HRM-Newsletter Personalrecht - 12/2009

Das Jahr 2010 verspricht vieles – nur keine Langeweile. Es bleibt zwar noch abzuwarten, was der Koalitionsvertrag bringt. Doch auch unabhängig davon kommen zahlreiche Neuerungen auf die Personalabteilungen zu: Etwa die Betriebsratswahlen oder die monatliche Meldung der Entgeltdaten an die neue eingerichtete Zentrale Speicherstelle im sogenannten ELENA-Verfahren. Wir decken in unseren Beiträgen die rechtlichen Hintergründe auf und berichten außerdem über aktuelle Urteile, die Ihre Arbeit in 2010 beeinflussen könnten.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2010 verspricht vieles – nur keine Langeweile. Es bleibt zwar noch abzuwarten, was der Koalitionsvertrag bringt. Doch auch unabhängig davon kommen zahlreiche Neuerungen auf die Personalabteilungen zu: Etwa die Betriebsratswahlen oder die monatliche Meldung der Entgeltdaten an die neue eingerichtete Zentrale Speicherstelle im sogenannten ELENA-Verfahren.

Wir decken in unseren Beiträgen die rechtlichen Hintergründe auf und berichten außerdem über aktuelle Urteile, die Ihre Arbeit in 2010 beeinflussen könnten.

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Für die bevorstehende Weihnachtszeit und den Rutsch ins neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute – mit einer hoffentlich informativen Lektüre!

Ihr Team von HRM.de

ARBEITSRECHT
Aktuelles in Kürze – Dezember 2009
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn in einem Unternehmen nur ein vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, das Instrument der Kurzarbeit aber nicht zum Einsatz kommt? Wachsen Arbeitnehmer mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch in eine Unkündbarkeit hinein? Und inwiefern haben schwerbehinderte Bewerber einen Entschädigungsanspruch nach dem AGG bei Verfahrensfehlern im Rahmen einer Stellenbesetzung? Falls Sie diese Fragen nicht spontan beantworten können, hilft Ihnen dieser Beitrag.
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Betriebsratswahlen 2010
Dr. Wolfgang LipinskiDr. Wolfgang Lipinski
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Dr. Marc SpielbergerDr. Marc Spielberger
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Im Frühjahr 2010 ist es wieder so weit: In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2010 finden in ganz Deutschland Betriebsratswahlen statt. Wer glaubt, sich hierbei zurücklehnen zu können und den Wahlvorstand, der für die Leitung der Wahlen verantwortlich ist, "mal machen zu lassen", der geht das Risiko einer teuren Überraschung ein. Denn Fehler im Wahlverfahren können eine Anfechtbarkeit oder gar Nichtigkeit der Wahl nach sich ziehen – und damit Unternehmen viel Geld kosten.
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Grenzen der Flexibilität
Moderne Arbeitsformen gehen mit einer zunehmenden Flexibilisierung von Arbeitszeitbedingungen einher. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber bereits im Jahr 1994 gefolgt und hat mit einem Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) reformiert. Doch die Spielregeln sind nicht immer eindeutig.
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Pflegezeit nicht teilbar
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Arbeitnehmer können die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG pro pflegebedürftigem, nahem Angehörigen nur ein Mal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von längstens sechs Monaten beanspruchen. Eine Aufteilung der sechs Monate auf verschiedene Zeiträume ist nicht möglich. Andernfalls könnten Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz des § 5 PflegeZG unangemessen verlängern. Im Übrigen kommt bei einer nur kurzzeitigen pflegebedingten Arbeitsverhinderung eine Arbeitsfreistellung nach § 2 PflegeZG in Betracht.
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Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit
Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit wieder schwanger, kann sie die Elternzeit mit der Geburt des weiteren Kindes vorzeitig beenden. Eine solche vorzeitige Beendigung kann der Arbeitgeber gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Beantragt die Arbeitnehmerin die spätere Übertragung des durch die vorzeitige Beendigung verbleibenden Anteils der Elternzeit, so ist dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei seiner Entscheidung ist er allerdings an billiges Ermessen gemäß § 315 BGB gebunden.
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LOHNPRAXIS
Neues aus der LohnPraxis – Dezember 2009
Kann es sich bei einer Abfindung, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit auf Grund eines Änderungsvertrags unbefristet reduziert, um eine steuerbegünstigte Entschädigung handeln? Darf das Finanzamt einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid gemäß § 173 Absatz 1 Nr. 1 AO zu Lasten eines Beschäftigten ändern? Mehr zu diesen und weiteren Fragen erfahren Sie im Überblick der LohnPraxis.
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Steuerklassen-V-Problem adé
Neue Besteuerung von Ehegatten mit dem Faktorverfahren

„Die Steuern sind zu hoch!“ Welcher Steuerzahler wollte dieser Klage schon ernsthaft widersprechen – noch dazu wenn ihm deutlich fühlbar Lohnsteuer einbehalten wird. Seit Jahren nimmt diese Klage besonders schrille Töne an, wenn es um die Lohnsteuerklasse V geht. Doch nun gilt ab dem 1. Januar 2010 das neue Faktorverfahren, mit dem Arbeitnehmer-Ehegatten erstmalig mehr Wahlfreiheit bei der Steuerklasse haben. Was die Neuerung für Ehegatten und die Arbeit in der Lohnabrechnung bringt, kommentiert Ministerialrat Richard Reinhart.
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ELENA-Verfahren
ELENA ist eine Abkürzung, die für „ELektronischer EntgeltNAchweis“ steht. Dahinter steckt ein Verfahren, mit dem Einkommensnachweise auf elektronischem Wege übertragen werden sollen. Mithilfe einer Chipkarte, die über ein integriertes Zertifikat zur Erstellung elektronischer Signaturen verfügt, sollen Behörden nach Berechtigung durch den Antragsteller die Verdienstangaben ohne Papierbescheinigungen abrufen können. Sie möchten es Genauer wissen? Dann informieren Sie sich mithilfe der Begriffserklärung in unserem Wiki HR Pedia.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Die außerplanmäßige Anhebung der Beitragbemessungsgrenze im Jahre 2003 kann Auswirkung auf die Rentenberechnung haben
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz vom 23. Dezember 2002 wurde die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einmalig für das Jahr 2003 außerplanmäßig und unabhängig von der Entwicklung der Bruttolöhne um 500 Euro angehoben. Dies hat dazu geführt, dass Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt haben und noch zahlen. Der für die Höhe der Betriebsrente relevante Gehaltsbestandteil oberhalb der BBG verminderte sich jedoch gleichzeitig dauerhaft, was im Ergebnis zu einer geringeren Betriebsrente führt. Damit hatte sich nun das Bundesarbeitsgericht auseinanderzusetzen.
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BUCHTIPP
Dr. Rudi Müller-Glöge, u.a. (Hrsg.)
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

Die Neuauflage des – gerne auch „Palandt des Arbeitsrechts“ genannten – Standardwerks umfasst die mehr als 40 wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechts wieder praxisgerecht in einem Band. In dieser Auflage liegen die Neuerungen vor allem in der Kommentierung des Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetzes. Darüber hinaus sind unter anderem die Änderungen durch die Einarbeitung des Risikobegrenzungsgesetzes in das Betriebsverfassungsgesetz (§§ 106 und 109a BetrVG) berücksichtigt.
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HRM-Newsletter Personalrecht - 12/2009
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