiegend wahrscheinlich ist.
(Leitsatz der Bearbeiterin)
ArbG Berlin, Urteil vom 12. November 2007 - 86 Ca 4035/07 (rk.)

Betriebssicherheit. Technische Regeln, Gesetze, Verordnungen
Ein umfassender Überblick über den Stand der technischen Regeln ist für die Betriebssicherheit von besonderer Bedeutung. Das Loseblattwerk „Betriebssicherheit“ hält die Anwender dieser Regeln mit Originaldokumenten und wichtigem Begleitmaterial auf dem Laufenden.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers. Alkohol im Betrieb
Alkohol im Betrieb – dieses Thema wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Durch Alkoholmissbrauch gefährdet ein Mitarbeiter zunächst sich und seine Gesundheit. Er steigert aber auch das Risiko von Betriebsunfällen und damit die Gefährdung der anderen Arbeitnehmer. So spielt bei ca. 10 bis 30 % der Betriebsunfälle Alkohol eine Rolle. Alkoholkranke Beschäftigte sind ungefähr dreimal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt als gesunde.

Präsentationsfolien “Vermeidbare Fehler bei der Personalarbeit“
Am 25.03.2009 fand der 61. HR-RoundTable in München auf der Messe PERSONAL statt. Die Geschäftführerin vom Bundesverband der Systemgastronomie e.V., Frau Valerie Naumann, informierte umfassend zum Thema “Dumm gelaufen – vermeidbare arbeitsrechtliche Fehler bei der Personalarbeit“. Die PowerPoint Folien stehen den Mitgliedern aller HR RoundTable Gruppen jetzt zur Verfügung.

Zeitwertkonten sind nun auch für „Minijobber“ möglich
München, 17.03.2009 – Geringfügig Beschäftigte konnten bisher nicht an Zeitwertkontenmodellen teilnehmen. Diese Beschränkung hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingung für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen „Flexi II“, dass am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, aufgehoben. Arbeitnehmer können nun im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein Wertguthaben aufbauen, um eine Freistellung bei fortlaufendem Entgelt anzusparen.

Doppelbesteuerung: Arbeit beim Auftraggeber begründet nicht gleich eine Betriebsstätte
Zürich/Nürnberg, 10.03.2009. Unternehmen aus dem Ausland können aufatmen: Werden sie in den Räumen ihres deutschen Auftraggebers tätig, begründet dies nicht automatisch eine Betriebsstätte, die der deutschen Steuer unterworfen wird. Das hat unlängst der Bundesfinanzhof klargestellt (Urteil vom 04.06.2008, Az: I R 30/07). Die Entscheidung betrifft vor allem Dienstleister oder an Großprojekten beteiligte Firmen aus anderen Staaten.

Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, kann sozialwidrig und damit unwirksam sein. Der Arbeitgeber darf jedoch trotz des Verbotes der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Absatz 3 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) berücksichtigen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl (§ 1 Absatz 3 Satz 2 KSchG) ist nach dem AGG zulässig.

Neues vom Arbeitsrecht – März 2009
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) treibt zuweilen absurde Blüten. So haben sich manche Bewerbungskandidaten dem so genannten „AGG-Hopping“ verschrieben: Sie zielen nicht auf eine ernsthafte Bewerbung, sondern auf die Entschädigungszahlungen ab. Welche Indizien für einen solchen Vorwurf vorliegen müssen, beschreiben wir in unserer aktuellen Rubrik für Arbeitsrecht. Ebenso erfahren Sie mehr über neue Urteile zu Themen wie die Bedeutung von Statistiken für eine mögliche geschlechtliche Benachteiligung, Arbeitnehmeransprüche bei Betriebsübergang oder dazu, wer die Kosten für Berufskleidung tragen muss.

Prof. Dr. Ulrich Preis: Der Arbeitsvertrag. Handbuch der Vertragspraxis und -gestaltung
Mit der Schuldrechtsmodernisierung fand die AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) auch im Arbeitsrecht ab 2002 Anwendung. Die Hoffnung, dass alles weitgehend beim Alten bleiben würde, hat sich nicht erfüllt. Was folgte war ein arbeitsrechtliches Erdbeben. Die Rechtsprechung erzeugte auf der arbeitsrechtlichen Richterskala heftige und anhaltende Ausschläge. Fest steht: Die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung unterliegt seit Inhalts- und Transparenzkontrolle anderen – deutlich strengeren – Maßstäben und die alten Muster haben ausgedient.

Diskriminierungsbeweis mit einer Statistik
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 1 und 2, 22 AGG; § 823 BGB i. V. m. Art. 1, 2 GG
1. Eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen eines Unternehmens kann ein Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung bei einer Beförderung auf einen Führungsposten darstellen.
2. Belastende Indizien kann der Arbeitgeber regelmäßig nur mit einem Tatsachenvortrag widerlegen, der sich auf Umstände stützt, die zuvor im Auswahlverfahren nach außen hin ersichtlich waren.
3. Der nach § 15 Abs. 1 AGG zu leistende materielle Schadensersatz ist die Vergütungsdifferenz zwischen der tatsächlich erhaltenen und der Vergütung, die auf einer höherwertigen Stelle gezahlt wird. Er ist zeitlich regelmäßig nicht begrenzt.
4. Eine geschlechtsdiskriminierende Beförderungsentscheidung stellt eine schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, die einen immateriellen Schadensersatzanspruch begründet.
(Leitsätze der Bearbeiter)
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2008 – 15 Sa 517/08 (n. rk.)

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
§ 1 KSchG
Die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl stellt keinen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung dar, solange die Altersgruppenbildung durch ein legitimes Ziel, wie die Erhaltung der Altersstruktur, gerechtfertigt ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 6. September 2007 – 2 AZR 387/06

Entwurf des Rundschreibens der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum „Flexi II“
München, 19.02.2009 - Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich zu dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze („Flexi II) ergebenden Änderungen für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung beraten. Die Ergebnisse wurden nun in dem vorgelegten Entwurf des Rundschreibens vom 09. Februar 2009 zusammengefasst. Soweit dieser Entwurf des Rundschreibens in der endgültigen Fassung vorliegt, soll dieses das Gemeinsame Rundschreiben zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 29. August 2003, welches hinsichtlich der Rechtslage bis zum 31.Dezember 2008 maßgebend bleibt, ersetzen.

Risiko des Arbeitsausfalls bei witterungsabhängigen Unternehmen
Nach § 615 BGB kann ein Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der ausgefallenen Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, allerdings muss er sich das anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient, zu verdienen vorsätzlich unterlässt oder wegen der Arbeitsausfalls an Unkosten einspart.

Neues vom Arbeitsrecht – Februar 2009
Wussten Sie schon, dass dauerhaft kranke Arbeitnehmer ihren Urlaub zukünftig über Jahre ansparen können und dass auch bei Langzeiterkrankungen der gesetzliche Urlaubsanspruch von vier Wochen in jedem Fall abzugelten ist? Und war Ihnen bekannt, dass Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten nur zulässig sind, soweit sie den Arbeitnehmer nicht unangemessen lange an das Unternehmen binden? Wenn nicht, dann sollten Sie sich unbedingt in dieser Rubrik über die Neuerungen im Arbeitsrecht informieren.

Annahmeverzug: Keine Beschäftigungspflicht arbeitsunfähiger Arbeitnehmer
Arbeitgeber können nur dann in Annahmeverzug geraten, wenn der nichtbeschäftigte Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Lage ist. Ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt deshalb, wenn er sich nach längerer Krankheit und Ablauf des Zeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wieder arbeitsfähig meldet, obwohl er tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht fähig ist, die vertraglich festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen. Beendigungskündigungen können zwar selbst dann unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer vor Kündigungsausspruch eine mögliche Tätigkeit abgelehnt hat – nämlich wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine seinem Gesundheitszustand entsprechende Arbeit im Wege der Änderungskündigung angeboten hat. Ein Vergütungsanspruch besteht in diesem Fall jedoch trotzdem nicht.

Arbeitsrecht in Europa
Im Frühjahr 2000 vereinbarten in Lissabon die Staats- und Regierungschefs der EU ein ehrgeiziges Ziel: Die EU soll bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt“ werden. In diesem Rahmen hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.

Verordneter Zwangsurlaub
Das Arbeitsverhältnis verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu beschäftigen und ihm den vereinbarten Lohn zu zahlen. Was aber geschieht, wenn plötzliche Auftrags-/Absatzeinbrüche, wie jetzt durch die Finanzkrise hervorgerufen, dem Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Gründen nahelegen, die Produktion ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen?

Zusendung des Arbeitsvertrags vor Arbeitsaufnahme
§§ 14, 16 Satz 1 TzBfG; §§ 125 Satz 1, 126 BGB
1. Der Arbeitgeber kann sein Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags von einer schriftlichen Annahmeerklärung des Arbeitnehmers und damit der Einhaltung des Schriftformgebots des § 14 Abs. 4 TzBfG abhängig machen.
2. Dies ist – auch ohne ausdrückliche vorherige Abstimmung der Vertragsparteien – der Fall, wenn das Unternehmen dem Mitarbeiter einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formularvertrag mit der Bitte um Unterzeichnung zuleitet.
3. Der Beschäftigte kann ein solches Angebot nicht konkludent annehmen, indem er die Arbeit aufnimmt, sondern nur, indem er die Vertragsurkunde unterzeichnet. (Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 16. April 2008 – 7 AZR 1048/06

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