| ARBEITSRECHT |
Neues vom Arbeitsrecht - September 2008
Hat eine schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn sie ohne gesundheitliche Gefährdung ihre Arbeit ausüben könnte, aber der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft die Fahrt zum Arbeitsplatz verbietet? Müssen Unternehmen Zeugnisse auf Wunsch des Arbeitnehmers erängzen, wenn branchenübliche Formulierungen fehlen? Können Arbeitnehmer spezielle Methoden der Gefährdungsbeurteilung ihres Arbeitsplatzes verlangen? Wenn Sie Antworten auf diese Fragen suchen, sind Sie in dieser Rubrik richtig.
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Kündigung wegen Entzugs der "betrieblichen Fahrerlaubnis"
Entzieht der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine zusätzlich zum Führerschein erteilte "betrieblichen Fahrerlaubnis", verliert dieser damit nicht seine gesetzliche Fahrerlaubnis, da der Arbeitgeber für die Erteilung und den Entzug der "betrieblichen Fahrerlaubnis" selbst erstellten Regeln folgt. Entsprechend rechtfertigt der Entzug der „betrieblichen Fahrerlaubnis“ für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen.
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Tarifliche Altersgrenze 65 - eine zulässige Diskriminierung wegen Alters
Eine tarifliche Regelung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet, ist zumindest dann zulässig, wenn die tarifliche Altersgrenze vor dem Inkrafttreten des AGG vereinbart wurde. Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass Unternehmen hiermit insbesondere nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Die Ungleichbehandlung sei auf Grund der hiermit verfolgten beschäftigungspoliti- schen Ziele gerechtfertigt.
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Im Arbeitsleben spielt der Einsatz von privaten Ermittlern eine immer bedeutendere Rolle, wie man auch jüngst der Tagespresse im Hinblick auf Überwachungsmaßnahmen bei Einzelhänd- lern entnehmen konnte. Zu einem großen Teil liegt das daran, dass viele Pflichtverstöße von Beschäftigten ohne eine entsprechende Überwachung überhaupt nicht oder nur schwer aufklärbar wären. Der Autor des "Blickpunkts" in AuA 9/08 beleuchtet die Grenzen von Detektiv- einsätzen und gibt praktische Tipps. |
| VERANSTALTUNG |
Europas größte Fachmesse für Personalmanagement erlebt Besucherrekord
Personalabteilungen müssen eine größere Bandbreite an Aufgaben abdecken als bisher: Fachkräfte über Ländergrenzen gewinnen und gleichzeitig Personal abbauen, Veränderungen und Talente managen sowie das deutsche und das europäische Recht im Blick behalten. Wie Personaler diesen komplexen Ansprüchen gerecht werden, demonstrierte die Messe Zukunft Personal am 9. und 10. September in Köln. Mit überragendem Erfolg: 8.279 Besucher strömten in die drei Themenhallen - rund 2.000 mehr als im vergangenen Jahr. Einige Meinungen der Fachbesucher können Sie hier nachlesen.
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| STEUERRECHT |
Aktuelles vom Lohnsteuerrecht -
September 2008
Anhand der Entwürfe zum Jahressteuergesetz 2009 und dem Steuerbürokratieabbaugesetz lassen sich bereits heute einige Änderungen vorhersagen, die auf Unternehmen die Lohnsteuer betreffend zukommen. Bis zum Jahresende soll einerseits das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz abgeschlossen sein. Der Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Einzelregelungen in fast allen Steuergesetzen. Andererseits soll auch ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen beider Gesetzesentwürfe, die die Lohnsteuer tangieren.
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Ist die Pauschalierung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b EStG vorteilhaft?
Seit dem Jahr 2007 können Unternehmen zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ihre Sachzuwendungen an Dritte oder an ihre eigenen Arbeitnehmer pauschal mit 30 Prozent besteuern. Damit braucht der Empfänger der Sachzuwendung den Vorteil nicht selbst versteuern. Bisher ist die Regelung in der Praxis nicht auf Begeisterung gestoßen. Das liegt unter anderem an vielen ungeklärten Fragen. Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 29. April 2008 zur Anwendung des § 37b EStG Stellung genommen und einige Zweifelsfälle geklärt.
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| BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE |
Zeitwertkonten - einzelne Modelle steuerrechtlich unzulässig!
Gefahr für Steuernachzahlungen besteht
Zeitwertkonten – bei welchen der Arbeitnehmer während seines Erwerbslebens Entgeltbestandteile anspart, um hieraus eine spätere Freistellung zu finanzieren – erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Grund hierfür war bislang insbesondere die Tatsache, dass weder die Einrichtung eines Zeitwertkontos noch die Einbringung von Entgeltbestandteilen in das Wertguthaben Lohnsteuer auslöst; diese fällt vielmehr erst bei der Freistellung (beim "Verbrauch" des Wertguthabens) an, wird also bis zu diesem Zeitpunkt gestundet.
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| DIE AUTOREN |
Dr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
Andreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen
Wolfram Bläsi
Jürgenmeyer & Partner
Ann-Christine Hamisch
Lovells LLP |
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