Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht

HRM.de ist ein Netzwerk für Personaler und Berater , ein Wissensportal für das Human Resource Management. hrm.de bietet Fachartikel, Jobbörse, Studien, Video, Audio sowie Checklisten oder Formulare.

HR Themen



$include:/hrm/homepage_hrThemen

Aus dem Augen, aus dem Sinn - Arbeiten im Ausland: die Expat-Falle
Aus dem Augen, aus dem Sinn - Arbeiten im Ausland: die Expat-Falle Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 28. Mai 2011 Der Consultant Dr. Tim Rau gab am 28. Mai 2011 Frau Demmer von der Süddeutschen Zeitung ein Interview über das Thema "Arbeiten im Ausland: die Expat-Falle" Hier ein Auszug des Interviews: Tim Rau aus München kann dem nur zustimmen. "Eine Auslandsentsendung ist eine große Chance und ein großes Risiko zugleich", sagt der Geschäftsführer der Personal- und Organisationsberatung Rau Consultant. "Kandidaten sollten sich das vorher gut überlegen, sonst kann der Schuss nach hinten losgehen. Wir erleben das immer wieder: Selbst große, global tätige Markenartikler haben das Rückkehrmanagement nicht im Griff. Damit drohen den Firmen zahlreiche Talente verlorenzugehen."

Recht für Expatriates – Juli 2011
Darf jeder seinen Doktortitel auf der Visitenkarte führen, auch wenn er den Titel im Ausland erworben hat? Lesen Sie dazu eine aktuelle Meldung in dieser Rubrik. Außerdem erfahren Sie hier mehr zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und zu aktuellen Plänen in Saudi Arabien, die Zahl der Expatriates zu beschränken.

Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ausscheiden
§§ 307 Abs. 1, 2, 308 und 309 BGB
Die Regelung einer Vertragsstrafe in einem Standardarbeitsvertrag, wonach der Arbeitnehmer zur Zahlung eines Bruttomonatsgehalts verpfl ichtet ist, wenn er das Arbeitsverhältnis vertragswidrig vorzeitig beendet, ist unwirksam, wenn die volle Vertragsstrafe auch während einer vereinbarten Probezeit mit einer nur zweiwöchigen Kündigungsfrist gelten soll. Eine geltungserhaltende Reduktion ist nicht möglich.
(Leitsatz der Bearbeiterin)

Abmahnung wegen abgelehnter Sprachkursteilnahme keine Diskriminierung
Fordert ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Deutschkurs auf, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt dies als solches keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar.

Alternative zum Arbeitsgerichtsprozess: Das neue Mediationsgesetz
In den USA ist Mediation seit langer Zeit bei Streitigkeiten im Arbeitsleben ein gängiges und erfolgreiches Instrument der Konfliktlösung. Dagegen spielt sie in Europa, insbesondere in Deutschland, noch immer keine bedeutende Rolle. Durch das geplante Mediationsgesetz, das aufgrund europarechtlicher Vorgaben bereits bis 20.5.2011 hätte verabschiedet werden müssen, will der Gesetzgeber dies nun ändern. Aber nicht nur deshalb sollten Arbeitgeber Mediation bei Konflikten in Betracht ziehen. Sie kann jedenfalls in einigen Fällen eine sinnvolle Alternative zum arbeitsgerichtlichen Verfahren sein.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Juli 2011
Kann ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag anfechten, wenn ein Kandidat im Bewerbungsgespräch eine zulässige Frage falsch beantwortet? Liegt eine geschlechterspezifische Benachteiligung vor, wenn der Arbeitgeber eine Führungsposition mit einem männlichen Bewerber anstatt mit einer schwangeren Bewerberin besetzt?

Literaturtipp: Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Das Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bietet kompakt und umfangreich in zwei Ordnerbänden das aktuelle Fachwissen zu allen Fragen der Gleichstellungsarbeit – vom Arbeitsrecht über Gender Budgeting, Diversity Management, Gender Mainstreaming bis zum Bundesgleichstellungsgesetz.

Arbeitsrechtsfrage Juli 2011: Verlust des BR-Mandats durch Versetzung?
Eine Personalreferentin eines Großunternehmens fragt: „Eine Betriebsrätin (BRin) in einer Filiale, derzeit in Teilzeit tätig, möchte Vollzeit arbeiten. Dies können wir ihr aus betriebswirtschaftlichen Gründen nur gestatten, wenn sie die Filiale wechselt und – unserer Meinung nach – dadurch ihr Mandat als BR verliert. Die Dame möchte jedoch die BR-Tätigkeit nicht aufgeben, aber auch auf eine Vollzeittätigkeit nicht verzichten. Der DGB schlägt nun vor, die BR zu versetzen, jedoch mit einer Zusatzvereinbarung, die BR-Tätigkeit in der bisherigen Filiale weiterhin zu gewähren. Ist dies rechtlich zulässig und sinnvoll?“

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Juni 2011
Inwiefern dürfen Arbeitgeber den Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters in der Elternzeit kürzen? Stehen zusätzlich Versorgungsbezüge für verheiratete Arbeitnehmer auch Beschäftigten zu, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben? Welche Voraussetzungen müssen Arbeitgeber erfüllen, um einen Arbeitsplatz heimlich zu überwachen?

Recht für Expatriates – Juni 2011
In diesem Beitrag lesen Sie, inwiefern im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland künftig leichter anerkannt werden sollen. Außerdem informieren wir Sie über den neuen gesetzlichen Mindestlohn in Hongkong und die Gültigkeit von Tarifverträgen für Auslandseinsätze von Beschäftigten.

Kündigung wegen Schlechtleistung
§ 1 Abs. 2 KSchG

1. Schlechte Leistungen eines Arbeitnehmers können grundsätzlich eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen, sofern der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausgeschöpft hat.

2. Es gilt eine abgestufte Darlegungslast: Der Arbeitgeber muss zunächst nur Art, Schwere und Folgen der qualitativen Minderleistung darlegen sowie, dass dem Arbeitnehmer längerfristig erheblich mehr Fehler unterlaufen sind als vergleichbaren Mitarbeitern.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Hamm, Urteil vom 20. November 2009 – 10 Sa 875/09 (rk.)

Personalstatistik als Indiz für Frauendiskriminierung
Art. 12 GG; §§ 1, 7, 8, 15, 22 AGG

1. Aus Statistiken können sich grundsätzlich Indizien für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung ergeben. Sie müssen allerdings im Hinblick auf ein diskriminierendes Verhalten des Arbeitgebers aussagekräftig sein. Allein der Tatsache, dass in derselben Branche in der vergleichbaren Hierarchieebene der Frauenanteil höher ist als beim betroffenen Arbeitgeber, kommt keine Indizwirkung für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung von Frauen bei Beförderungsentscheidungen zu.

2. Gleiches gilt für den Umstand, dass in den oberen Hierarchieebenen des Arbeitgebers ein deutlich geringerer Frauenanteil vorliegt als im Gesamtunternehmen. Für die Annahme einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bedarf es weiterer Anhaltspunkte, die über die bloßen Statistiken hinausgehen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 22. Juli 2010 – 8 AZR 1012/08

Prozesse in Arbeitssachen - Vertretung, Verfahren, Vollstreckung
Aus der bekannten Fachbuchreihe NomosProzessHandbuch ist nun die zweite Auflage des Titels „Prozesse in Arbeitssachen“ erschienen. Das umfangreiche Buch ist in übersichtliche zehn Abschnitte gegliedert. Der Herausgeber und die weiteren Bearbeiter sind sowohl Fachanwälte für Arbeitsrecht als auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätige Richter und sämtlich mit großer Erfahrung versehen, von der der Nutzer bei der täglichen Bearbeitung seiner Mandate auf unkomplizierte Weise profitieren kann.

Beschäftigung von Ausländern
Zwei Themen beherrschen die aktuelle Diskussion über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland: der Fachkräftemangel und die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Denn zum einen benötigt die deutsche Wirtschaft Schätzungen zufolge ab 2015 jährlich etwa 500.000 ausländische Arbeitskräfte, um ihren Fachkräftebedarf zu decken. Und zum anderen sind am 1.5.2011 die Beschränkungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der im Mai 2004 der EU beigetretenen osteuropäischen Staaten gefallen. Doch wie sehen das behördliche Verfahren und die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen aus, unter denen Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen können?

Arbeitsrechtsfrage des Monats Juni 2011
Ein Mitglied von HRM.de fragt: „Wir möchten mit einem Werkstudenten einen Vorvertrag zu einem zukünftigen Arbeitsvertrag schließen. Wir würden den Studenten finanziell während des Studiums unterstützen und diese Unterstützung soll er bei Nichtantreten der Stelle oder Kündigung innerhalb von z. B. zwölf Monaten nach Antritt zurückzahlen bzw. teilweise zurückzahlen. Wie muss ich einen solchen Vorvertrag gestalten, damit er tatsächlich bindend ist? Muss der zukünftige Mitarbeiter sich mit dem Vorvertrag auch gleich mit dem zukünftigen Arbeitsvertrag einverstanden erklären? Sollte dieser als Anlage – mit offenem Beginn des Arbeitsverhältnisses – dem Vorvertrag beigefügt werden?“

Arbeitsrechtsfrage des Monats Mai 2011
Ein Mitglied von HRM.de fragt: „EWir sind ein kleiner Betrieb mit weniger als zehn Angestellten. Je nach Nachfrage der Kunden können u. U. Mehrstunden anfallen, auch am Wochenende. Eine Mitarbeiterin von uns arbeitet in Teilzeit an drei Tagen in der Woche und möchte entsprechende Überstunden nicht leisten. In ihrem unbefristeten Arbeitsvertrag ist nichts dazu geregelt. Unter welchen Voraussetzungen können wir sie zu Überstunden verpflichten?“

Betriebsbedingter Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten?
Weder die Entscheidung des Arbeitgebers, die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten künftig auf einen externen Dritten zu verlagern, noch die Mitgliedschaft des derzeitigen Datenschutzbeauftragten im Betriebsrat stellen einen zulässigen „wichtigen Grund“ für den Widerruf der Bestellung dar.

Podiumsdiskussion der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht nachhören
Eigentlich müsste der neue Arbeitnehmerdatenschutz der perfekte Kompromiss sein, denn alle Seiten schimpfen darauf: Den Arbeitgebern geht er zu weit, den Mitarbeitern nicht weit genug. Manche Experten unken schon, dass Unternehmen künftig das Gehalt wieder in der Lohntüte auszahlen. Schließlich sei es für das Arbeitsverhältnis nicht zwingend erforderlich, die Kontodaten der Beschäftigten zu erheben. Das mag übertrieben sein. Doch die Frage ist sicher berechtigt: Wie praxistauglich sind die neuen Vorschriften? Antworten darauf gaben die Teilnehmer der AuA-Podiumsdiskussion am 13. April auf der Messe PERSONAL2011 in München.

Recht für Expatriates – Mai 2011
Seit dem 1. Mai 2011 entfallen in der Europäischen Union (EU) auch für die 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten alle Beschränkungen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Was bedeutet das für die Bürger dieser Länder und für deutsche Unternehmen? Erfahren Sie außerdem, inwiefern Expats in Japan vor gesundheitlichen Risiken durch Versicherung geschützt sind.

BAG lockert „Zuvor-Beschäftigungsverbot“ bei sachgrundlosen Befristungen
§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach eine sachgrundlose Befristung unzulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand, ist einschränkend auszulegen: Eine „Zuvor-Beschäftigung“ im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – Mai 2011
Unter welchen Bedingungen kann ein Arbeitgeber Leistungen widerrufen, die er den Mitarbeitern vertraglich zugesagt hat? Verstoßen nach Altersstufen gestaffelte Sozialplanabfindungen gegen EU-Recht? Ist die strafrechtliche Bewertung einer Pflichtverletzung für die Beurteilung einer Kündigung maßgebend?

Arbeitsvertragsgestaltung: Mehrarbeit, Überstunden & Co.
Überstunden und Mehrarbeit sind der Normalfall des gelebten Arbeitsalltags. Das Gesetz entspricht nicht immer den Bedürfnissen der Vertragsparteien; es besteht deshalb ein Regelungsbedarf im individuellen Arbeitsverhältnis, insbesondere bezüglich der Anordnung und Vergütung von Überstunden. Eine Entscheidung des BAG hat die Rahmenbedingungen für die pauschale Abgeltung von Überstunden präzisiert.

Entscheidungen kommentiert: Nichtabstempeln von Raucherpausen als Kündigungsgrund
§ 626 BGB

Das wiederholte Nichtabstempeln von Raucherpausen, die nach betrieblicher Regelung abzustempeln sind, da der Mitarbeiter in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt, stellt jeweils einen Betrugsversuch oder vollendeten Betrug dar und kann daher nach vergeblicher Abmahnung den Arbeitgeber berechtigen, außerordentlich verhaltensbedingt zu kündigen.

(Leitsatz des Bearbeiters)

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Mai 2010 – 10 Sa 712/09 (rk.)

Entscheidungen kommentiert: CGZP nicht tariffähig
§ 2 TVG; Art. 9 Abs. 3 GG

1. Eine Spitzenorganisation erhält ihre Tariffähigkeit nicht originär aus § 2 Abs. 2 oder Abs. 3 TVG. Diese leitet sich ausschließlich von ihren Mitgliedern ab. Arbeitnehmerkoalitionen, die sich zu einer Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 2 und 3 TVG zusammenschließen, müssen daher selbst tariffähig sein.

2. Die Gewerkschaften müssen der Spitzenorganisation zudem ihre volle Tariffähigkeit vermitteln. Es genügt nicht, dass sie ihr nur einen Teil übertragen.

3. Die tarifrechtlichen Anforderungen an eine Spitzenorganisation i. S. d. § 2 Abs. 3 TVG sind nicht erfüllt, wenn ihre satzungsmäßige Zuständigkeit für den Abschluss von Tarifverträgen über die Organisationsbereiche ihrer Mitgliedsgewerkschaften hinausgeht.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 – 1 ABR 19/10

Rambach & Tillmanns auf der Messe PERSONAL2011
Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am LAG, berichteten auf der PERSONAL2011 Nord in Hamburg über aktuelle arbeitsrechtliche Änderungen durch Rechtssprechung und Gesetzgebung. Erfahren Sie, worauf Sie in Zukunft bei Ihrer Personalarbeit achten müssen.

Arbeitsrechtsfrage des Monats April 2011
Ein Mitglied von HRM.de fragt: „Ein Arbeitnehmer von uns möchte im Sommer in die Schweiz ziehen, aber weiterhin für uns arbeiten. Was für Schwierigkeiten sind bei Änderungen in der Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung zu beachten? Was für Möglichkeiten gibt es? Könnte aufgrund der Änderungen des Wohnsitzes in die Schweiz eine Anstellung auf Honorarbasis Ihrer Meinung nach sinnvoller sein? Der Arbeitnehmer plant, ab Sommer von zuhause aus für uns zu arbeiten, und nur ein/zweimonatlich für 1-2 Tage zu uns nach Deutschland zu kommen.“

EU verklagt Belgien und Spanien
Die Europäische Kommission hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgefordert, die belgische Regierung zu verklagen. Der Grund: Sie diskriminiert rund 200 europäische Bürger, die für belgische Behörden in Ruanda Urundi und Belgisch-Kongo gearbeitet hatten, indem sie ihnen keine Pension zahlt. Eine ähnliche EuGH-Klage hat kürzlich auch Spanien kassiert.

Equal-Pay-Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfristen
Soweit ein Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, gemäß § 10 Absatz 4 AÜG die Erfüllung der wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangt, wie sie der Entleiher seinen vergleichbaren Arbeitnehmern gewährt, muss er nicht die im Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen beachten.

Reisezeit ist nicht gleich Arbeitszeit
Trotz der hohen Bedeutung in der Praxis ist die Frage, wann und in welchem Umfang Reisezeit als Arbeitszeit gilt, weiterhin nicht abschließend geklärt. Die Rechtslage ist aufgrund unterschiedlicher Definitionen im Bereich des öffentlichen Arbeitszeitrechts Arbeitszeitgesetz – ArbZG) einerseits und im Bereich der zu vergütenden Arbeitsleistung andererseits intransparent. Dieser Beitrag beleuchtet in Ergänzung der Beiträge von Hunold, AuA 6/07, S. 341, sowie von Ohlendorf/Fabritius, AuA 11/09, S. 642, ausschließlich diese beiden Aspekte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG und zeigt Lösungen auf.

Keine Vergütung für BR-Mitglieder mit Restmandat
§§ 21b, 24, 37 BetrVG

1. Betriebsratsmitgliedern steht auch im Restmandat kein Anspruch auf Vergütung ihrer Betriebsratstätigkeit zu. Für Freizeitopfer, die sie nach Ende ihrer Arbeitsverhältnisse erbracht haben, um Betriebsratsaufgaben zu erfüllen, können sie kein Entgelt verlangen. § 37 Abs. 3 Satz 3 BetrVG findet weder unmittelbar noch analog Anwendung.
2. Die Mitgliedschaft im restmandatierten Betriebsrat endet nicht mit Ende des Arbeitsverhältnisses. § 24 Nr. 3 BetrVG ist auf den Betriebsrat im Restmandat nicht anwendbar. (Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 5. Mai 2010 – 7 AZR 728/08

Der letzte Akt im Fall „Emmely“
§ 626 BGB

1. Auch wenn ein Sachverhalt, z. B. ein Diebstahl zulasten des Arbeitgebers, an sich geeignet ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen, hängt deren Wirksamkeit immer von einer umfassenden, auf den Einzelfall bezogenen Interessenabwägung ab.
2. Die Wirksamkeit einer Kündigung ist nach den objektiven Tatsachen im Zeitpunkt ihres Zugangs zu beurteilen. Umstände, die erst danach entstanden sind, dürfen nicht in die Interessenabwägung einfl ießen. Sie können allenfalls als Grundlage für eine weitere Kündigung oder einen Aufl ösungsantrag nach §§ 9, 10 KSchG dienen.
(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09

Literaturtipp: Gestaltung von Arbeitsverträgen
Die Gestaltung von in der Praxis „verlässlichen“ Arbeitsverträgen wird zunehmend anspruchsvoller. Sowohl die Komplexität arbeitsvertraglicher Bestimmungen als auch deren rechtssichere Gestaltung – gerade unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BAG zur AGBInhaltskontrolle von Arbeitsvertragsbedingungen – lassen den Ruf nach praxisorientierten Wegweisern und Hilfestellungen lauter werden. Im Nomos Verlag ist die zweite Aufl age des bekannten Formularbuchs und Kommentars „Gestaltung von Arbeitsverträgen – Kommentierte Klauseln und Musterverträge“ erschienen.

Literaturtipp: Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Der Kommentar erscheint nach acht Jahren in der 6. Aufl age, hat den Bearbeitungsstand vom 31.5.2009 und kommentiert aktuell die Neufassung des § 5 BetrVG durch das Gesetz vom 29.7.2009. Er enthält zudem die Wahlordnung nebst Erläuterungen und das Gesetz über Europäische Betriebsräte.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – April 2011
Dürfen Unternehmen Arbeitsverträge ohne einen sachlichen Grund immer wieder befristen, nur weil der Arbeitnehmer ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat? Ist eine tarifliche Altersgrenze wirksam, wonach das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahrs endet? Müssen Arbeitgeber für Betriebsratsmitglieder die Kosten einer Schulung in deren Muttersprache tragen?

Kürzung einer Anwesenheitsprämie nicht unbeschränkt zulässig
Eine Regelung, wonach eine Anwesenheitsprämie nur denjenigen Arbeitnehmern zusteht, die in dem laufenden Kalenderjahr keinen krankheitsbedingten Fehltag aufzuweisen hatten, ist unwirksam. Folglich können auch Arbeitnehmer mit Krankheitszeiten die Prämie in voller Höhe beanspruchen.

Arbeitsrechtsfrage des Monats März 2011
Ein Mitglied von HRM.de fragt: "Eine unserer Mitarbeiterinnen mit geringfügiger Beschäftigung ist schwanger. Sie ist nicht nur für uns, sondern auch für andere Arbeitgeber tätig. Inwiefern sind wir in diesem Fall zu Zuzahlungen zum Mutterschaftsgeld bzw. zur Lohnfortzahlung verpflichtet? "

Recht für Expatriates – März 2011
Gibt es für Unternehmen, die Mitarbeiter in Krisenregionen wie Libyen beschäftigen, eine allgemeine „Rückholpflicht“? Die Antwort erfahren Sie in diesem Beitrag. Lesen Sie außerdem, was es mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, der Frauenquote in Frankreich sowie zur Exportprüfung für ein USA-Visum auf sich hat.

Unterbliebene Zielvereinbarung
§§ 280 Abs. 1, 3, 283 Abs. 1, 252 BGB

Die arbeitsvertragliche Regelung, wonach eine Zielvereinbarung nach Ablauf des Bezugszeitraums bis zum Abschluss einer Folgevereinbarung weiter gilt, schließt einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber nicht aus. Trotz ortgeltungsvereinbarung können Verhandlungspflichten bestehen, deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch auslöst.
(Leitsatz der Bearbeiter)

BAG, Urteil vom 12. Mai 2010 – 10 AZR 390/09

Entscheidungen kommentiert: Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?
§§ 1, 22 AGG:

Das BAG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Bewerber, der darlegt, dass seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, obwohl er die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt, aus europäischem Recht einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber hat, ob er einen anderen Bewerber eingestellt hat, und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien.
(Leitsatz der Bearbeiterin)

BAG, Beschluss vom 20. Mai 2010 – 8 AZR 287/08 (A)

Gewusst wie: Richtig abmahnen
Die Abmahnung ist die in der Praxis am stärksten verbreitete Reaktion des Arbeitgebers auf Fehlverhalten seiner Beschäftigten. Obwohl sie grundsätzlich auch formfrei möglich ist, sind bestimmte Anforderungen einzuhalten, um ihre Wirksamkeit nicht zu gefährden. Schlimmstenfalls verliert der Arbeitgeber ein späteres Kündigungsschutzverfahren alleine deshalb, weil die Abmahnung eines früheren Verstoßes „handwerkliche“ Fehler aufwies und sich daher die spätere Kündigung als unverhältnismäßig herausstellt. Es gilt also, mit bestehenden Missverständnissen aufzuräumen.

Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze – März 2011
Haben Arbeitnehmer muslimischen Glaubens Anspruch auf einen alkoholfreien Arbeitsplatz? Dürfen Arbeitnehmer Arbeitgeber zurechtweisen, wenn diese sie beleidigen? Könnte eine Benachteiligung nach dem AGG auch dann vorliegen, wenn die Bewerbung um eine Stelle erst nach deren Besetzung eingeht?

Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
Die Neuauflage des von vier renommierten Autoren der Kanzlei Gleiss Lutz verfassten Anwalts-Formularbuchs Arbeitsrecht enthält über 400 für die arbeitsrechtliche Praxis erforderliche und erprobte Formulare und Muster. Dabei handelt es sich um Muster für Verträge, Erklärungen, Schriftsätze und Anträge im Individualsowie im kollektiven Arbeitsrecht. Erstmals wurden auch englischsprachige Muster zu Employment und Termination Agreement aufgenommen.

Recht zur Privatnutzung des Dienstwagens bei Krankheit
Die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens ist Teil der Arbeitsvergütung. Als solche muss der Arbeitgeber sie nur solange gewähren, wie er überhaupt zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtet ist. Im Falle der Erkrankung des Arbeitnehmers endet die Entgeltfortzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers regelmäßig nach Ablauf von sechs Wochen.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Februar 2011
Ein Mitglied von HRM.de fragt: "In welcher Form haben (Betriebs-)Vereinbarungen Gültigkeit, wenn im Unternehmen kein Betriebsrat vorhanden ist? Kann diese Vereinbarung dann grundsätzlich überhaupt so genannt werden, da rein formal eine Betriebsvereinbarung ein Vertrag zwischen Betriebsrat und Unternehmen ist? Nennt man Vereinbarungen über z. b. flexible Arbeitszeiten oder Dienstreisen einfach 'Richtlinie zu Dienstreisen' bzw. 'Richtlinien zur flexiblen Arbeitszeit', die Geschäftsführung beschließt diese, sorgt für die Information der Arbeitnehmer und von da an sind die Richtlinien für alle Arbeitnehmer gültig?"

Sondervergütungen unter Freiwilligkeitsvorbehalt: Immer eine beliebte Fehlerquelle
Das BAG befasste sich in einer aktuellen Entscheidung wieder einmal mit der Frage, inwiefern Arbeitgeber Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen und ähnlichen Leistungen unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellen können. Zu diesem Thema gibt es in regelmäßigen Abständen höchstrichterliche Entscheidungen. Dennoch treten in der Praxis häufig kleine Fehler auf, die vielfach große Folgen für den Arbeitgeber haben.

Nach Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche verstoßen gegen Verbot der Altersdiskriminierung
Sieht ein Tarifvertrag nach dem Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche vor, stellt dies eine unzulässige Altersdiskriminierung dar. Betroffene Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Urlaub an die höchste Staffel angleicht. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben.

Aktuelles in Kürze – Januar/Februar 2011
Dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen vorschreiben, in welcher Farbe sie ihre Fingernägel lackieren sollen? Ist ein Teilzeitverlangen, das die Ankündigungsfrist von drei Monaten nicht berücksichtigt, automatisch unwirksam? Welche Anforderungen gelten für die Klauseln über die Rückzahlung von Weiterbildungskosten?

Handbuch Kündigungsrecht
Mitte September 2010 hat der Verlag die zweite, neu bearbeitete Auflage dieses Handbuch herausgebracht. Angesichts der umfangreichen und vielfältigen Literatur über Kündigung und Kündigungsschutz stellt sich die berechtigte Frage, ob dieses Werk mit seinen circa 1.300 Seiten etwas Besonderes zu bieten hat.

Darf er oder darf er nicht? Nebentätigkeiten im Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer üben eine Nebentätigkeit vor allem aus, um ihr Einkommen aufzubessern. Sie sind auch generell berechtigt, dies zu tun, da das Grundrecht der Berufsfreiheit sie schützt. Der Arbeitgeber wiederum hat ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ihre Arbeitskraft, Kenntnisse und Fähigkeiten nur ihm und seinem Unternehmen zur Verfügung stellen. Es gilt, die hieraus resultierenden widerstreitenden Interessen im Arbeitsverhältnis in Einklang zu bringen.

Mit diesen Werten rechnen Sie ab: Sozialversicherungsrechengrößen 2011
Der Bundesrat hat gerade die „Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011“ beschlossen. Sie bestimmt die neuen Rechengrößen, die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der Sozialversicherung maßgeblich sind. Nachdem die Länderkammer bereits die „Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ verabschiedet hatte, liegen nun alle für das Jahr 2011 zu beachtenden sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen vor.

Untersagung einer Nebentätigkeit
§ 60 Abs. 1 HGB; Art. 12 Abs. 1 GG

1. Bei der Bestimmung der Reichweite des Wettbewerbsverbots im laufenden Arbeitsverhältnis ist stets die von Art. 12Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers zu beachten.

2. Anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ist darauf abzustellen, ob die anderweitige Tätigkeit dieInteressen des Arbeitgebers gefährdet oder beeinträchtigt. Es spricht viel dafür, dass das Wettbewerbsverbot keine bloßen Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug erfasst.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 24. März 2010 – 10 AZR 66/09

Grenzen bei der Betriebsratsarbeit: Wer macht was und wie lange darf es dauern?
Viel Beachtung finden stets die Entscheidungen des AG zur Thematik Internet und Betriebsrat. Sie betreffen allerdings im Grunde die bekannten Fragestellungen, wann Betriebsratstätigkeit erforderlich ist und welche Mittel hierfür notwendig sind. Oft vernachlässigt werden dagegen die grundlegenden Fragen „Welches Betriebsratsmitglied macht welche Betriebsratsarbeit?“ und „In welchem zeitlichen Umfang kann es eine Freistellung wegen Betriebsratsarbeit verlangen?“

BEM bei krankheitsbedingter Kündigung
1. Ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) setzt voraus, dass der Arbeitgeber alle zu beteiligenden Stellen, Ämter und Personen einbezieht sowie sämtliche Anpassungs- und Änderungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise in Betracht kommen, prüft und sachlich mit den Beteiligten erörtert.

2. Für Arbeitgeber, die kein oder ein nicht ordnungsgemäßes BEM durchführen, gelten im Kündigungsschutzprozess erhöhte Darlegungs- und Beweisanforderungen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

§ 84 Abs. 2 SGB IX; § 1 Abs. 2 KSchG
BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 – 2 AZR 400/08

AGG – krankheitsbedingte Kündigung
Allein aus einer unwirksamen krankheitsbedingten Kündigung des Arbeitgebers ergeben sich keine hinreichenden Indiztatsachen, dass eine entschädigungspflichtige Diskriminierung vorliegt.

(Leitsatz des Bearbeiters)
§ 15 Abs. 2 AGG
BAG, Urteil vom 22. Oktober 2009 – 8 AZR 642/08

Dr. Adrian Hurst: Tarifverträge in der Zeitarbeit - Praxishandbuch und Kommentar
Der auch in der Personaldienstleistungsbranche stattfindende Wettbewerb hat bewirkt, dass praktisch alle Leiharbeitsverhältnisse auf der Grundlage eines Tarifvertrags für die Zeitarbeitsbranche abgewickelt werden. Nur hierdurch erlangen Personaldienstleister die notwendige Freiheit, um mit ihren Mitbewerbern um Aufträge konkurrieren zu können, ohne an den gesetzlichen Grundsatz Equal Pay und Equal Treatment (Schlechterstellungsverbot) gebunden zu sein.

Berg, Platow, Schoof, Unterhinninghofen: Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht
Lange Zeit war es im Tarif- und im Arbeitskampfrecht ruhig; es gab wenig Neues. Das hat sich schlagartig geändert: Im Arbeitskampfrecht insbesondere durch die neue Rechtsprechung zur Zulässigkeit und Erstreikbarkeit von Tarifsozialplänen bei Betriebsänderungen (BAG, Urt. v. 24.4.2007 – 1 AZR 252/06, AuA 2/08, S. 119; AKR Rdnr. 27 ff.; § 1 TVG Rdnr. 185 ff.), zu Sympathie-/Solidaritätsstreiks (BAG, Urt. v.19.6.2007 – 1 AZR 396/06, AuA 3/08, S. 180;AKR Rdnr. 181 ff.) und zum sog. Flashmob (BAG, Urt. v. 22.9.2009 – 1 AZR 972/08, AuA6/10, S. 373; AKR Rdnr. 213 ff.); im Bereich des Tarifrechts z. B. durch die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit (BAG, Beschl. v.23.6.2010 – 10 AS 2/10; v. 7.1.2010 – 4 AZR549/08 [A]) sowie die Aufsehen erregenden tariflichen Auseinandersetzungen der Lokführer (GDL), Ärzte (Marburger Bund) oder Piloten (AKR Rdnr. 151 ff.). In ungeahnter Schnelligkeit und seltener Einmütigkeit erarbeiteten Arbeitgeber (BDA) und Gewerkschaften (DGB) einen Gesetzesvorschlag, der die Tarifeinheit sicherstellen soll (vgl. Hanau, DB 2010, S. 2107). Und ganz neu: die tarifliche Gestaltung der Leiharbeit, wie beim jüngsten Abschluss in der Stahlindustrie (vgl. Grundlagen Rdnr. 172 ff.; § 1 TVGRdnr. 199 f.).

Recht für Expatriates – Februar 2011
Deutschland und Österreich haben das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen angepasst. Außerdem erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zu dem neuen Sozialversicherungssystem in China, das ab dem 1. Juli 2011 auch für Expatriates gilt, und den Plänen der Bundesregierung, ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Dezember 2010
Ein Personaler aus einem mittelständischen Unternehmen fragt: „Darf ein neuer Mitarbeiter im Einstellungsbogen die Frage nach seiner Schwerbehinderteneigenschaft verneinen, um die anschließende Übernahme nach der Probezeit nicht zu gefährden? Muss er dann anschließend ‚Farbe bekennen’ oder darf der Arbeitgeber erst nach Ablauf der Probezeit dem Arbeitnehmer diese Frage stellen?“

Recht für Expatriates – Dezember 2010
Voraussichtlich Ende dieses Jahres wird ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Deutschland ratifiziert. Außerdem möchte das Gesundheitsministerium der VAE künftig die Gesundheitskontrollen für Expatriates lockern. Auch in Tschechien und in Vietnam haben sich Regelungen für Auslandseinsätze geändert.

Gesetzlichen und vertraglichen Mehrurlaub im Arbeitsvertrag strikt trennen
Im letzten Jahr hat der Europäische Gerichtshof mit seiner Rechtsprechung, dass Urlaubsansprüche auch bei lang andauernder Krankheit nicht verfallen und gegebenenfalls am Ende abzugelten sind, für viel Aufruhr und Verunsicherung gesorgt. Nun zeigt das Bundesarbeitsgericht einen Weg, wie Arbeitgeber durch eine vorausschauende Vertragsgestaltung zumindest einen Verfall des vertraglichen Mehrurlaubs sichern können.

Unter welchen Voraussetzungen sind kündigungsschutzrechtliche Kleinbetriebe zusammenzurechnen?
Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern in sogenannten Kleinbetrieben, also Betrieben mit höchstens zehn Arbeitnehmern. Der Grund: Kleinbetriebe sind typischerweise durch eine enge persön-liche Zusammenarbeit mit dem Betriebsinhaber, eine geringe Finanzausstattung sowie einen Mangel an Verwaltungskapazität geprägt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden allerdings mehrere Kleinbetriebe eines Unternehmers zusammengerechnet, wodurch das Kündigungsschutzgesetz dann auch für die Arbeitnehmer dieser Klein-betriebe zur Anwendung kommt. Wann dies der Fall ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung bekräftigt und präzisiert.

Neues Beschäftigungschancengesetz: Lichtblick für krisengebeutelte Unternehmen
Die Bundesregierung hat das konjunkturelle Kurzarbeitergeld verlängert: Das neue Beschäftigungschancengesetz, das am 8. Juli 2010 verabschiedet wurde und Anfang 2011 in Kraft tritt, bringt einige wesentliche Veränderungen für Arbeitgeber mit sich – etwa in punkto Leiharbeit, Weiterbildung oder Beschäftigtentransfer.

Chancen bei der Restrukturierung
Punkteschema, Altersgruppen, Namensliste

Nicht nur in Zeiten der Wirtschaftskrise stehen Restrukturierungen in vielen Unternehmen auf dem Plan. Meist bedeutet dies Abbau von Arbeitsplätzen und Entlassung einer Vielzahl von Arbeitnehmern. Aus Unternehmersicht steht im Vordergrund, dass der Personalabbau so wenige Kündigungsschutzklagen wie möglich nach sich zieht bzw. sich diese erfolgreich abwehren lassen. Ziel ist weiterhin eine ausgewogene Personalstruktur, d. h. junge und leistungsstarke Arbeitnehmer im Betrieb zu halten. Arbeitsrechtliche Berater empfehlen hierfür Punkteschema, Altersgruppen und Namenslisten.

Entscheidungen kommentiert: Gesundheitsfragen im Bewerbungsverfahren
§§ 15 Abs. 2, 22 AGG

Die Frage nach erheblichen Erkrankungenim Bewerbungsverfahren indiziert eineentschädigungspflichtige Diskriminierunwegen Behinderung, wenn der Arbeit-geber den Bewerber in der Folge nichteinstellt.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 8 AZR 670/08

Sieg/Maschmann: Unternehmensumstrukturierung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Dieses Werk, das nach fünf Jahren nun mehr in seiner 2. Auflage erscheint ist ein Muss für alle Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte, Personalverantwortlichen, Arbeitnehmervertreter und Arbeitsrichter, die die arbeitsrechtlichen Herausforderungen von unternehmerischen Umstrukturierungen zu bewältigen haben bzw. sich diese erschließen wollen.

Neues vom Arbeitsrecht – Dezember 2010
Inwiefern darf der Betriebsrat bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern und bei der Lohngestaltung mitbestimmen? Dürfen Beschäftigte auch nach Vertragsende Einsicht in ihre Personalakte nehmen? Wann verjähren oder verfallen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche eines Mitarbeiters, der dauerhaft krankheitsbedingt arbeitunfähig ist?

Bonuszusage durch konkludentes Verhalten
Leistet der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg einen Jahresbonus, kann sich aus den jährlichen Zahlungen in Verbindung mit dem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers für die Zukunft ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf einen Jahresbonus ergeben. Eine solche „konkludente Zusage“ künftiger Bonuszahlungen ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber den Bonus in der Vergangenheit jedes Jahr neu in unterschiedlicher Höhe festgelegt hat.

Steuerrecht weltweit – November 2010
Unter welchen Bedingungen können die Unterkunftskosten eines Mitarbeiters, der an einem anderen Beschäftigungsort entsandt wird, steuerlich abgesetzt werden? Was beinhaltet das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein? Inwiefern können Leistungsempfänger eine Vorsteuer abziehen, wenn das Finanzamt eine Rechnung wegen formeller Fehler beanstandet?

Widerruf der Dienstwagennutzung (Außendienst)
§§ 305 ff. BGB

1.Die Vereinbarung eines Widerrufsrechts ist dem Arbeitnehmer nach § 308Nr. 4 BGB nur zumutbar, wenn es für den Widerruf einen sachlichen Grund gibt, der bereits in der Änderungsklausel beschrieben ist. Das Widerrufsrecht muss wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Anpassungsinstrument notwendig sein.
2.Nicht ausreichend als Beschreibung des Sachgrunds für den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung sind „wirtschaftliche Gründe“, wenn diese nicht näher konkretisiert werden.
3.Fehlt ein Sachgrund, ist es für den Arbeitnehmer nicht hinnehmbar, auf Entgeltbestandteile zu verzichten, die unter 25 % des Gesamtverdiensts liegen.

(Leitsätze des Bearbeiters) BAG, Urteil vom 13. April 2010 – 9 AZR 113/09

Boni trotz Fehlzeiten?
Unternehmen setzen bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitsverträge vermehrt auf variable Vergütungsbestandteile, um das Arbeitsentgelt zu flexibilisieren. Häufiges Instrument ist dabei der Bonus, der durch persönliche und/oder unternehmensbezogene Ziele Leistungsanreize schaffen soll. Wie flexibel solche Vereinbarungen sind, ist im Detail noch nicht abschließend geklärt. Gerade bei Fehlzeiten eines Arbeitnehmers stehen Arbeitgeber vor der Frage, ob sie den Bonus kürzen können.

Teilnahme an Personalgespräch
§ 106 Satz 1, 2 GewO

1 .Aufgrund seines Weisungsrechts nach § 106 GewO darf der Arbeitgeber nur die Arbeitspflicht konkretisieren, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrags.
2. Ein Arbeitnehmer ist daher nicht verpflichtet auf Weisung des Arbeitgebersan einem Personalgespräch teilzunehmen,in dem es ausschließlich darum gehen soll, über vom Arbeitgeber gewünschte Änderungen des Arbeitsvertrags zu verhandeln.

Leitsätze des Bearbeiters

BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 – 2 AZR 606/08

Arbeitsrechtsfrage des Monats November 2010
Eine Personalerin aus einem mittelständischen Unternehmen fragt: „Wir haben einer Praktikantin in unserer Firma mündlich zugesagt, sie nach Ablauf des Praktikums fest zu übernehmen. Da sie uns nun berichtet hat, dass sie schwanger ist, würden wir die mündliche Zusage gern zurückziehen. Müssen wir mit rechtlichen Folgen rechnen?“

Mobbing im Arbeits- und Beamtenrecht
Mehr als jeder vierte Beschäftigte in Betrieb und Verwaltung gibt mittlerweile an, von Mobbing betroffen zu sein oder schon einmal darunter gelitten zu haben. Der neue Ratgeber von Winfried Waterkortte bietet eine übersichtliche rechtliche Bewertung und richtet sich an Führungskräfte, Arbeitnehmervertreter und auch Betroffene.

Neues vom Arbeitsrecht – November 2010
Ist eine Dienstvereinbarung unzulässig, wonach die Höhe der Betriebsrente von der Entwicklung der aktiv Beschäftigten abhängt? Gilt der eingeschränkte Kündigungsschutz gemäß der Kleinbetriebsklausel auch dann, wenn ein Unternehmer mehrere Kleinbetriebe unterhält? Liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor, wenn die Zahl der Urlaubstage mit dem Alter des Arbeitnehmers zusammenhängt?

Das Gewissen formen
An der Vorbereitung und Umsetzung von Compliance Programmensollten Personaler aktiv mitwirken. Ihre Aufgabe ist es für Akzeptanzin der Belegschaft zu sorgen.

Recht für Expatriates – Oktober 2010
Gilt die GEZ-Pflicht auch für Expatriates? Wann ist ein ausländisches Attest in Deutschland gültig? Sollen amerikanische Führerscheine in Deutschland anerkannt werden, um mehr Fachkräfte anzulocken? Lesen Sie unsere rechtlichen News rund um den Auslandeinsatz von Mitarbeitern.

Neues vom Arbeitsrecht – Oktober 2010
Wonach richtet sich die Berechnung des Urlaubsentgeltes von Zeitarbeitern? Rechtfertigt eine Betrugshandlung des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung? Ist eine Klage bei Ausspruch einer diskriminierenden Kündigung Voraussetzung für eine AGG-Entschädigung? Auf diese und weitere Fragen haben deutsche Arbeitsgerichte in aktuellen Entscheidungen Antworten gegeben.

Konfliktlösung auf Augenhöhe
Die außergerichtliche Konfliktlösung Mediation spart Kosten. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten zustimmen.

Entschädigungsverpflichtung nach dem AGG nur bei Benachteiligung in vergleichbarer Bewerbersituation
Eine unmittelbare Benachteiligung wegen eines vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmals (hier: Religion und ethnische Herkunft) liegt nur dann vor, wenn diese in vergleichbarer Situation geschieht. Die Ablehnung eines Stellenbewerbers wegen eines Diskriminierungsmerkmals führt damit nur dann zu einer Entschädigungsverpflichtung nach dem AGG, wenn dessen Bewerbung mit der anderer Bewerber überhaupt vergleichbar ist.

Arbeitsrechtsfrage des Monats Oktober 2010
Ein Mitglied von HRM.de fragt: "Ein Mitarbeiter unterliegt dem Tarifvertrag der NGG Baden-Württemberg, in dem bzgl. der Urlaubsabgeltung vereinbart ist, dass bei Ausscheiden aus dem Unternehmen unterm Jahr, der Urlaub gezwölftelt wird. Der Jahresurlaub beträgt 30 Arbeitstage. Nun hat ein Mitarbeiter am 25.8.2010 zum 30.9.2010 gekündigt und hatte bis zum 25.8.2010 bereits 18 Tage Urlaub genommen, ein weiterer Urlaub war bis dato nicht geplant. Gem. § 3 und § 6 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besteht der Mitarbeiter auf den restlichen Jahresurlaub von 12 Tagen. Welche Regelung greift hier nun – der Tarifvertrag oder das BUrlG?"

Geschäftsführeranstellungsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ein Fremdgeschäftsführer einer GmbH handelt bei Abschluss seines Anstellungsvertrags als Verbraucher. Ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass von der Gegenseite abgelehnte Ansprüche binnen einer Frist von drei Monaten „gerichtlich geltend zu machen“ sind, genügt es, deren Verfall zu verhindern, indem der Geschäftsführer eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung erhebt.

Schwarzbuch Betriebsrat. Schattenbosse zwischen Macht und Machtmissbrauch
Betriebsräte haben Macht und unterliegen keiner Kontrolle. Sie sind während ihrer Amtszeit nicht abwählbar und verfügen über einen Sonderkündigungsschutz, der sie rechtlich unkündbar macht. Ein Betriebsrat hat per Gesetz enormen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen, haftet aber nicht für sein Handeln. Es gibt Betriebsräte, die diese Fülle von Macht missbrauchen. Das sind zwar Einzelfälle, die jedoch zur Existenzgefährdung von Unternehmen führen können:

Business English für Personaler
Von Annette Bosewitz, Dr. René Bosewitz und Frank Wörner

Jahrbuch des Arbeitsrechts
Gesetzgebung – Rechtsprechung – Literatur

Internationaler Arbeitnehmereinsatz - Haftungsrisiken nach der EU-Osterweiterung
Zum 1.5.2011 genießen die Staatsangehörigen der sog. EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn), die der EU mit der ersten Osterweiterung zum 1.5.2004 beigetreten sind, volle Freizügigkeit. Sie können dann ohne Einschränkungen in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Bereits jetzt bieten Vermittler in grenznahen Ballungszentren deutschen Unternehmen Kontakte zu osteuropäischen Betrieben an. Doch den Chancen, die damit verbunden sind, stehen Risiken für die Einsatzunternehmen gegenüber, die diese oft nicht sehen.

Betriebsübergang bei Callcentern
§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
1. Im Vordergrund der betrieblichen Tätigkeit eines Callcenters stehen die Kommunikation zwischen den Kunden und den Mitarbeitern sowie die Kenntnisse der Kundenbetreuer. Den sächlichen Betriebsmitteln kommt dagegen keine entscheidende Bedeutung zu.
2. Übernimmt ein neu gegründetes Unternehmen die Aufgaben eines bisher für einen Konzern tätigen Callcenters, kann ein Betriebsübergang vorliegen, selbst wenn das neue Unternehmen das Service- Angebot erweitert und deshalb die übernommenen Mitarbeiter fortbilden muss.

Mindestlohn bei Leiharbeit
§§ 1 Abs. 2a, 3a AEntG a. F. (v. 24.4.2006)
1. Leiharbeitnehmer haben nur einen Anspruch auf den Branchenmindestlohn, wenn der Entleiher in den betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt.
2. Die Neufassung des AEntG ändert nichts an dieser Auslegung. (Leitsätze der Bearbeiterin)

Duden Praxis – Das richtige Arbeitszeugnis
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Wie hat es auszusehen? Wann wird ein Zeugnis erteilt? Der neue Ratgeber „Das richtige Arbeitszeugnis” hilft dient auch ratsuchenden Arbeitgebern mit zahlreichen Mustern bei der Erstellung eines aussagekräftigen, angemessenen Zeugnisses.

Bewirtung von Arbeitnehmern: Wenn das eigene Interesse im Vordergrund steht
Wenn Sie Ihre Arbeitnehmer bewirten, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil vor, den Sie der Lohnversteuerung und der Verbeitragung zur Sozialversicherung unterwerfen müssen. Ausnahmsweise handelt es sich nicht um Arbeitslohn, wenn die Bewirtung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt.

Arbeitsrechtsfrage des Monats September 2010
Ein Mitglied von HRM.de fragt: "Es soll Outsourcing für eine Abteilung stattfinden. Der Betriebsrat möchte einen Rechtbeistand zum Thema, außerdem zur Prüfung, ob es sich um einen Betriebsübergang handelt. Hierfür wurde um Kostenübernahme gebeten, welche bisher abgelehnt wurde bzw. auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Wann hat der BR ganz klar das Recht auf einen Rechtbeistand?"

Recht für Expatriates – September 2010
Lesen Sie in diesem Beitrag, welche neuen Regelungen die EU für die Entsendung plant und was der aktuelle Richtlinienentwurf der europäischen Kommission für den internationalen Personaltransfer vorsieht. Außerdem erhalten Sie Informationen zur pflegerischen Tätigkeit von Osteuropäern und das neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Kündigung wegen Raucherpausen während der Arbeitszeit
Besteht in einem Unternehmen eine ausdrückliche Pflicht, während einer Raucherpause auszustempeln, können Verstöße hiergegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Arbeitgeber sind berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz zu untersagen. Es besteht auch kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen, da Arbeitnehmer während einer Zigarettenpause keine Arbeitsleistung erbringen.

Konkurrenztätigkeit im (gekündigten) Arbeitsverhältnis
Was erlaubt ist und was zu einer erneuten Kündigung führen kann

Das BAG setzte sich in einer aktuellen Entscheidung erneut mit der Konstellation auseinander, dass ein gekündigter Arbeitnehmer während eines Kündigungsrechtsstreits einer Konkurrenztätigkeit nachgeht. Solche Fälle ereignen sich in der Praxis häufiger: Der Arbeitnehmer ist schon "auf dem Absprung" oder hat zumindest im Zeitraum nach Ausspruch der Kündigung Tätigkeiten ausgeführt, die der kündigende Arbeitgeber als Konkurrenz ansieht. Oftmals spricht er dann in solchen Fällen zwei oder mehrere Kündigungen aus. Dieser Beitrag klärt, wie der Arbeitgeber reagieren kann und was der Arbeitnehmer tun darf.

Neues vom Arbeitsrecht – September 2010
Neben diversen Fragen zum AGG beschäftigten die Arbeitsgerichte in jüngster Zeit unter anderem die fristlose Kündigung bei exzessiver privater E-Mail-Nutzung, die Verfallfrist des Urlaubs bei Wiedergenesung und die Aufstockung eines Teilzeitvertrages in einen Vollzeitvertrag. Wer sich zu diesen und weiteren aktuellen Urteilen schlau machen möchte, ist hier richtig.

Kommentar zum Sprecherausschussgesetz
Von Prof. Dr. Wolfgang Hromadka und Dr. Rainer Sieg, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied

2010, 571 Seiten, gebunden, Preis: 89 Euro

Rechtssicherheit schaffen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat vor allem bei seiner Einführung öffentlich hohe Wellen geschlagen. Nun hat sich der Rauch verzogen. Geblieben sind trotz einiger bedeutsamer Urteile noch immer viele offene Punkte.

Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt unwirksam
§ 307 BGB

1. Eine Klausel, die den Mitarbeiter verpflichtet, über seine Arbeitsvergütung gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam. Sie hindert ihn daran, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen.

2. Die Verschwiegenheitsklausel verstößt zudem gegen Art. 9 Abs. 3 GG, da sie Mitteilungen über die Lohnhöhe auch gegenüber einer Gewerkschaft verbietet und damit sinnvolle Arbeitskämpfe verhindert.

(Leitsätze des Bearbeiters)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Oktober 2009 – 2 Sa 237/09 (rk.)

Entscheidungen kommentiert: Ausschluss Älterer vom Personalabbau
§§ 3 Abs. 1, 10 AGG; Art. 3 Abs. 1 GG

1. Ein Arbeitgeber kann ältere Arbeitnehmer von einem Personalabbau ausnehmen, der durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Zahlung attraktiver Abfindungen erfolgen soll.

2. Das Verbot der Altersdiskriminierung zielt darauf, älteren Mitarbeitern den Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen. Nimmt der Arbeitgeber sie von einem Personalabbau aus, verwirklicht er gerade dieses Ziel. (Leitsätze der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 25. Februar 2010 – 6 AZR 911/08

Vier Jahre AGG – eine Bilanz
Am 18. August wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vier Jahre alt. Ob das ein Grund zum Feiern ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls müssen Personalverantwortliche mit den oft schwer verständlichen Vorgaben vertraut sein und sich deshalb über die stetig wachsende Zahl der Gerichtsentscheidungen zur Thematik informieren. Da mit dem AGG vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden, spielt auch die Auslegung dieser Vorgaben durch den EuGH eine große Rolle.

HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse