HRM-Newsletter Personalrecht - 08/2009

Die Anerkennung der Mitarbeiterleistung ist in Krisenzeiten besonders wichtig für die Motivation der Belegschaft. Wer jedoch keine Geldprämien bezahlen möchte, kann auch geldwerte Vorteile dafür nutzen. Welche, das erfahren Sie in einem Beitrag aus unserer Rubrik „Lohn und Gehalt“. Einen Überblick über die Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zeitlich zu befristen, verschafft Ihnen der Artikel „Befristetes Risiko“, den Sie unter der Rubrik „Arbeitsrecht“ finden. Unser Newsletter informiert Sie außerdem wie gewohnt zu aktuellen Urteilen im Arbeitsrecht und zur Betrieblichen Altersvorsorge.
HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anerkennung der Mitarbeiterleistung ist in Krisenzeiten besonders wichtig für die Motivation der Belegschaft. Wer jedoch keine Geldprämien bezahlen möchte, kann auch geldwerte Vorteile dafür nutzen. Welche, das erfahren Sie in einem Beitrag aus unserer Rubrik "Lohn und Gehalt".

Einen Überblick über die Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zeitlich zu befristen, verschafft Ihnen der Artikel "Befristetes Risiko", den Sie unter der Rubrik "Arbeitsrecht" finden. Unser Newsletter informiert Sie außerdem wie gewohnt zu aktuellen Urteilen im Arbeitsrecht und zur Betrieblichen Altersvorsorge.

Um die Artikel des Newsletters zu lesen, müssen Sie sich zunächst auf HRM.de anmelden. Wer noch nicht Mitglied von HRM.de ist, kann sich kostenfrei registrieren.

Eine informative Lektüre wünscht

Ihr Team von HRM.de

ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht – August 2009
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Müssen Arbeitgeber einem Mitarbeiter im Krankheitsfall das Gehalt weiter bezahlen, wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, aber vorher bekundet, dass er nicht mehr für ein Unternehmen tätig sein möchte? Rechtfertigt der ständige Verstoß eines Arbeitnehmers gegen Sicherheitsbestimmungen des Betriebs eine Kündigung? Ist es zulässig, in Tarifverträgen ein geringeres Gehalt für jüngere Arbeitnehmer vorzusehen? Verschaffen Sie sich in dieser Rubrik einen Überblick über aktuelle Urteile im Arbeitsrecht.
mehr
Der Nebel lichtet sich − mehr Klarheit beim Teilzeitanspruch
Alexius LeuchtenAlexius Leuchten
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Der gesetzliche Teilzeitanspruch aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000 wirft immer noch eine Vielzahl von Fragen auf. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt in einer grundlegenden Entscheidung Klarheit im Bezug auf folgende Probleme geschaffen: Kann der Arbeitnehmer dann, wenn der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, jedoch die gewünschte Verteilung der verkürzten Arbeitszeit ablehnt, den Verteilungsanspruch isoliert durchsetzen? Kann sich der Arbeitgeber bei Ablehnung eines Teilzeitanspruches darauf berufen, dass mit dem Betriebsrat eine Absprache besteht, die die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit nicht zulässt?
mehr
Anzeige
Beweisverwertungsverbot beim Mithören von Telefongesprächen? Nicht unbedingt!
Andreas MörckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Wird ein Telefongespräch von einem Dritten mitgehört, ohne dass der Angerufene dazu beigetragen hat, kann dieser Dritte in einem gerichtlichen Verfahren zum Inhalt des Telefongesprächs als Zeuge vernommen werden.
mehr
Arbeitszeugnis − Auskunftsangebot unzulässig
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Eine unzulässige Verschlüsselung zum Nachteil des Arbeitnehmers liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für nachfolgende Arbeitgeber anbietet, "gerne" über die Qualität der von dem Mitarbeiter geleisteten Arbeit Auskunft zu geben.
mehr
Anzeige
Befristetes Risiko
Zeitverträge sind gemessen an ihrer Zahl in einigen Arbeitssektoren wie dem öffentlichen Dienst oder dem Gesundheitswesen auf dem Weg zum Normalarbeitsverhältnis. Die freie Wirtschaft hingegen nutzt das Instrument bisher noch weniger intensiv, was sich angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise vermutlich ändern wird. Lesen Sie, welche rechtlichen Aspekte Unternehmen dabei beachten müssen.
mehr
 
LOHN UND GEHALT
Neues aus der LohnPraxis – August 2009
Wie verhält es sich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Unternehmen einzelnen Mitarbeitern Sonderzahlungen gewähren, obwohl Sie dazu nicht (tarif-)vertraglich verpflichtet sind? Führen Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die den Beschäftigten einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf eine Zusatzversorgung gegenüber der VBL verschaffen, zum Zeitpunkt der Auszahlung zu Arbeitslohn? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag. Außerdem erfahren Sie mehr darüber, inwiefern der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur so genannten Anrufungsauskunft nach § 42 e EStG geändert hat.
mehr
Anzeige
Das Tüpfelchen auf dem i
Wie Sie mit geldwerten Vorteilen bei Ihren Mitarbeitern punkten

Die Anerkennung besonderer Mitarbeiterleistungen lässt sich nicht nur durch Geldprämien oder Lohn- und Gehaltserhöhungen erreichen. Durch eine Lohnsteuerpauschalierung für unentgeltliche oder verbilligte Computerübereignung und für Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Internetnutzung entstehen im Vergleich ebenfalls geringere Personalkosten.
mehr
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Auslegung einer Versorgungszusage: Vertragliche Unverfallbarkeit
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Bei der betrieblichen Altersversorgung stellt sich häufig die Frage, wie einzelne Vertragsbedingungen von Versorgungszusagen auszulegen sind. Auslegungsschwierigkeiten können sich insbesondere dann ergeben, wenn die an dem Abschluss der Versorgungszusage Beteiligten für Rückfragen nicht mehr zur Verfügung stehen oder Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung infolge von Betriebsübergängen oder Umstrukturierungen auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen sind. Das Bundesarbeitsgericht hatte dazu kürzlich einen für die betriebsrentenrechtliche Praxis spannenden Fall zu entscheiden.
mehr
VERANSTALTUNG
Trends in der Entgeltabrechung
Stefanie HornungStefanie Hornung
HRM Research Institute

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steht in vielen Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter auf dem Prüfstand. Die Wahl der Kriseninstrumente hat folglich großen Einfluss auf die Entgeltabrechnung. Auf der Messe Zukunft Personal berichten vom 22. bis 24. September Experten in Vorträgen und Podiumsdiskussionen, an welchen Stellschrauben Unternehmen bei der Vergütung drehen können.
mehr
LITERATURTIPP
A. Schleusener, J. Suckow und B. Voigt: AGG " Kommentar zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt vor allem auf den Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen (Diskriminierungen) im Arbeitsrecht. Zwei Jahre nach seinem erstmaligen Erscheinen liegt nunmehr die zweite Auflage der Kommentierung durch drei Arbeitsrichter vor.
mehr


HRM-Newsletter Personalrecht - 08/2009
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse