HRM-Newsletter Personalrecht - 10/2008

In wirtschaftlich turbulenten Zeiten müssen Unternehmen häufig umstrukturieren. Wenn einzelne Unternehmensbereiche auf andere Betriebe übergehen, ist das nicht nur eine Herausforderung für das Changemanagement - auch das Arbeitsrecht hält Stolpersteine bereit. Was der Arbeitgeber in einem solchen Fall in punkto Information der Mitarbeiter beachten muss, ist eines unserer aktuellen Schwerpunkte. Informieren Sie sich außerdem über derzeitige Entwicklungen zum Kündigungsschutzgesetz, zu Dienstwagenbesteuerung und häuslichem Arbeitszimmer, zum Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern, zur Rentner-Gesellschaft und zu Altersabstandsklauseln sowie zu vielen weiteren rechtlichen Themen.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

in wirtschaftlich turbulenten Zeiten müssen Unternehmen häufig umstrukturieren. Wenn einzelne Unternehmensbereiche auf andere Betriebe übergehen, ist das nicht nur eine Herausforderung für das Changemanagement - auch das Arbeitsrecht hält Stolpersteine bereit. Was der Arbeitgeber in einem solchen Fall in punkto Information der Mitarbeiter beachten muss, ist eines unserer aktuellen Schwerpunkte. Informieren Sie sich außerdem über derzeitige Entwicklungen zum Kündigungsschutzgesetz, zu Dienstwagenbesteuerung und häuslichem Arbeitszimmer, zum Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern, zur Rentner-Gesellschaft und zu Altersabstandsklauseln sowie zu vielen weiteren rechtlichen Themen.

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ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht – Oktober 2008
Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sieht eine Vergütung nach Altersstufen vor. Ist das ein Verstoß gegen das AGG? Erfahren Sie die Antwort auf diese Frage in unserer aktuellen Rubrik zum Arbeitsrecht. Außerdem können Sie nachlesen, in welchen Fällen Mitarbeiter eine „Dankes- und Wunschformel“ im Arbeitszeugnis verlangen können, ob ein Verstoß gegen das AGG vorliegt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag wegen Schwangerschaft nicht verlängert wird oder wann Arbeitnehmer die Unwirksamkeit eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages spätestens geltend machen müssen.
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Anforderungen an die ordnungsgemäße Unterrichtung beim Betriebsübergang
Im Falle eines Betriebsübergangs muss der Betriebsveräußerer oder der Betriebserwerber die Mitarbeiter genau über die Identität des Betriebserwerbers informieren. Genügt die Unterrichtung nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 613 a Abs. 5 BGB, wird die einmonatige Frist nicht in Gang gesetzt, die die betroffenen Arbeitnehmer nutzen können, um von ihrem Widerspruchsrechts gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber Gebrauch zu machen.
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Kleinbetrieb oder nicht? Im Zweifel zu Lasten des Arbeitnehmers
Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, muss er darlegen und beweisen, dass die für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erforderliche Beschäftigungszahl von mehr als zehn Arbeitnehmern erreicht ist. Die Anforderungen an den diesbezüglichen Tatsachenvortrag des Arbeitnehmers dürfen zwar nicht hoch sein. Doch bleibt auch nach der Beweiserhebung unklar, ob die erforderliche Beschäftigungszahl erreicht ist, geht dieser Zweifel zu Lasten des Arbeitnehmers.
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Ein lohnendes Tauschgeschäft
Wenn Sie Mitarbeitern Warengutscheine anstelle von Sonderzahlungen gewähren Kennen Sie das? Ihre Mitarbeiter sind enttäuscht, wie niedrig der Nettobetrag ist, der vom versprochenen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld überwiesen worden ist. Dabei haben Sie sogar noch etwas für die Sozialversicherung obendrauf legen müssen! Werden jedoch Sonderzahlungen nicht bar, sondern in Form von Warengutscheinen gewährt, können sowohl Sie als auch Ihre Beschäftigten bei den Abgaben entlastet werden. Denn ein Warengutschein, den der Arbeitnehmer beim eigenen Arbeitgeber einlöst, ist immer als Sachbezug zu behandeln.
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STEUERRECHT
Betrieb eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte
Folgen für Dienstwagenbesteuerung und steuerliche Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers
Die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers ist keine regelmäßige Arbeitsstätte. Auch wenn der Arbeitnehmer länger als drei Monate im Betrieb eines Kunden seines Arbeitgebers tätig ist, wird dieser Betrieb für ihn damit nicht zur Arbeitsstätte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.07.2008, VI R 21/07, entschieden. Damit widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung gemäß R 9.4 der Lohnsteuerrichtlinie 2008. Welche Folgen diese Entscheidung für die steuerliche Praxis von Unternehmen hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Tageszeitung nur in Ausnahmefällen steuerlich abzugsfähig
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 8. Mai 2008, 13 K 3379/07, werden Aufwendungen für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nicht als Werbungskosten anerkannt. Das FG Hessen bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Aufwendungen für den Bezug regionaler und überregionaler Tageszeitungen. Doch auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Neue Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung
Bereits in früheren Ausgaben des Newsletters von HRM.de hatten wir auf zwei mit Spannung erwartete Gerichtsentscheidungen hingewiesen, welche für die betriebsrentenrechtliche Praxis erhebliche Bedeutung haben: Die Entscheidung des BAG zur Rentner-Gesellschaft und die Entscheidung des EuGH zu Altersabstandsklauseln. Nun liegt der Volltext des BAG-Urteils vor, der gemeinsam mit einem neuen Urteil des EuGH mehr Klarheit für die Betriebliche Altersvorsorgung schafft.
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VERANSTALTUNG
Big Brother am Arbeitsplatz
Dürfen Unternehmen die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiter per Videokamera überwachen? Wie weit gehen die gesetzlichen Regelungen und reichen sie aus, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu schützen? Über diese Fragen diskutierten die Teilnehmer einer Podiumsdiskussion der Zeitschrift DATAKONTEXT im September auf der Fachmesse Zukunft Personal in Köln.
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DIE AUTOREN
Dr. Annett BöhmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht


Peter KornPeter Korn
Jürgenmeyer & Partner
Ann-Christine HamischAnn-Christine Hamisch
Lovells LLP


Andreas MörckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen


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