HRM-Newsletter Personalrecht - 11/2008

der Bundestag hat am 13. November 2008 das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" ("Flexi-II-Gesetz") verabschiedet. Welche Überraschungen das mit sich brachte, können Sie in einem Beitrag der Rubrik Betriebliche Altersvorsorge nachlesen. Außerdem erhalten Sie in dieser Ausgabe einige steuerrechtliche Tipps – darunter Hinweise für die Absetzbarkeit von Weiterbildung und Dienstwagennutzung sowie zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Zeitwertkonten.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundestag hat am 13. November 2008 das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" ("Flexi-II-Gesetz") verabschiedet. Welche Überraschungen das mit sich brachte, können Sie in einem Beitrag der Rubrik Betriebliche Altersvorsorge nachlesen. Außerdem erhalten Sie in dieser Ausgabe einige steuerrechtliche Tipps – darunter Hinweise für die Absetzbarkeit von Weiterbildung und Dienstwagennutzung sowie zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Zeitwertkonten.

Auch in punkto Arbeitsrecht gibt es Neuigkeiten: Das Bundesarbeitsgericht fordert in einem aktuellen Urteil, dass Zeugnisse branchenübliche Formulierungen enthalten müssen. Ein weiteres neues Urteil: Arbeitnehmer können im Ausnahmefall auch für eine höherwertige Funktion die Verlängerung der Arbeitszeit beanspruchen. Erfahren Sie in diesem Newsletter mehr über derzeitige arbeitsrechtliche Besonderheiten.

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ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht
November 2008

Inwiefern ist ein tarifgebundener Arbeitgeber, wenn er aus einem Verband austritt, noch an tarifvertragliche Bestimmungen gebunden? Reicht ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter, um diesen per Videokamera überwachen zu dürfen? Müssen Arbeitsgerichte prüfen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt war? Wer diese und weitere Fragen zum Arbeitsrecht nicht mit Sicherheit beantworten kann, den bringt diese Rubrik auf den neuesten Stand.
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Notwendiger Inhalt von Zeugnissen
Der notwendige Inhalt eines Zeugnisses muss sich neben den in § 109 Abs. 2 GewO normierten Grundsätzen der Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit nach dem Zeugnisbrauch richten und die für die jeweiligen Branchen und Berufsgruppen üblichen Formulierungen enthalten. Fehlen diese Formulierungen, kann dies ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen. Wenn ein sachlicher Rechtfertigungsgrund für das Auslassen nicht vorhanden ist, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Ergänzung zu.
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Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit – ausnahmsweise auch auf höherwertigem Arbeitsplatz
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können die Verlängerung ihrer Arbeitszeit gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz grundsätzlich nur dann beanspruchen, wenn ein „entsprechender“ Arbeitsplatz im Unternehmen frei ist. Im Ausnahmefall kann aber auch ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in einer höherwertigen Funktion bestehen.
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Von Beginn an auf der sicheren Seite
Die meisten Arbeitsverträge werden vom Arbeitgeber vorformuliert und dem künftigen Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt. Wie Sie das Vereinbarte aus den Vorstellungsgesprächen in Worte fassen, bleibt also weitestgehend Ihnen überlassen. Die Klauseln sind jedoch trotzdem wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu behandeln: Als Arbeitgeber müssen Sie darauf achten, dass Ihre Klauseln vor den Arbeitsgerichten Bestand haben. Hier finden Sie einige Musterformulierungen.
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LITERATURTIPP
Arbeitsrecht Kommentar. Von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen und Vizepräsident des LAG Köln, Dr. Heinz-Jürgen Kalb
Eine Rezension von RA Volker Stück
Im Abstand von zwei Jahren liegt die nunmehr 3. Auflage der Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts vor. Das Werk hat sich inzwischen fest etabliert, wie seine häufige Zitierung belegt – mit Recht. Die Neuauflage war geboten: Zu rege betätigten sich Gesetzgebung und Rechtsprechung.
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STEUERRECHT
Aktuelles aus dem Steuerrecht
November 2008

Handelt es sich um eine lohnsteuerpflichtige Zuwendung, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Rückentrainingsprogramm finanziert? Kann ein Wohnmobil eine doppelte Haushaltsführung begründen? Und was gibt es Neues zur Pendlerpauschale? Erfahren Sie in dieser Rubrik mehr zu diesen Themen.
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Neue Urteile zur Abzugsfähigkeit von Bildungsaufwendungen
In gleich drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof zuletzt mit der Abzugsfähigkeit von Bildungsaufwendungen befasst. In allen drei Fällen entschied der BFH zugunsten des Steuerpflichtigen und erkannte den Werbungskostenabzug an.
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Dienstwagenbesteuerung: Die Finanzverwaltung stellt sich gegen den Bundesfinanzhof
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt zu den jüngsten Urteilen des Bundesfinanzhofs bezüglich der Dienstwagenbesteuerung Stellung genommen. Näheres erläutert dieser Beitrag.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Absicherung von Arbeitszeitkonten gesetzlich verankert - letzte Überraschungen im Gesetz
Der Bundestag hat am 13. November 2008 das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" ("Flexi-II-Gesetz") verabschiedet. Die Neuregelungen, in deren Mittelpunkt Regelungen zu Zeitwertkontenmodellen stehen, wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Buchstäblich in letzter Minute hat der zuständige Ausschuss am Vorabend der Abstimmung im Bundestag (12. November 2008) noch Änderungen am bisher bekannten Gesetzesentwurf mit erheblichen Auswirkungen für Arbeitgeber beschlossen.
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Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Zeitwertkonten
Neues BMF-Schreiben

Zeitwertkonten stehen aktuell stark in der Diskussion - nicht zuletzt, weil sie ab dem 1. Januar 2009 erstmals umfassend gesetzlich (durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, landläufig bereits Flexi-II-Gesetz genannt) geregelt werden sollen. Das neue Gesetz wurde am 13. November 2008 verabschiedet. Flankierend zum Flexi-II-Gesetz äußert sich nun auch die Finanzverwaltung verstärkt zum Thema Zeitwertkonten.
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DIE AUTOREN
Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht


Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen


Peter KornPeter Korn
Jürgenmeyer & Partner


Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP


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