HRM-Newsletter Personalrecht - 12/2008

Die Rezession der Wirtschaft hat inzwischen viele Unternehmen erfasst. Für Personalabteilungen stehen vermehrter Sparzwang und Personalabbau auf dem Programm. Von Nöten sind dafür ganz besonders detaillierte Kenntnisse im Personalrecht.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Rezession der Wirtschaft hat inzwischen viele Unternehmen erfasst. Für Personalabteilungen stehen vermehrter Sparzwang und Personalabbau auf dem Programm. Von Nöten sind dafür ganz besonders detaillierte Kenntnisse im Personalrecht.

Deshalb haben wir für Sie, bevor wir uns in den Weihnachtsurlaub verabschieden, noch einmal wichtige Informationen zum Arbeitsrecht, zu Lohn und Gehalt sowie zur Betrieblichen Altersversorgung zusammengestellt. Neu ist die Rubrik „Arbeitshilfen“ hinzugekommen, in der wir Ihnen Checklisten und Formulare auf HRM.de vorstellen.

Um die Artikel des Newsletters zu lesen, müssen Sie sich zunächst auf HRM.de anmelden.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit, ein erfolgreiches Jahr 2009 und selbstverständlich eine informative Lektüre!

Das Team von HRM.de

ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht – Dezember 2008
Dürfen Sozialpläne für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen als für andere Arbeitnehmer? Ist es rechtlich zulässig, bei der Sozialauswahl für einen betriebsbedingten Arbeitsplatzabbau sowohl das Alter der Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch Altersgruppen zu bilden? Informieren Sie sich in dieser Rubrik über diese und weitere Neuerung im Arbeitsrecht.
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Unwirksamkeit der doppelten Schriftformklausel
Eine doppelte Schriftformklausel in einem Formulararbeitsvertrag ist zu weitgehend und deshalb wegen Verstoßes gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.
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Herausragende Personalarbeit im Rampenlicht
Der 30. Januar 2009 steht im Zeichen exzellenter Personalarbeit: Wer Deutschlands beste mittelständische Arbeitgeber kennenlernen möchte, sollte sich den Termin für die „Top Job“-Preisverleihung im Landschaftspark Duisburg-Nord frei halten.
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Annahmeverzug – keine Beschäftigungspflicht arbeitsunfähiger Arbeitnehmer
Arbeitgeber können nur dann in Annahmeverzug geraten, wenn der nichtbeschäftigte Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Lage ist. Ein Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt deshalb, wenn er sich nach längerer Krankheit und Ablauf des Zeitraums für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wieder arbeitsfähig meldet, obwohl er tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht fähig ist, die von ihm geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
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LOHN+GEHALT
Der Gesundheitsfonds. Ein neuer Geldsammeltopf für die Krankenkassen
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform hat der Staat bereits Anfang April des letzten Jahres wichtige Regelungen im Bereich der Krankenversicherung getroffen. Die Einführung eines Versicherungsschutzes für alle, die Verbesserung der medizinischen Versorgung, die Modernisierung der gesetzlichen und privaten Kassen und die Reform der Finanzierungsordnung „Einführung des Gesundheitsfonds“. Lesen Sie mehr zur Einführung des Gesundheitsfonds, der als grundlegende Änderung des Systems gilt.
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Spätestens in der Vorweihnachtszeit kommt in Unternehmen immer wieder das Thema Sonderzahlungen auf. Wie steht es um Weihnachtsgeld & Co.? Thema in der aktuellen „Arbeit und Arbeitsrecht“: Flexible Vergütung. Schwerpunkt im Januar: 2009 – Werden die Karten neu gemischt?
ARBEITSHILFEN
Checkliste Lohnsteuer-Außenprüfung
Das Betriebsstättenfinanzamt prüft bei der so genannten Lohnsteuer-Außenprüfung die Lohnsteuer, die ein Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hat. Um entsprechend Auskunft erteilen zu können, sollten Unternehmen die nötigen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden bereithalten. Was dabei im Detail zu beachten ist, können Sie dieser Checkliste entnehmen.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Leistungsversprechen als Betriebliche Altersversorgung?
Sagt der Arbeitgeber Leistungen zu, die einen Bezug zum Rentenalter haben, stellt sich immer die Frage, ob es sich hierbei um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG handelt. Ist dies der Fall, so gelten Regelungen des BetrAVG, die zum Großteil Arbeitnehmerschutz-Charakter haben, wie zum Beispiel die Regelungen zur Unverfallbarkeit oder zum Insolvenzschutz. Und auch steuerlich ergeben sich Sonderregelungen.
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DIE AUTOREN
Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Wolfram BläsiWolfram Bläsi
Jürgenmeyer & Partner

Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP


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