HRM-Newsletter Personalrecht - 10/2009

Kissenschlachten vor dem Kölner Dom oder Liegestützen in Einkaufsstraßen – zu diesen Aktionen riefen einige Flashmob-Aktivisten im Jahr 2007 auf. Die kurzen und scheinbar spontanen Menschenaufläufe entdeckte damals auch die Gewerkschaft ver.di als Instrument im Arbeitskampf. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass solche Blitzaktionen nicht zwangsläufig unzulässig sind. In unserem Newsletter erfahren Sie mehr zu den Hintergründen.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

Kissenschlachten vor dem Kölner Dom oder Liegestützen in Einkaufsstraßen – zu diesen Aktionen riefen einige Flashmob-Aktivisten im Jahr 2007 auf. Die kurzen und scheinbar spontanen Menschenaufläufe entdeckte damals auch die Gewerkschaft ver.di als Instrument im Arbeitskampf. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass solche Blitzaktionen nicht zwangsläufig unzulässig sind. In unserem Newsletter erfahren Sie mehr zu den Hintergründen.

Welche Auswirkungen die Bundestagswahl auf das Arbeitrecht haben könnte, macht ein Nachbericht zur Messe Zukunft Personal in der Rubrik VERANSTALTUNGEN deutlich. Außerdem informieren wir Sie unter anderem in einem Beitrag unseres Kooperationspartners PERSONAL über rechtsichere Flexibilitätsinstrumente für Krisenzeiten. Zu diesem Thema lohnt sich auch ein Blick auf den aktuellen Buchtipp.

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ARBEITSRECHT
Aktuelles in Kürze – Oktober 2009
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Macht sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, wenn sich an den Betriebstoiletten ausländerfeindliche Parolen befinden? Sind Raucherpausen der Arbeitnehmer unter bestimmen Umständen ein Kündigungsgrund? Können die Betriebsparteien einen Interessensausgleich auch im Nachhinein noch um eine Namensliste erweitern? Wenn Sie Antworten auf diese und weitere Fragen zum Arbeitsrecht suchen, werden Sie hier fündig.
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Keine generelle Unzulässigkeit von Flash-Mob-Aktionen – ein neues Arbeitskampfmittel der Gewerkschaften auf dem Vormarsch
Dr. Wolfgang LipinskiDr. Wolfgang Lipinski
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Flash-Mob-Aktionen sind im Streikrecht ein neues Phänomen. Ein Flash-Mob bezeichnet einen kurzen, spontanen Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer üblicherweise persönlich nicht kennen. Die Flash-Mob-Teilnehmer erfahren zumeist über SMS oder über das Internet von der Aktion. Da das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem derartigen Vorgehen keine Absage erteilt hat, müssen sich Arbeitgeber zukünftig darauf einstellen, dass Gewerkschaften insbesondere zur Unterstützung ihrer Position bei Tarifverhandlungen auf dieses neue Kampfmittel zurückgreifen. Dies wird häufig dann der Fall sein, wenn es den Gewerkschaften nicht gelingt, ausreichend Mitglieder für einen Streik zu motivieren.
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Freikarten für die Personal Austria 2009
HRM-Austria.at ist mit einem Messestand (Halle Z, Stand E.06) auf Österreichs größter Fachmesse für Personalmanagement in Wien vertreten. Unser Team informiert Sie gerne über die Möglichkeiten, die Ihnen HRM-Austria.at als Personalverantwortlichem oder HR-Dienstleiter bietet. Gerne laden wir Sie persönlich an unseren Messestand ein und schicken Ihnen eine Freikarte für einen Tag auf der Messe zu. Senden Sie uns dazu bitte unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Firma und Ihrer E-Mail-Adresse eine Nachricht an info[at]hrm.de.
Dienstverträge mit Geschäftsführern
Anstellungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern (GF) sind keine lediglich besser dotierten Arbeitsverträge – zumindest sollten sie das nicht sein. Vielmehr muss ein solcher Vertrag die besondere Rechts- und Interessenlage im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und ihrem GF widerspiegeln. Denn bei dem Anstellungsverhältnis des GF handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Arbeits-, sondern um ein Dienstverhältnis.
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Flexibel in Krisenzeiten
Personalkosten können auch ohne Kündigungen reduziert werden. Vor allem, wenn Arbeitgeber rechtzeitig vor einer Krise entsprechende Regelungen getroffen haben. Dort, wo es entsprechende Vorkehrungen noch nicht gibt, kann die Krise ein Anstoß sein, für die Zukunft Neuregelungen einzuführen.
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VERANSTALTUNG
Die Wahl und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
Kurz vor der Bundestagswahl, am 23. September 2009, stimmten Dr. Peter H. M. Rambach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg, das Publikum auf der Messe Zukunft Personal in Köln bereits auf die möglichen Veränderungen im Arbeitsrecht mit einem Politikwechsel ein. Damit trafen sie den Nerv der Personaler: Ihre Bestandsaufnahme zu Themen wie Mindestlohn, Arbeitnehmerdatenschutz oder Zeitarbeit füllte das Praxisforum bis auf den letzen Stehplatz.
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LOHN UND GEHALT
Neues aus der Lohnpraxis – Oktober 2009
Eignen sich die in den unverbindlichen Preisempfehlungen (UVB) der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise dazu, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen? Kann der Fahrer eines Transportfahrzeugs, der auf einem ausgedehnten Betriebsgelände beschäftigt ist, für eine Auswärtstätigkeit Mehraufwendungen für Verpflegung geltend machen? Lesen Sie …
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
BAG Entscheidung zur Zillmerung – und doch keine endgültige Klärung
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Wie wir in unserem Newsletter 02/2009 berichtet haben, stand am 15. September 2009 eine Entscheidung des BAG zur Zulässigkeit der Verwendung von gezillmerten Versicherungstarifen bei der Entgeltumwandlung an. In der Rechtsprechung fiel die Beurteilung der Zulässigkeit gezillmerter Versicherungstarife bisher unterschiedlich aus. Die Praxis versprach sich daher von dem Urteil des BAG vom 15. September 2009 – 3 AZR 17/09 – eine endgültige Klärung der Problematik – wurde aber enttäuscht.
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LITERATURTIPP
Redaktion Arbeit und Arbeitsrecht: Personalmanagement in Krisenzeiten
Unternehmen stehen angesichts der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise vor bedeutenden Herausforderungen. Was bedeutet diese Situation für das Personalmanagement in den einzelnen Unternehmen? Was kann oder muss es unter diesen Bedingungen leisten? Die Fragen beantworten anerkannte Fachautoren in den Beiträgen dieses Sammelbandes.
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HRM-Newsletter Personalrecht - 10/2009
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