| ARBEITSRECHT |
Aktuelles in Kürze – November 2009
Dr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
Handelt es sich gleich um eine Versetzung, wenn Unternehmen kurzfristig den Einsatzbereich eines Arbeitnehmers ändern? Kann eine Abmahnung auch dann, wenn sie Formfehler enthält, als erforderliche Warnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung gelten? Ist der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Neuverteilung einer verringerten Arbeitszeit uneingeschränkt gültig? In dieser Rubrik liefern wir Ihnen die nötigen Informationen, um diese und weitere Fragen zu beantworten.
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Die arbeitsrechtlichen Regelungen im Koalitionsvertrag – Bewahren oder Wandel?
Alexius Leuchten
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft
Ende Oktober haben CDU, CSU und FDP ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag unterzeichnet. Gerade in der Krise ist es für Unternehmen wichtig zu wissen, ob arbeitsrechtlich neue Impulse zu erwarten sind. Im Gegensatz zu den Vorhaben der vorherigen Regierung sind konkrete Projekte eher Mangelware. Folgende Themenbereiche sind jedoch erwähnenswert:
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Das Quäntchen Individualität
Personalabteilungen mittelständischer und großer Unternehmen erfinden nicht jeden Tag das Rad neu. Personaler verwenden für die Masse der Fälle Standardformulare. Dies betrifft nicht nur Arbeitsverträge, sondern zahllose andere Dokumente des Personalwesens – insbesondere auch Arbeitszeugnisse. Aber Vorsicht: Soweit ein Arbeitgeber standardmäßig ohne individuelle Komponente eine bestimmte Formulierung verwendet, kann sich daraus rasch ein kollektiver Bezug ergeben.
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Fristlose Kündigung bei Raucherpausen
Dr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
Müssen sich die Arbeitnehmer nach einer betriebsinternen Regelung bei einer Raucherpause ausstempeln und verstößt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung hartnäckig gegen diese Regelung, kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Auch eine wiederholte kurzzeitige, unberechtigte Nichterbringung der geschuldeten Arbeitsleistung kann eine gravierende Pflichtverletzung darstellen, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört.
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Unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern bei der Gewährung von freiwilligen Sonderzahlungen
Andreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung, zum Beispiel in Form einer freiwilligen Sonderzahlung, gewährt. Wenn er sich hierzu allerdings entscheidet, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Stellt der Arbeitgeber Arbeitnehmer aus sachfremden Erwägungen schlechter, können diese verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gegen das Maßregelungsverbot in § 612a BGB verstößt, indem er Arbeitnehmer von einer Sonderzahlung ausnimmt, weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausgeübt haben.
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| LOHNPRAXIS |
Neues aus der LohnPraxis – November 2009
In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen Übernachtungen im Ausland steuerfrei sind. Außerdem informieren wir Sie darüber, ob eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung als Arbeitslohn gelten könnte.
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Lohnsteuerkarte ade!
Übergangsregelungen für Umstellung auf steuerliche Identifikationsnummer
Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte notiert wurden, gelangen ab dem kommenden Jahr elektronisch zum Bundeszentralamt für Steuern in Bonn und von dort zu den Arbeitgebern. Der Datenaustausch soll mithilfe der Steuer-Identifikationsnummer erfolgen. In einem Schreiben vom 9. November informierte der Bundesfinanzhof (BFH) nun über Besonderheiten beim Übergang in das neue System.
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| BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE |
Förderung läuft aus - Eile bei der Altersteilzeit?
Bernd Klemm
Lovells LLP
Die Altersteilzeit stellt sowohl aus Sicht des Arbeitgebers – als taugliches Mittel zur Verjüngung des Personalbestandes – sowie auch für Arbeitnehmer – als Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand – ein attraktives Arbeitszeitmodell dar. Wer noch in den Genuss der staatlich geförderten Altersteilzeit kommen möchte, muss sich beeilen: Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit gilt nur noch für Altersteilzeitverträge, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt.
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| BUCHTIPP |
Dirk Börnecke: Ethisch und rechtlich konformes Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitern.
Die Finanzkrise hat uns anschaulich eine gravierende Fehlentwicklung in der Wirtschaft vor Augen geführt: Viele Mitarbeiter von Unternehmen erforschen eher rechtliche Grauzonen als sich an ethische Vorgaben zu halten. Ausgehend von dieser Grundüberlegung zeigt dieses Buch anhand der aktuellen Rechtssprechung, was erlaubt ist und was nicht. Praxisbeispiele von Verstößen und vorbildlichem Verhalten ergänzen das Werk.
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