HRM-Newsletter Personalrecht - 06/2008

Hatten Sie schon einmal den Fall, dass ein Arbeitnehmer angeblich krank war, er aber gleichzeitig einer anderen Tätigkeit nachging? Machen Sie sich angesichts der Skandale in den vergangenen Wochen Gedanken darüber, inwiefern die Überwachung der Mitarbeiter rechtlich legitim ist? Oder nutzen Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Dienstwagen auch zu privaten Fahrten?


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Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

hatten Sie schon einmal den Fall, dass ein Arbeitnehmer angeblich krank war, er aber gleichzeitig einer anderen Tätigkeit nachging? Machen Sie sich angesichts der Skandale in den vergangenen Wochen Gedanken darüber, inwiefern die Überwachung der Mitarbeiter rechtlich legitim ist? Oder nutzen Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Dienstwagen auch zu privaten Fahrten?

Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen. Aber auch für alle anderen HR-Fachleute liefern wir einmal mehr einen umfassenden Überblick über aktuelle arbeits- und steuerrechtliche Änderungen.

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ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht - Juni 2008
Entspricht es dem Gleichheitsgebot, wenn Mitarbeiter, die vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden, bereits bestehende Anwartschaften aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage verlieren? Und rechtfertigt die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz, die der Arbeitgeber ausdrücklich untersagt hat, eine Kündigung? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer aktuellen Übersicht über Neuerungen im Arbeitsrecht.
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Entgeltfortzahlung bei Freistellung des Arbeitnehmers
Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen einer Beendigungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer die Verpflichtung, das Arbeitsverhältnis bis zum vereinbarten Ende ordnungsgemäß abzurechnen und den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleitung freizustellen, geht er hiermit keine weitergehenden Verpflichtungen ein als gesetzlich geschuldet.
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Erwerbstätigkeit trotz angeblicher Arbeitsunfähigkeit: Fristlose Kündigung berechtigt?
Geht ein Arbeitnehmer, während er krank geschrieben ist, einer anderen Erwerbstätigkeit nach, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Denn die anderweitige Tätigkeit ist möglicherweise ein Hinweis dafür, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespielt hat. Ferner kann eine außerordentliche Kündigung auch unter dem Gesichtspunkt der pflichtwidrigen Verzögerung der Heilung gerechtfertigt sein.
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Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser
Arbeitgeber haben das Recht, ihren Mitarbeitern Anweisungen zu erteilen und zu überwachen, ob sie befolgt werden. Geht die Überwachung darüber hinaus, bewegen Unternehmen sich in einer Grauzone oder machen sich strafbar. Allerdings kann beispielsweise der Diebstahl von Arbeitsmitteln schnell zum Negativposten in der Bilanz werden. Es stellt sich daher die Frage, wie weit die Überwachung der Mitarbeiter gehen darf.

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STEUERRECHT
Aktuelles vom Steuerrecht - Juni 2008: Einschränkung der Dienstwagenbesteuerung
Für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen privat nutzen dürfen, fällt die Lohnsteuermehrbelastung unter Umständen geringer aus als bisher angenommen. Der BFH hat jetzt entschieden, dass der Dienstwagenzuschlag nur für den tatsächlich mit dem Dienstwagen zurückgelegten Teil des Arbeitswegs anfällt. Außerdem nimmt er eine günstigere Berechnung des Zuschlags für solche Arbeitnehmer vor, die nur einmal pro Woche zum Betriebssitz des Arbeitgebers fahren. Dieser Beitrag befasst sich mit den praktischen Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und gibt Hinweise zum aktuellen Handlungsbedarf.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten durch Treuhandkonstruktionen (CTAs)
Zur Sicherung von Wertguthaben gegen Insolvenz erfreut sich die Möglichkeit der Einschaltung eines Treuhänders im Rahmen von so genannten Contractual Trust Arrangements (CTA) mittlerweile einer immer größeren Beliebtheit. Hierbei übertragen Unternehmen Vermögenswerte auf den Treuhänder und vereinbaren mit ihm, dass er im Sicherungsfall  die Leistung aus dem Wertguthaben erbringt. Nach allgemeiner Ansicht liegt bei einer solchen Konstruktion das Eigentum am Sicherungsgut bei dem Treuhänder, wirtschaftlich gesehen ist das Treuegut aber weiterhin dem Treugeber zuzuordnen.
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BUCHTIPP
Memento Personalrecht für die Praxis 2008
Das Praxishandbuch des Memento-Verlags, das kürzlich in der 10. Auflage erschienen ist, zeichnet sich durch ein gelungenes inhaltliches Konzept aus, das Praxisbezug und Aktualität verbindet und eine Darstellung aller wichtigen arbeitsrechtlichen Probleme einschließlich sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Bezüge bietet. Das Handbuch erläutert lexikalisch in 48 Hauptstichworten die maßgeblichen Phasen des Arbeitsverhältnisses, von der Einstellung bis zur Beendigung. Daneben enthält es zahlreiche Checklisten, Tabellen, Übersichten und Arbeitshilfen.
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DIE AUTOREN
Annett BöhmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Andreas MörckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Peter KornPeter Korn
Jürgenmeyer & Partner

 Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP


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