| ARBEITSRECHT |
Neues vom Arbeitsrecht - August 2008
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz macht weiterhin Schlagzeilen: Der Diskriminierungsschutz gilt nach neusten Entscheidungen auch für behinderte Personen im Umfeld von Arbeitnehmern. Vorsichtig sollten Unternehmen außerdem mit dahingehenden Äußerungen sein, dass sie Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse nicht einstellen möchten. Doch die aktuelle Rechtssprechung setzt dem AGG ebenso neue Grenzen: Männliche Mädcheninternat-Bewerber etwa können keinen Diskriminie- rungsschutz einfordern. Welche neuen Urteile im Arbeitsrecht darüber hinaus für Personalabteilungen von Bedeutung sind, erfahren Sie in dieser Rubrik.
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Verringerung der Arbeitszeit
Nachdem ein Arbeitnehmer seinen Wunsch zur Verringerung seiner Arbeitszeit mit seinem Arbeitgeber erörtert hat, kann er seinen Wunsch hinsichtlich der Verteilung seiner Arbeitszeit erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er aber hieran gebunden.
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Der "Blue-Pencil-Test"
Inwiefern zweistufiger Ausschlussfristen teilbar sind
Eine Vielzahl von Formulararbeitsverträgen sehen so genannte Ausschlussfristen oder Verfallsklauseln vor, mit denen Arbeitgeber die gesetzlichen Verjährungsfristen stark verkürzen können. Denkbar sind einstufige oder zweistufige Klauseln. Hält die erste Stufe einer vertraglichen Verfallsklausel einer AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB stand, wird sie grundsätzlich nicht durch die Unwirksamkeit der zweiten Stufe beeinträchtigt. Voraussetzung ist jedoch, dass der unzulässige Teil sprachlich eindeutig abtrennbar ist und die verbleibende Regelung weiterhin verständlich und sinnvoll bleibt.
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Euroforum Konferenz Burnout
16.-17.09.2008, Symptome erkennen - Kosten vermeiden - Produktivität sichern. Beugen Sie dem "Betriebsunfall der Moderne" in Ihrem Unternehmen vor. Anerkannte Mediziner und Praktiker aus Unternehmen zeigen Ihnen Wege auf. mehr |
Rechtsprechung schafft Klarheit
Der Bereich der Zeitarbeit wirft viele Fragen auf, die sich durch bloße Lektüre des Gesetzes (noch) nicht beantworten lassen. Zu wenig ausführlich sind die gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungs- gesetzes (AÜG). Hieraus resultiert erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen, die das Instrument der Leiharbeit nutzen wollen. Hinzu kommen aktuelle Überlegungen auf Ebene der Europäischen Union, die Rechte der Zeitarbeiter weiter zu stärken.
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Branchenspezifische Mindestlöhne eingeführt - Ein Beitrag der "Memento Redaktion Personalrecht"
Die Einführung flächendeckender tariflicher oder gesetzlicher Mindestlöhne ist eines der umstrittensten politischen Themen der letzten Jahre. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am 16. August 2008 nunmehr auf zwei Gesetzesentwürfe geeinigt, die die Möglichkeiten zur Festlegung verbindlicher tariflicher Lohnuntergrenzen ausbauen sollen.
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| BUCHTIPP |
Christian Rolfs, Richard Giesen, Ralf Kreikebohm, Peter Udsching (Hrsg.): Arbeitsrecht. Kommentar.
Der hier vorliegende Schwerpunktkommen- tar fasst die für die tägliche Arbeit entscheidenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in einem Band zusammen. Mehr als 30 Autoren aus Anwaltschaft, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit sowie der Wissenschaft beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Arbeitsrecht direkt und umfassend.
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| VERANSTALTUNG |
Arbeitsrechtlicher Parcours - Wie Personaler neue Hürden meistern können
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schlug vor einiger Zeit hohe Wellen. Noch heute zieht das Gesetz durch zahlreiche neue Urteile viel Aufmerksamkeit auf sich, zumal die EU den Schutz vor Diskriminierung weiter ausbauen möchte. Auch das neue Pflegegesetz und die gesetzlichen Regelungen, Mitarbeiter zu kontrollieren, stellen Personalabteilungen vor einige rechtliche Fragen. Die Fachmesse Zukunft Personal füllt solche arbeitsrechtlichen Wissenslücken am 9. und 10. September 2008 in Köln - mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen zur personalwirtschaftlichen Gesetzeslage.
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| STEUERRECHT |
Aktuelles vom Lohnsteuerrecht - August 2008
Arbeitnehmer können mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch nachweisen, dass sie ihren Dienstwagen ausschließlich betrieblich nutzen oder zu welchem Anteil eine Privatnutzung vorliegt. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass kleinere Mängel des Fahrtenbuchs unschädlich sind. Was noch als "ordnungsgemäß" durchgeht, verdeutlicht dieser Beitrag auf HRM.de. Lesen Sie außerdem, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber seinen Beschäftigten steuergünstig Berufskleidung zur Verfügung stellen kann, welche Auswirkungen ein Tarifvertrag auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben kann (Phantomlohnfalle) und in welcher Höhe im Ausland tätige Arbeitnehmer für ihren Lohnzuschlag Steuerfreiheit beanspruchen können (Kaufkraftausgleich).
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| BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE |
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum "Flexi-II-Gesetz"
Es war bereits seit geraumer Zeit vorhersehbar, jetzt wird es ernst: die Bundesregierung will Arbeitszeitkonten besser vor Unternehmensinsolvenzen schützen. Künftig können Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen kündigen und Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber Langzeitkonten nicht gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat. Dies sieht der am 13. August 2008 vom Kabinett verabschiedeter "Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" vor.
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Altersabstandsklauseln - erste Hinweise auf (teilweise) Vereinbarkeit mit Europarecht
Führt ein Arbeitgeber eine von ihm finanzierte betriebliche Altersversorgung ein, muss er stets auch die Finanzierbarkeit des Versorgungssystems im Blick behalten. Aus diesem Grunde haben viele Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenversorgung so genannte Altersabstandsklauseln in ihre Versorgungsordnungen aufgenommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte solche Klauseln stets als zulässig erachtet, selbst bei vollständigem Ausschluss der Versorgungsleistung. Mit Beschluss vom 27. Juni 2006 (3 AZR 352/05) könnte sich das ändern.
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| DIE AUTOREN |
Dr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
Andreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen
Peter Korn
Jürgenmeyer & Partner
Bernd Klemm
Lovells LLP |
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