HRM-Newsletter Personalrecht - 05/2008

Befristete Arbeitsverträge sind immer wieder Anlass für arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Mit der neuesten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Thema kommen erneut Aspekte hinzu, die Personaler berücksichtigen müssen. Auch in punkto Rückzahlungsvereinbarungen von Studienkosten hat das BAG eine neue Entscheidung gefällt. In unserem aktuellen Newsletter stellen wir Ihnen unter anderem diese beiden Urteile vor.


Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

befristete Arbeitsverträge sind immer wieder Anlass für arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Mit der neuesten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Thema kommen erneut Aspekte hinzu, die Personaler berücksichtigen müssen. Auch in punkto Rückzahlungsvereinbarungen von Studienkosten hat das BAG eine neue Entscheidung gefällt. In unserem aktuellen Newsletter stellen wir Ihnen unter anderem diese beiden Urteile vor.

Neben steuerrechtlichen News haben wir auch dieses Mal wieder Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge und einen Buchtipp im Programm.

Um die Artikel des Newsletters zu lesen, müssen Sie sich zunächst auf HRM.de anmelden.

Eine informative Lektüre wünscht Ihnen

Das Team von HRM.de

 
ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht - Mai 2008
Wussten Sie schon, dass der Krankenhausaufenthalt eines Mitarbeiters nur ausnahmsweise eine nachträgliche Kündigungsschutzklage rechtfertigt? Oder dass nicht immer eine Staffelung tariflicher Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit erforderlich ist und Sie die Kürzung einer Sonderzahlung nicht einfach pauschal mit wirtschaftlichen Gründen rechtfertigen können? Nicht? Dann entdecken Sie hier aktuelle Informationen über diese und weitere arbeitsrechtliche Neuigkeiten.
mehr

Weiterarbeit nach Ablauf einer Befristung:
Wann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht
Wenn ein Arbeitnehmer nach Ablauf eines befristetes Vertrages mit Wissen des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis fortsetzt, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Dieser Widerspruch des Arbeitgebers kann bereits vor Befristungsende und auch mittels eines Schreibens erfolgen, in dem der Arbeitgeber die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ablehnt.
mehr
Anzeige
Arbeitsrecht - zielorientiert, praxisnah, schnell
Informieren Sie sich in 48 Kapiteln umfassend über alles, was im Arbeitsrecht relevant ist. Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht einzigartig vernetzt dargestellt. Durch die innovative NetUpdate Technologie stets aktuell. Bestellen Sie noch heute das
Memento Personalrecht für die Praxis 2008!
Erhöhte Anforderungen an Rückzahlungsvereinbarungen von Studienkosten
Unternehmen fordern von ihren Mitarbeitern immer häufiger die Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung. Oft unterstützen Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen, indem sie die Kosten übernehmen oder die Arbeitnehmer während der Weiterbildungszeit von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen. Im Gegenzug möchte der Arbeitgeber eine Garantie, dass er später von den neuen Qualifikationen des Arbeitnehmers profitieren kann. In der Praxis geschieht dies mithilfe von Rückzahlungsvereinbarungen.
mehr

Ausübung des Direktionsrechts oder Änderungskündigung?
Der Ausspruch einer Änderungskündigung ist dann unzulässig
und viel zu weitgehend, wenn das Direktionsrecht ausreicht, um die Änderung durchzusetzen. Kann der Arbeitgeber also eine Änderung allein durch Ausübung des Direktionsrechts herbeiführen, hat er nicht die Wahl, stattdessen eine Änderungskündigung auszusprechen.
mehr
STEUERRECHT
Aktuelles vom Steuerrecht - Mai 2008
Wie lange besteht die Haftung des Arbeitgebers für nicht angemeldete Lohnsteuern? Erhalten Arbeitnehmer in Altersteilzeit den vollen Werbungskostenabzug? Wann können Arbeitnehmer den Freibetrag für Sachlohn in Anspruch nehmen? Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag.
mehr

Scheinselbstständigkeit: Erhebliche Haftungsrisiken beim Einsatz freier Mitarbeiter
Gerade Markt- und Meinungsforschungs-
unternehmen sollten den arbeitsrechtlichen Status ihrer freien Mitarbeiter jetzt genauestens prüfen. Denn diese könnten als Arbeitnehmer anzusehen sein. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 06.03.2008, VI S 2/07, hervor.
mehr
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Update zum neuen Flexi-Gesetz
In der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU/CSU aus dem Jahre 2005 ist der Ausbau der rechtlichen Rahmenbedingungen für Zeitwertkonten als wichtiges Ziel genannt. Da ein erster Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (kurz Flexi-Gesetz) auf starke Kritik stieß, enthält ein neuer Entwurf als Reaktion hierauf eine Reihe von Änderungen.
mehr
BUCHTIPP
Gola, P./Wronka, G.: Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz
Die vierte Auflage des Standardwerks der ausgewiesenen Datenschutzrechtler präsentiert sich überarbeitet und auf den neuesten Stand der Rechtsentwicklung gebracht. Das Werk führt den Leser von den historischen und verfassungsrechtlichen Ursprüngen des Datenschutzes über das Personalaktenrecht und die Datenschutzgesetze hin zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Löschung von Arbeitnehmerdaten in der betrieblichen Praxis.
mehr
 
DIE AUTOREN
Annett BöhmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Andreas MörckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Peter KornPeter Korn
Jürgenmeyer & Partner

Ann-Christine HamischAnn-Christine Hamisch
Lovells LLP


HRM-Newsletter Personalrecht - 05/2008
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse