Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht

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Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht
Das Bundesarbeitsministerium hat seine „Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht“ auf den neuesten Stand gebracht.

Arbeitsrechtsfrage des Monats August 2010
Ein Mitglied von HRM.de fragt: "Einer unserer Mitarbeiter ist bereits einige Male dadurch aufgefallen, dass er alkoholisiert zur Arbeit kam. Seine Arbeit konnte er zwar noch erledigen, aber die Kollegen in seinem Büro fühlten sich extrem gestört. Ist eine Kündigung des Mitarbeiters aufgrund seines Alkoholkonsums in diesem Fall möglich?"

Familienfreundliche Arbeitszeiten in UK
Großbritannien hat das Recht auf flexible Arbeitsregelungen für Eltern von Kindern bis zum Alter von 16 Jahren erweitert. Bislang konnten lediglich Eltern von Kindern unter sechs Jahren dieses Gesetz in Anspruch nehmen.

Notarielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers nach zuvor eingeräumten Unterschlagungen
Gibt ein Arbeitnehmer zu, im Arbeitsverhältnis Unterschlagungen begangen zu haben, und unterzeichnet er sodann vor einem Notar ein entsprechendes Schuldanerkenntnis, so kann er später gegen die Wirksamkeit dieses Anerkenntnisses nicht mit Erfolg einwenden, die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen.

Neues aus dem Arbeitsrecht – August 2010
Welcher Tarifvertrag gilt nach einem Betriebsübergang – der bisherige hauseigene oder der allgemeinverbindliche? Haben Arbeitnehmerinnen, die aufgrund ihrer Schwangerschaft an einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt sind, dennoch Anspruch auf Lohnzulagen? Lesen Sie hier die Kurznachrichten zu diesen und weiteren aktuellen, arbeitsrechtlichen Fragen.

Internetzugang und eigene E-Mail-Adresse für alle Betriebsratsmitglieder kein Selbstläufer
Anspruch auch weiterhin nur für den Betriebsrat als Gremium!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich entschieden, dass der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang jedem Betriebsratsmitglied eine betriebsratseigene E-Mail-Adresse und einen Internet-Anschluss als erforderliche Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik für die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zur Verfügung stellen muss.

Neuregelungen zu genetischen Untersuchungen in Kraft
„Angestellte zum Schwangerschaftstest genötigt?“, „Streit um fragwürdige Bluttests“: Dies und ähnliches las man in der letzten Zeit häufiger in der Presse. Die Öffentlichkeit ist für solche Themen momentan besonders sensibilisiert, gerade auch im Zusammenhang mit den geplanten Neuregelungen zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis. Daher hat der Deutsche Bundestag am 24.4.2009 das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) verabschiedet.

Die stufenweise Wiederkehr. Langzeiterkrankte Arbeitnehmer
Langzeiterkrankte Mitarbeiter verlangen nicht selten, im Rahmen der Maßnahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung beschäftigt zu werden. Bis heute besteht auf Arbeitgeberseite eine gewisse Unsicherheit, wie in entsprechenden Fällen mit diesem Wunsch umzugehen ist.

Kosten für Berufskleidung
§ 307 BGB
1. Schreiben gesetzliche Bestimmungen das Tragen von Schutzkleidung vor, muss der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung stellen.
2. Fehlt eine derartige gesetzliche Bestimmung, kann das Unternehmen die Kosten für die Anschaffung und Pflege der Berufskleidung grundsätzlich auf die Arbeitnehmer überwälzen. Eine entsprechende Vertragsklausel darf die Mitarbeiter aber nicht unangemessen benachteiligen und muss die Pfändungsfreigrenzen beachten.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 17. Februar 2009 – 9 AZR 676/07

Verwertung der Aussage von Telefonzeugen
§ 612a BGB; Art. 1 und 2 GG
1. Veranlasst der Teilnehmer eines Telefonats ohne Wissen des anderen aktiv, dass ein Dritter heimlich mithört, verletzt er das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Es greift ein Beweisverwertungsverbot ein, so dass das Gericht den Dritten nicht als Zeugen zum Gesprächsinhalt vernehmen darf.
2. Ein Beweisverwertungsverbot besteht nicht, wenn der Dritte nur zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithört. (Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 23. April 2009 – 6 AZR 189/08

Neues aus dem Arbeitsrecht – Juli 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem neuen Urteil das Prinzip der Tarifeinheit gekippt. Außerdem besagen aktuelle Gerichtsentscheidungen, dass sich Arbeitgeber mit Dumpinglöhnen strafbar machen, und dass eine Diskriminierung gemäß dem AGG vorliegt, wenn Arbeitgeber alle rentennahen Arbeitnehmer in die „Kurzarbeit Null“ einbeziehen. Bringen Sie sich in dieser Rubrik auf den neusten Stand in punkto Arbeitsrecht.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Juli 2010
Ein Mitglied von HRM.de fragt: „Im Personalbeschaffungsprozess kommt es nicht selten vor, dass es viele gute Bewerber gibt. Wenn diese Zahl extrem groß ist, dauert der Prozess zum Einen länger, zum Anderen können unmöglich alle zum Gespräch eingeladen werden. Ich kenne Maßnahmen, bei denen man dann Quoten festlegt, um die Fülle zu reduzieren, aber einen guten Querschnitt durch die Bewerbungen zu erhalten.

Im Detail meine ich Folgendes: Wir haben 100 gute Bewerber. Diese Bewerber bewegen sich beim Merkmal Alter zwischen 25 und 50. Wir haben 70 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer. Auch die soziale und/oder regionale Herkunft ist bei allen erkennbar und dient somit als Merkmal. Nun nehme ich diese Merkmale und wähle bestimmte Quoten aus, um so die Bewerber, die zum Gespräch eingeladen werden sollen, zu bestimmen. Zum Beispiel lade ich 5 Prozent der Männer ein, die aus Hamburg kommen und aus einer Akademikerfamilie stammen und in München ihr Abitur gemacht haben.

Verstößt so eine Handhabung gegen das AGG weil die Benachteiligungsmerkmale bedient werden? Oder verstößt so eine Handhabung NICHT gegen das AGG, weil innerhalb der Merkmale "ausgesucht" wird und wir somit alle Altersstufen, alle Herkunftsarten usw. bedienen?“

Arbeitnehmerentsendung leicht gemacht
Für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer ins europäische Ausland entsenden, gelten seit 1.5.2010 hinsichtlich der Sozialversicherung neue Bestimmungen. Unter anderem dürfen Arbeitnehmer nicht wie bisher für maximal zwölf, sondern für 24 Monate ohne Verlängerungsantrag ins europäische Ausland entsandt werden, ohne dass dabei der Sozialversicherungsschutz nach den deutschen Vorschriften verloren geht.

Expats in Asien: Hoher Bedarf, aber viele Hindernisse
Welche Vorgaben gelten für die Sozialversicherung von Mitarbeitern in asiatischen Ländern? Das kommt darauf an, ist die einzig richtige Antwort. Entsendungsziel und -dauer sind die entscheidenden Faktoren. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf es noch ankommt.

Das Gendiagnostikgesetz. Mitbestimmung beachten!
Am 1.2.2010 traten – weitgehend unbemerkt von der öffentlichen Diskussion – wesentliche Teile des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft, vgl. Golücke, AuA 2/10, S. 82 ff. Dieses Gesetz regelt insbesondere die Möglichkeit genetischer Untersuchungen und die Verwertung gentechnischer Analysen im Arbeitsleben. Für den Betriebsrat ist das GenDG von besonderer Bedeutung, denn schließlich wacht er über die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Mitarbeiter dienen.

Das neue Gendiagnostikgesetz. Auswirkungen für die Praxis
Am 24.4.2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) verabschiedet. Neben Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie im Bereich der Versicherungswirtschaft enthält das Gesetz auch bedeutsame Regelungen über genetische Untersuchungen im Arbeitsleben. Diese Regelungen sind am 1. Februar in Kraft getreten.

Das Urteil im Fall "Emmely" – Handlungsbedarf für die Personalpraxis
Das Kündigungsschutzverfahren der Kassiererin Barbara Emme hat wie kaum ein anderer arbeitsrechtlicher Fall öffentliche Beachtung gefunden. "Emmely" hatte bei ihrem Arbeitgeber Pfandbons im Wert von 1,30 Euro rechtswidrig entwendet und bei einem Personalkauf eingelöst. Nun hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Wie sollten Arbeitgeber reagieren?

FAQ zum Insolvenzarbeitsrecht. Was geht, wenn nichts mehr geht?
Bei einer drohenden oder eingetretenen Insolvenz gelten im Arbeitsrecht andere Regeln. Personalverantwortliche müssen sich angesichts eines solchen Ereignisses im eigenen Unternehmen oder Konzern mit ihnen beschäftigen. Wichtig ist dies aber auch, wenn Interesse besteht, ein insolventes Unternehmen bzw. Teile davon zu erwerben – nicht zuletzt, weil die Belegschaft Fragen stellt.

Sprachkenntnisse und Arbeitsrecht
In Deutschland leben ca. 7,25 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, was einem Anteil von 8,8 % entspricht. Die größte Gruppe sind mit knapp 3 Millionen die 21- bis 40-Jährigen, also Personen im Erwerbsalter. Kernelement einer gelungenen Integration in Gesellschaft und Beruf sind Sprachkenntnisse. Daneben internationalisiert sich die Wirtschaft durch globale Geschäftsbeziehungen. Im Arbeitsleben kommt Sprachkenntnissen deshalb eine wachsende Bedeutung zu. Sie entscheiden über die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
§ 7 Abs. 3 und 4 BUrlG
Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahrs bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist.
(Leitsatz der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 24. März 2009 – 9 AZR 983/07

Urlaub und Freizeitausgleich bei widerruflicher Freistellung
§§ 315 Abs. 3, 326 Abs. 1 BGB; § 7 Abs. 4 BUrlG
1. Es ist nicht möglich, auf eine widerrufliche Freistellung den Urlaubsanspruch anzurechnen. Er bleibt bestehen und ist nach Ende der Freistellung abzugelten, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
2. Ansprüche auf Freizeitausgleich hingegen kann der Arbeitgeber anrechnen und durch eine widerrufliche Freistellung erfüllen.
3. Die Ausübung eines vorbehaltenen Widerrufs während der Freistellung unterliegt billigem Ermessen gem. § 315 Abs. 3 BGB und kann kraft Direktionsrecht erfolgen.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 – 9 AZR 433/08

Kündigung wegen fehlender Deutschkenntnisse kann rechtmäßig sein
Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, so kann eine ordentliche Kündigung rechtmäßig sein. Es stellt keine unerlaubte Diskriminierung dar, wenn das Unternehmen von seinen Mitarbeitern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist. Das Urteil zeigt, dass nicht jede Ungleichbehandlung, die an die Diskriminierungsmerkmale des AGG anknüpft, automatisch verboten ist.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Juni 2010
Ein Mitglied von HRM.de fragt: "In einem kleineren Fachartikel habe ich gelesen, dass man neben der klassischen Abmahnung auch noch eine Mitarbeiter-Korrekturvereinbarung abschließen kann. Ziel ist hier gemeinsam mit dem Beschäftigten ein neues, erwünschtes Verhalten zu vereinbaren; d.h. AN und AG unterschreiben diese Vereinbarung. Laut dem Artikel umfasst die MA-Korrekturvereinbarung eine normale Abmahnung, geht aber darüber hinaus, da der Mitarbeiter diese nicht nur zur Kenntnis unterschreibt, sondern mit seiner Unterschrift bestätigt, das er sich zukünftig wie gewünscht verhalten will/wird und ein entsprechendes Fehlverhalten dann auch die Kündigung nach sich ziehen kann.

Jetzt meine Frage: Kennt sich jemand genauer damit aus? Bei welchen Fallkonstellationen macht eine solche Vereinbarung mehr Sinn als eine Abmahnung? Was ist, wenn der Mitarbeiter nicht unterschreiben will? Wie werden solche Korrekturvereinbarungen von Arbeitsgerichten gesehen?"

Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot
In § 74 a Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuches (HGB) ist geregelt, dass ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich ist, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Nicht geregelt ist im Gesetz allerdings, wie es sich mit dem Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot verhält. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu entschieden, dass der Anspruch auf Karenzentschädigung in diesem Fall nicht voraussetzt, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet; vielmehr genügt die Einhaltung des verbindlichen Teils.

Recht für Expatriates – Mai 2010
Was sich in punkto Auslandsentsendungen aktuell an Rechtlichem tut, erfahren Sie in unserer neuen Rubrik „Auslandsentsendung“. Lesen Sie dieses Mal mehr zum neuen Kodex der Visavergabe in der EU, neuen Regeln für die Entsendung nach Russland und Steuererleichterung für Expats in Indien.

Tatsächlicher Dauerbedarf rechtfertigt keine Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG
Zur Befristung eines Arbeitsvertrages können Arbeitgeber sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG (Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs) stützen, wenn für die Tätigkeit des Arbeitnehmers tatsächlich ein Dauerbedarf besteht. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer dafür eingestellt wird, unerledigt gebliebene Arbeiten im Bereich von Daueraufgaben auszuführen, die wegen einer von vornherein zu geringen Personalausstattung der Dienststelle entstanden sind.

Vorsicht Falle
Befristete Arbeitsverträge rechtssicher zu gestalten ist nicht einfach. Die formalen Aspektekönnen schnell Schwierigkeiten heraufbeschwören.

Neues aus dem Arbeitsrecht – Juni 2010
Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern untersagen, mit Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen? Sind Witwerpensionen auf einen Betriebsrentenanspruch vollständig anrechnungsfähig? Und wann ist eine Feststellungsklage zu einzelnen Elementen eines Rechtsverhältnisses möglich?

Wirtschaftsmediation und Schiedsgerichtsbarkeit - Ratgeber über alternative Konfliktlösungen
Häufig wählen Unternehmen in Unkenntnis anderer Möglichkeiten einen Gerichtsstand, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Der neue Titel des Mediators Prof. Dr. Ulrich Sick bringt dem Praktiker die beiden gängigsten Alternativen zur Konfliktlösung nahe.

Betriebliche Zusammenarbeit. Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger Betriebsratsarbeit
Die Betriebsratswahlen 2010 sind in vielen Unternehmen bereits gelaufen, der neue Betriebsrat ist im Amt. Zur Wahrnehmung seiner Beteiligung stehen ihm eine Vielzahl von Möglichkeiten zu, wie das Recht auf Freistellung und Schulung. Betriebsratstätigkeit ist jedoch nicht uneingeschränkt zulässig. Wo genau verlaufen die Grenzen für Betriebsratstätigkeit? Welche konkreten Pflichten hat der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber zu beachten und welche Möglichkeiten hat das Unternehmen bei Pflichtverletzungen des Betriebsrats?

Michael Paatz, Egbert Jeschke, Sven Mönkediek und Melanie Breden: Microsoft Excel im Personalwesen
Rezension von Lothar Neuenkamp, HR Manager, TRW Automotive GmbH, Düsseldorf

Prof. Dr. Petra Senne: Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
Rezension von Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München

Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
§ 3 Abs. 2 AGG
1. Ist ein Arbeitnehmer nicht in der Lage, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
2. Es stellt keine nach § 3 Abs. 2 AGG verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist.
3. Das Unternehmen verfolgt ein i. S. d. AGG legitimes, nicht diskriminierendes Ziel, wenn es – z. B. aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 – 2 AZR 764/08

§ 622 Abs. 2 BGB ist europarechtswidrig
§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
1. Das Verbot der Altersdiskriminierung der RL 2000/78/EG steht § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen, wonach Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahrs bei der Berechnung der Kündigungsfrist unberücksichtigt bleiben.
2. Das nationale Gericht hat auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Altersdiskriminierung sicherzustellen, indem es entgegenstehende nationale Vorschriften unangewendet lässt. Es muss zuvor nicht den EuGH um eine Vorabentscheidung ersuchen.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010 – C-555/07 (Kücükdeveci)

Arbeitgeber dürfen Dienstwagenüberlassung nicht pauschal aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen
Eine in einem vorformulierten Vertrag enthaltene Klausel, wonach der Arbeitgeber die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen kann, ist unwirksam. Hierin liegt eine unzumutbare Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, weil für diesen nicht erkennbar ist, wann der Arbeitgeber die wirtschaftlichen Gründe als gegeben ansieht.

Neues aus dem Arbeitsrecht – Mai 2010
Stellt es eine Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft dar, wenn Arbeitgeber Bewerber nicht berücksichtigen, weil sie aus Ostdeutschland kommen? Rechtfertigt die private Internetnutzung während der Arbeitszeit immer eine Kündigung? Kann der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anfechten, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer außerordentlichen Kündigung gedroht hatte? Ein Überblick über aktuelle Urteile im Arbeitrecht.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Mai 2010
Ein Personaler aus einem kleinen Unternehmen fragt: „Aufgrund der Wirtschaftskrise ist bei uns ein wichtiger Auftrag weggefallen und damit der Umsatz etwas eingebrochen. Inwiefern ist in einem solchen Fall eine betriebsbedingte Kündigung gerechtfertigt?“

Never ending Story oder klare Begrenzung?
Änderung der Rechtsprechung für Übertragung von Urlaubsansprüchen möglich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im April 2009, dass langjährig erkrankte Arbeitnehmer ihren Urlaub über mehrere Jahre ansammeln können. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums wurde vom Gericht nicht angesprochen. Angesichts eines neuen Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm muss das EuGH nun zur Frage einer möglichen Begrenzung des Übertragungszeitraums Stellung nehmen.

Fälligkeit der SV-Beiträge: Der große Zahltag
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Beitragsanteile Ihrer Beschäftigten von ihrem Bruttolohn abzuziehen und zusammen mit dem von Ihnen zu zahlenden Beitragsanteil an die Einzugsstellen zu überweisen. Dabei kommt es ganz besonders auf den richtigen Zeitpunkt an. In folgendem Beitrag erfahren Sie, welche Termine Sie einhalten müssen und unter welchen Umständen Sie von ihnen abweichen dürfen.

Grenzen nach oben
Variable Gehaltsteile müssen – nicht nur für Vorstandsmitglieder – am nachhaltigenUnternehmenserfolg ausgerichtetwerden. So ist es im Finanzsektor schon jetzt festgeschrieben, die Industrie wird bald nachziehen.

Warnfunktion einer ungerechtfertigten Abmahnung
§ 1 KSchG
1. Es ist nicht Zweck einer verhaltensbedingten Kündigung, eine begangene Vertragspflichtverletzung zu sanktionieren, sondern das Risiko weiterer erheblicher Pflichtverletzungen zu vermeiden. Sie ist daher nur wirksam, wenn sich die vergangene Pflichtverletzung auch für die Zukunft noch belastend auswirkt.
2. Ein Arbeitnehmer muss aus einer Abmahnung erkennen können, welches Verhalten der Arbeitgeber von ihm erwartet und welches Fehlverhalten dieser als so schwer wiegend ansieht, dass es im Wiederholungsfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (Warnfunktion).
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 – 2 AZR 283/08

Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 106 GewO
1. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagsarbeit zuweisen, wenn der Vertrag der Parteien das nicht ausdrücklich ausschließt.
2. Das gilt auch, wenn das Unternehmen dieses Weisungsrecht über lange Zeit – hier 30 Jahre – nicht genutzt hat. Um das Weisungsrecht auszuschließen, müssen zusätzlich zum reinen Zeitablauf besondere Umstände gegeben sein.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 15. September 2009 – 9 AZR 757/08

Entwicklungen im Reisekostenrecht. BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben
Das steuerliche Reisekostenrecht unterliegt durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und durch zahlreich ergangene Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) derzeit größeren Veränderungen, die sich teilweise erheblich auf die Erstattung von Reisekosten auswirken.

Vorteile von Leiharbeit. Personalreduzierung und unternehmerische Flexibilität
Was Gegner der Leiharbeit als „legale Umgehung des Kündigungsschutzes“ kritisieren, begreift eine wachsende Anzahl von Unternehmen als Instrument einer heutzutage notwendigen flexiblen Personalpolitik. Beim Spektrum der Dienstleistungen werden die Anbieter von Leiharbeit zunehmend kreativer und übernehmen immer stärker das Risiko von Personalschwankungen für den Entleiher. Doch nur wer sich im Bereich der Leiharbeit auskennt, kann ihre Möglichkeiten im erwarteten Aufschwung 2010 optimal nutzen.

Neues EU-Sozialversicherungsrecht hat Auswirkungen auf Expatriate-Management
Ab 1. Mai gelten neue verbesserte Regeln für das europaweite Sozialversicherungsrecht, von denen internationale Unternehmen und Expatriates profitieren. Lesen Sie, was Arbeitgeber und im Ausland tätige Arbeitnehmer wissen sollten.

Betriebsverfassungsgesetz. Handkommentar
Vom Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Franz Josef Düwell (Hrsg.),
3. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2010,
1.726 Seiten, Preis: 69 Euro

Umstrukturierung. Handbuch für die arbeitsrechtliche Praxis
Von Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Dr. Katrin Haußmann, Dr. Burkard Göpfert und Dr. Steffen Krieger,
2. völlig überarb. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt,
Köln 2009, 447 Seiten, gebunden,
Preis: 79,80 Euro

Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
§ 275c SGB VI
1. Durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zum 1.1.2003 sind Versorgungsordnungen, die unterschiedliche Leistungen bis und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gewähren, lückenhaft geworden.
2. Diese Regelungslücke ist zu schließen, indem der Arbeitgeber die Betriebsrente berechnet, ohne dabei die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2003 zu berücksichtigen. Anschließend ist der Betrag abzuziehen, um den sich die gesetzliche Rente infolge der Anhebung erhöht hat.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 21. April 2009 – 3 AZR 695/08

Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit
§ 7 Abs. 3 und 4 BUrlG
1. Ist ein tariflich vorgesehenes zusätzliches Urlaubsgeld akzessorisch zur Urlaubsvergütung und zum Urlaubsabgeltungsanspruch, wird der Anspruch auf Urlaubsgeld erst fällig, wenn der Arbeitgeber den Urlaub tatsächlich gewährt oder abgilt.
2. Ist der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig erkrankt, erlischt der Anspruch auf ein derart akzessorisches Urlaubsgeld ebenso wenig wie der Anspruch auf den Urlaub selbst.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 – 9 AZR 477/07

Der BSCI-Verhaltenskodex. Vorsicht vor unerwünschten Nebenwirkungen
Viele deutsche Unternehmen, darunter zahlreiche Marktführer des Handels, sind Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI). Diese fördert die Einhaltung sozialer Mindeststandards im gesamten Herstellungsprozess eines Produkts. Wesentliches Instrument dazu ist eine Verpflichtung, den sog. BSCI-Verhaltenskodex anzuwenden, in dem solche Mindeststandards niedergelegt sind.

Das Gebot der Zeugnisklarheit: Wenn Rechtsprechung auf Wirklichkeit trifft
Nach der Rechtsprechung waren doppelbödige Formulierungen schon seit langem unzulässig. Beispiel: Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Soll heißen: Alkoholprobleme. Seit 2003 hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung aufgenommen und im § 109 (2) Gewerbeordnung umgesetzt: >Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer treffen.

Umstrukturierung. Handbuch für die arbeitsrechtliche Praxis
2. völlig überarb. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2009, 447 Seiten, gebunden, Preis: 79,80 Euro

Nebentätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen
Es entspricht gängiger Rechtssprechung, dass einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitsgebers untersagt ist. Dies gilt auch bei Nebentätigkeiten, es sei denn, diesen kann jede unterstützende Tätigkeit für das Konkurrenzunternehmen abgesprochen werden. Darüber hinaus kann sich eine Einschränkung aus Tarifverträgen ergeben, soweit diese nur eine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit verbieten.

Neue BFH-Rechtsprechung bei Zuschüssen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Steuerbefreiungsvorschriften dürfen Sie als Arbeitgeber nur dann anwenden, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gleiches gilt für die Pauschalversteuerung. Während Arbeitslohn im Regelfall der individuellen Lohnversteuerung unterworfen wird, also die Lohnsteuer nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen gemäß Lohnsteuerkarte berechnet werden muss, können Sie den Arbeitslohn pauschal versteuern, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Die "Methode Schlecker" darf nicht zum Ende der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung führen!
Bis November 2009 hatte es den Anschein, dass sich konzerninterne Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften mittlerweile gesellschaftlich etabliert haben. Doch dann entfachte sich anlässlich der Schlecker-Leiharbeit die Diskussion über deren Zulässigkeit. Die "Methode Schlecker" unterscheidet sich allerdings wesentlich von dem allgemein üblichen Modell einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft.

Entwenden geringwertiger Sache rechtfertigt nicht zwingend außerordentliche Kündigung
Eignet sich ein Arbeitnehmer weisungswidrig eine wirtschaftlich geringwertige Sache im Betrieb an, kann der Arbeitgeber damit – je nach Lage des Einzelfalls – eine außerordentliche Kündigung begründen. Im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung müssen die Gerichte aber alle Umstände würdigen und im Einzelfall prüfen, ob das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers gegenüber dem Bestandsschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.

Neues vom Arbeitsrecht – April 2010
Ist es zulässig, eine Beratungstätigkeit für Frauen nur für weibliche Kandidaten auszuschreiben? Dürfen tarifliche Regelungen eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehepartnern benachteiligen? Inwiefern rechtfertigen Raucherpausen eine fristlose Kündigung? Das sind nur einige der Fragen, die Ihnen diese Rubrik beantwortet.

Droht den Betrieben bald ein Tarifchaos?
Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beabsichtigt, den seit Jahrzehnten geltenden Grundsatz der „Tarifeinheit“ aufzugeben. Nach diesem Grundsatz findet in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Anwendung. Denn nur die Geltung eines Tarifvertrages gewährleistet letztlich eine praktikable und überschaubare Regelung. Sollte der 4. BAG-Senat diesen Grundsatz tatsächlich aufgeben, stellen sich in der Praxis eine Vielzahl von komplizierten neuen Problemen.

Grenzen des Direktionsrechts
In schwierigen Zeiten häufen sich Personalgespräche mit unangenehmemInhalt. Personalverantwortliche sollten deshalb genauwissen, in welchem rechtlichen Rahmen sie sich bewegen.

Arbeitsrechtsfrage des Monats April 2010
Ein Personaler aus einem mittelständischen Unternehmen fragt: „Wir müssen leider aufgrund unserer Auftragsentwicklung einigen Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Unter welchen Voraussetzungen sind wir verpflichtet, den Gekündigten eine Abfindung zu bezahlen?“

Der § 5 TVöD in der Praxis
Es gibt Stimmen, die besagen, dass formalisierte Laufbahnausbildungen, fehlende Bedarfsanalysen und Konzepte sowie undurchdacht stattfindende Fortbildungen den Alltag des Öffentlichen Dienstes prägen. Doch angesichts wachsenden Wandels von Wirtschaft und Technik werden innovative Weiterbildungskonzepte und lebenslanges Lernen immer wichtiger. Weiterbildung entscheidet mit über die Sicherheit des Arbeitsplatzes und das Einkommen der Beschäftigten. Die Arbeitgeberseite sollte in vielen Bereichen ein nicht minder großes Interesse an der Weiterbildung der Mitarbeiter haben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu erhalten oder gar zu erhöhen.

Teilhabe leistungsgeminderter Personen am Leistungsentgelt i. S. d. § 18 TVöD (VKA)
Leistungsgeminderte Personen müssen grundsätzlich am Leistungsentgelt beteiligt werden. Die Leistungsminderungen müssen in der Regel angemessen berücksichtigt werden. Beruht die Leistungsminderung auf Behinderung oder Alter kann die Nicht-Berücksichtigung der Leistungsminderung Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen.

Teilzeitanspruch des Arbeitnehmers versus Arbeitszeitmodell des Arbeitgebers
§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz begründet nicht nur für die Verringerung der Arbeitszeit, sondern auch für die Verteilung auf die einzelnen Wochentage einen Anspruch auf Vertragsänderung, welcher bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs reicht. Macht ein Arbeitnehmer dies geltend, muss er sich nicht auf ein vertraglich vereinbartes Modell der Arbeitszeitverteilung (zum Beispiel Fünf-Tage-Woche) beschränken.

Arbeitsrechtsfrage des Monats März 2010
Katrin Willi-Rock, Starbucks Coffee Deutschland GmbH, fragt: Wir haben eine Arbeitnehmerin, deren Elternzeit im Oktober 2009 abgelaufen ist. Seitdem ist sie nicht mehr zu erreichen. Nun wollten wir die Kündigung zustellen, jedoch kam diese von der bekannten Anschrift mit „unbekannt verzogen“ zurück. Die Festnetznummer ist abgemeldet, die Handynummer funktioniert, jedoch wird nach zweimal läuten die Verbindung getrennt. Die Krankenkasse hat ebenfalls keine neue Anschrift. Wie können wir das Arbeitsverhältnis beenden?

Wie Sie Berufliches und Privates voneinander trennen
Wenn ein Arbeitnehmer eine Reise tut, dann kann er etwas erleben – ganz besonders dann, wenn er seine Reisekostenabrechnung macht. Diese ist für viele Arbeitgeber nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln. Ursächlich hierfür sind einerseits die komplizierten Spielregeln, darüber hinaus aber auch das im Einkommensteuergesetz normierte starre Abzugsverbot, wenn berufliche Gründe für eine Dienstreise eine gewisse private Mitveranlassung haben. Der Bundesfinanzhof hat jetzt seine bisherige Rechtsprechung zu gemischt veranlassten Reisen aufgegeben. Wir zeigen Ihnen, was das für die Praxis bedeutet.

Neue Regeln für Minijobs
Bei der Beschäftigung von Minijobbern spielen die so genannten Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger eine wichtige Rolle. Diese Richtlinien wurden in einigen Punkten überarbeitet. Folgende Regelungen müssen Sie jetzt beachten.

Neues vom Arbeitsrecht – März 2010
Kann ein Arbeitgeber eine betriebliche Übung hinsichtlich einer Weihnachtsgratifikation beseitigen, indem er darauf hinweist, dass er eine Gratifikation nur noch in den drei folgenden Jahren gewährt? Dürfen Unternehmen verhaltensbedingt kündigen, wenn ein Mitarbeiter sich wiederholt kritisch äußert? Inwiefern ist eine außerordentliche Kündigung für den Fall gerechtfertigt, dass ein Arbeitnehmer geringwertige Sachen entwendet? Sollten Sie diese und weitere aktuelle arbeitsrechtliche Fragen nicht ad hoc beantworten können, hilft dieser Beitrag.

Richtlinie zum Abfluss von Informationen an Dritte
Mustertext

Klare Regeln formulieren
Ob Personendaten oder Geschäftsgeheimnisse, bei Datenpannen müssen Unternehmen entscheiden, ob sie zur Veröffentlichung verpflichtet sind. Dies ist auch immer ein Thema für Personaler und Betriebsräte.

Geändertes Recht erfordert neue Verträge mit Datenverarbeitern
Bei mangelhaften Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Der Gesetzgeber hat die strengen inhaltlichen Anforderungen, denen solche Verträge genügen müssen, mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. September 2009 erweitert.

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Kein Ende der Verschärfung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Daher bedürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des besonderen Schutzes. Inwiefern aber muss der Betriebsrat bei Verschwiegenheitserklärungen hinzugezogen werden? Eine eindeutige Antwort liefert ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts: Handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, bestimmt er grundsätzlich nicht mit.

Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht
8. überarb. und erw. Auflage, Luchterhand, Neuwied 2009, 3.120 Seiten, gebunden, mit CD-ROM, Preis: 149 Euro

Beck´sches Formularhandbuch Arbeitsrecht
2. akt. und erw. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2009, 1.603 Seiten, gebunden, mit CD-ROM, Preis: 148 Euro

Sozialplanansprüche für leitende Angestellte
§ 28 SprAuG
Sprecherausschuss und Arbeitgeber können die unmittelbare und zwingende Wirkung eines zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossenen Sozialplans vereinbaren. Der hierauf gerichtete gemeinsame Wille muss sich aber aus dem Text des Sozialplans deutlich und zweifelsfrei ergeben.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 10. Februar 2009 – 1 AZR 767/07

EuGH senkt Voraussetzungen für Betriebs- (teil)übergang
Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2001/23/EG; § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
1. Art. 1 Abs. 1 lit. a und b der Richtlinie 2001/23/EG ist dahin auszulegen, dass die Vorschrift auch dann anwendbar ist, wenn der übertragene Unternehmensoder Betriebsteil seine organisatorische Selbstständigkeit nicht bewahrt, sofern der Erwerber die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und sie ihm erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.
2. Es ist Aufgabe der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 – C-466/07 (Klarenberg)

Arbeitsrechtliche Fragen im Web 2.0
„Wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten“ – so lautete die Begründung für die Kündigung einer Schweizer Angestellten, die sich wegen Migräne krank gemeldet hatte, dann aber zuhause ihr Internetprofil bearbeitete. Das zeigt: Soziale Netzwerke werden immer mehr zu Belastungen im Arbeitsverhältnis. Dabei können klare Regeln dies vermeiden.

Zeitwertkonten – arbeitsrechtliche Fragen und Antworten aus der Praxis
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ (auch Flexi II genannt) gelten seit dem 1. Januar 2009 neue Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten. Diese Regelungen, die in der Gesetzgebungsphase hoch umstritten waren, haben einen wesentlichen Fokus auf die Insolvenzsicherung der Wertguthaben und die sozialversicherungsrechtliche Abwicklung gelegt. Die gesetzlichen Änderungen haben sich aber auch auf das Arbeitsrecht ausgewirkt. Damit verbundene Rechtsfragen sind vielfach erst bei der praktischen Umsetzung zu Tage getreten. Auf die wichtigsten geht dieser Beitrag ein.

Zeitwertkonten – Quo Vadis?
Eine Beurteilung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus Unternehmenssicht

Seit Anfang 2009 gilt für die Führung von Zeitwertkonten das sogenannte Flexi-II-Gesetz. Damit entsteht für Unternehmen zwar eine größere Rechtssicherheit in Bezug auf Wertguthaben, aber trotzdem nutzen noch vergleichsweise wenige Betriebe das Instrument. Denn aus Sicht der Praxis haben die gesetzlichen Regelungen, wie eine empirische Studie zeigt, bislang einige Mängel.

Frisch, fromm, fröhlich, frei
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2008 eine neue Steuerbefreiungsvorschrift ins Leben gerufen. Als Arbeitgeber können Sie Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung Ihrer Arbeitnehmer erbringen. Diese sind nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei und entsprechend beitragsfrei in der Sozialversicherung. Dafür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

Europäischer Gerichtshof verwirft deutsche Norm – Auswirkungen für die arbeitsrechtliche Praxis
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Januar 2010 für den ersten arbeitsrechtlichen Paukenschlag dieses Jahres gesorgt und eine geltende deutsche Gesetzesregelung für europarechtswidrig erklärt. Er wies die deutschen Arbeitsgerichte an, die Vorschrift, die bei der Berechnung von Kündigungsfristen eine Rolle spielt, nicht mehr anzuwenden. Die Entscheidung hat jedoch noch weitere wichtige Auswirkungen.

Kündigungsgrund: unzureichende Deutschkenntnisse
Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen. So verfolgt der Arbeitgeber ein legitimes und insbesondere nicht diskriminierendes Ziel, wenn er – zum Beispiel aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt und verlangt, dass seine Arbeitnehmer diese Anweisungen auch lesen können.

Anordnung von Sonntagsarbeit möglich
Arbeitgeber dürfen regelmäßig schon aufgrund ihres Weisungsrechts gesetzlich oder kollektiv-rechtlich erlaubte Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Eine ausdrückliche Ermächtigung im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht erforderlich. Fehlt im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit, kommt selbst bei jahrzehntelanger Beschränkung der Arbeitszeit auf Werktage grundsätzlich kein dauerhafter Ausschluss von Sonn- und Feiertagsarbeit in Betracht.

Neues vom Arbeitsrecht - Februar 2010
Inwiefern sind berufliche Altersgrenzen in bestimmten Branchen zulässig? Darf ein Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer auffordern, einen Deutschkurs zu besuchen? Liegt eine Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung vor, wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber im Vorstellungsgespräch nach Krankheiten fragt, die häufig zu einer Behinderung führen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag.

Erst nach Kurzarbeit betriebsbedingt kündigen?
Mit zahlreichen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld hat bereits die letzte Bundesregierung versucht, den massiven Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Die Bezugsdauer von 24 Monaten wäre jedoch zum 1.1.2010 wieder auf die gesetzlichen sechs Monate zurückgefallen. Daher hat nun auch die neue Regierung am 25.11.2009 beschlossen, sie erneut bis zum 31.12.2010 auf 18 Monate zu verlängern. Doch viele Unternehmen kommen um betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr herum.

Kündigung wegen Vorteilsannahme
§§ 620 Abs. 2, 626 BGB
1. Nimmt ein Arbeitnehmer von einem für den Arbeitgeber tätigen Dienstleister ein teures Geschenk an, kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
2. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter mit der Annahme des Geschenks den Eindruck erweckt, er sei käuflich. Hierin liegt, unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer Handlung kommt, die den Arbeitgeber schädigt, ein Verstoß gegen das sog. Schmiergeldverbot.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2009 – 9 Sa 572/08 (rk.)

Bonus nur bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis
§§ 157, 242, 306 Abs. 1, 307 BGB
1. Ist eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag sprachlich teilbar und wird der unwirksame Teil der Klausel „mit einem blauen Stift“ gestrichen (Blue-Pencil-Test), ist die restliche Regelung aufrechtzuerhalten, wenn sie verständlich und wirksam ist.
2. Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine entgeltrelevante Zielvereinbarung und legen sie gemeinsam für jedes Geschäftsjahr Ziele fest, wird der Arbeitnehmer nicht unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt, wenn der Anspruch auf die Bonuszahlung daran gebunden ist, dass das Arbeitsverhältnis am Ende des Geschäftsjahrs noch besteht.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Urteil vom 6. Mai 2009 – 10 AZR 443/08

Vertragsrecht. Die Grundlagen des Wirtschaftsrechts
Rezension von Prof. Dr. Petra Senne, Fachhochschule Dortmund

Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht
Rezension von RA Andre Appel, Berlin

Zeitwertkonten. Ein unterschätztes Arbeitszeitmodell
Von Steffen Raab, Thomas Pochadt, Murmann Verlag, Hamburg 2009, 168 Seiten, gebunden, Preis: 16,90 Euro

Auch wer im Ausland arbeitet, darf „riestern“
Als Rohrkrepierer gestartet, feiert die Riester-Rente Jahre nach ihrer Einführung 2001 große Erfolge und erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Arbeitnehmern. Doch wer im Ausland lebt oder plant, vorübergehend im Ausland zu arbeiten, ließ bislang lieber die Finger von dem Produkt. Das muss jetzt nicht mehr sein.

Sind Expats wirklich so teuer? Entsendungsstrategien und Vergütung
Die Finanzkrise zwingt viele Unternehmen, ihre Kosten gerade beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern zu reduzieren. Sie versuchen daher, die Anzahl der sog. Expatriates zu verringern, ihr Gehalt zu kürzen oder Entsendungs- in Lokalverträge umzuwandeln. Solche Änderungen müssen sich jedoch nicht zwingend negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind aber abhängig vom jeweiligen Einsatzland. Es gibt einige grundsätzliche Erwägungen, die bei der Gestaltung von Auslandsvergütungspaketen zu beachten sind und Kosten reduzieren können.

Die Krise bewältigen. Personalkostenoptimierung in Russland
Die Russische Föderation ist von der Krise nicht verschont geblieben. Der Verfall des Ölpreises und die weltweite Rezession haben die Schwächen der russischen Wirtschaft schonungslos offengelegt. Dennoch bleiben die meisten ausländischen Investoren – anders als 1998 – vor Ort. Umso wichtiger ist es, die Kostenstruktur in russischen (Tochter-)Gesellschaften zu optimieren. Gut genutzt, kann die Krise sogar helfen, die Einheiten schlagkräftiger aufzustellen.

Zulassung der Revision im Fall „Emmely“
§§ 72 Abs. 2, 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG
1. Die Rechtsfrage, ob das Gericht im Rahmen der Interessenabwägung bei einer verhaltensbedingten Kündigung das spätere Prozessverhalten des gekündigten Arbeitnehmers berücksichtigen darf, ist von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung.
2. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG sind Umstände, die nach Zugang der Kündigung eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen für die Frage, ob die Kündigung wirksam ist. Dennoch können aber Dinge, die erst später passieren, insbesondere das prozessuale Verhalten, in Ausnahmefällen einfließen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
BAG, Beschluss vom 28. Juli 2009 – 3 AZN 224/09

Der Fall „Emmely“
§ 626 BGB
1. Verletzt der Mitarbeiter rechtswidrig und vorsätzlich das Eigentum oder Vermögen des Arbeitsgebers, darf dieser ihm außerordentlich kündigen, selbst wenn die Verletzungshandlung nur Sachen von geringem Wert betrifft.
2. Im Rahmen der Interessenabwägung sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu würdigen. Dabei ist es zulässig, auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers nach der Tat abzustellen, bspw. ob er sie leugnet oder bei den Aufklärungsmaßnahmen weitere Täuschungshandlungen begeht.
(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 – 7 Sa 2017/08 (n. rk.)

Betriebsratswahlen 2010
Im Frühjahr 2010 ist es wieder so weit: In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2010 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. Wer glaubt, sich hierbei zurücklehnen zu können und den Wahlvorstand, der für die Leitung der Wahlen verantwortlich ist, "mal machen zu lassen", der geht das Risiko einer teuren Überraschung ein. Denn Fehler im Wahlverfahren können eine Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl nach sich ziehen – und damit Unternehmen viel Geld kosten.

Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit wieder schwanger, kann sie die Elternzeit mit der Geburt des weiteren Kindes vorzeitig beenden. Eine solche vorzeitige Beendigung kann der Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Beantragt die Arbeitnehmerin die Übertragung des durch die vorzeitige Beendigung verbleibenden Anteils der Elternzeit (maximal 12 Monate) auf die Zeit nach Vollendung des dritten bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des ersten Kindes (§ 15 Abs. 2 Satz 4 BEEG), so ist dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei seiner Entscheidung über die Zustimmung ist der Arbeitgeber allerdings an billiges Ermessen gemäß § 315 BGB gebunden.

Grenzen der Flexibilität
Die Anzahl der Arbeitszeitmodelle steigt in Unternehmen wie im öffentlichen Dienst. Doch die Spielregeln sind nicht immer eindeutig.

Aktuelles zum Arbeitsrecht – Dezember 2009
Ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn in einem Unternehmen nur ein vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, das Instrument der Kurzarbeit aber nicht zum Einsatz kommt? Wachsen Arbeitnehmer mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch in eine Unkündbarkeit hinein? Und inwiefern haben schwerbehinderte Bewerber einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG bei Verfahrensfehlern im Rahmen einer Stellenbesetzung? Falls Sie diese Fragen nicht spontan beantworten können, hilft Ihnen dieser Beitrag.

Pflegezeit nicht teilbar
Arbeitnehmer können die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG pro pflegebedürftigem, nahem Angehörigen nur ein Mal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von längstens sechs Monaten beanspruchen. Eine Aufteilung der sechs Monate auf verschiedene Zeiträume ist nicht möglich. Andernfalls könnten Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz des § 5 PflegeZG unangemessen verlängern. Im Übrigen kommt bei einer nur kurzzeitigen pflegebedingten Arbeitsverhinderung eine Arbeitsfreistellung nach § 2 PflegeZG in Betracht.

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