HRM-Newsletter Personalrecht - 09/2009

Was ist eigentlich ein Progressionsvorbehalt und wie wirkt er sich auf die Steuerermittlung aus? Sind interne Stellenausschreibungen diskriminierend, wenn der Arbeitgeber sie auf Berufsanfänger beschränkt? Sind eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt?


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

was ist eigentlich ein Progressionsvorbehalt und wie wirkt er sich auf die Steuerermittlung aus? Sind interne Stellenausschreibungen diskriminierend, wenn der Arbeitgeber sie auf Berufsanfänger beschränkt? Sind eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten im Hinblick auf die Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt?

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ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht – September 2009
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Unter welchen Umständen ist es möglich, Sonderzahlungen als Kompensation auf Arbeitnehmer zu beschränken, die einer Verschlechterung ihrer Arbeitbedingungen zugestimmt haben? Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Englisch als Unternehmenssprache? Welches Gericht ist zuständig, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Arbeit einen Dritten schädigt? Wer Antworten auf diese und weitere Fragen sucht, sollte sich in dieser Rubrik einen Überblick über aktuelle Urteile im Arbeitsrecht verschaffen.
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Am falschen Ende gespart – Vorsicht vor diskriminierenden Stellenausschreibungen
Dr. Wolfgang LipinskiDr. Wolfgang Lipinski
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Begrenzung einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr kann eine Diskriminierung wegen des Alters beinhalten. Die Beschränkung kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber damit ein rechtmäßiges Ziel verfolgt und sie zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich ist. Sind die hierfür angeführten Gründe allerdings offensichtlich ungeeignet, verstößt das Unternehmen grob gegen seine Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung. Dagegen kann der Betriebsrat gerichtlich vorgehen.
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Praxisrelevant und aktuell – die Themen der aktuellen Ausgabe von Arbeit und Arbeitsrecht: „Wasserdichte Verträge“ – die wichtigsten Klauseln als Muster, Compliance-Fahrplan im Arbeitsrecht, Neuregelungen im Arbeitnehmerdatenschutz, Mobbing, Abwerbungen verhindern, Scheinselbstständigkeit u.v.m. Die Schwerpunkte im Oktober: Betriebsratswahlen 2010 strategisch klug vorbereiten, Probezeit, Transfergesellschaften und Outplacement.
Verwirkung des Widerspruchsrechts nach Betriebsübergang
Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Trotz nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung über einen beabsichtigten Betriebsübergang kann das Recht des betroffenen Arbeitnehmers, dem Betriebsübergang zu widersprechen, unter bestimmten Umständen verwirken.
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Sachlicher Grund für unterschiedliche Behandlung bei Lohnerhöhung erforderlich
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb dürfen sie im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen.
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Freistellung und Sozialversicherung
Vereinbaren die Parteien einvernehmlich, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter unwiderruflich von der Arbeit freistellt und ihm seine Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzahlt, führt dies nicht dazu, dass das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet.
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LOHN UND GEHALT
Neues aus der LohnPraxis – September 2009
In punkto Arbeitsverhältnis ist Vorsicht angebracht: Wer seiner Meldepflicht als Arbeitgeber nicht nachkommt oder keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge abführt, handelt auch dann fahrlässig, wenn ihm dies nicht bewusst war. Lesen Sie dazu mehr in diesem Beitrag. Außerdem erfahren Sie, in welchen Ausnahmefällen die frühere Beschäftigungszeit für Angestellte im öffentlichen Dienst heute noch für die Vergütung eine Rolle spielt.
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Der Progressionsvorbehalt
Seine Bedeutung und seine Auswirkung für die Steuerermittlung

Immer wieder liest man: Elterngeld, Krankengeld, Kug und ähnliche Lohnersatzleistungen, aber auch Auslandseinkünfte sind zwar steuerfrei, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet in der Auswirkung, dass derartige Leistungen doch zu einer Erhöhung der Steuerlast und damit häufig zu einer Steuernachzahlung führen können. Auf diese Besonderheit unseres Steuersystems müssen sich Zusammenveranlagte und Bezieher weiterer Einkommen einstellen.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten in der Hinterbliebenenversorgung
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Zu der Frage, inwieweit eingetragene Lebenspartner gegenüber Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung gleichzustellen sind, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits Anfang des Jahres eine Entscheidung gefällt: Es war zu dem Ergebnis gelangt, dass grundsätzlich auch eingetragene Lebenspartner einen Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung haben können. Mit einem ähnlich gelagerten Fall hat sich nunmehr das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) beschäftigt und mit seinem Urteil neue Erkenntnisse für die betriebliche Praxis geliefert.
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Freikarten für die Zukunft Personal 2009
HRM.de ist mit einem Messestand (Halle 5.1, Stand I.35) auf Europas größter Fachmesse für Personalmanagement vertreten. Unser Team informiert Sie gerne über die Möglichkeiten, die Ihnen HRM.de als Personaler oder HR-Dienstleiter bietet. Melden Sie sich bei uns und wir schicken Ihnen eine Freikarte für einen Tag auf der Zukunft Personal zu.
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LITERATURTIPP
Prof. Dr. Raimund Waltermann: Sozialrecht
Demnächst erscheint eine aktualisierte Auflage dieses Klassikers, die lesenswert für alle ist, die in das Thema Sozialrecht einsteigen möchten. Stets werden bei allen sozialrechtlichen Fragen die Berührungspunkte zum Verfassungsrecht, Allgemeinen Verwaltungsrecht, Europarecht, dem Besonderen Schuldrecht und zum Arbeitsrecht deutlich.
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