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Newsletter
Personalrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufhebungsverträge bergen einige Tücken für Unternehmen. Doch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat nun deutlich gemacht, dass auch das Verhalten des Arbeitnehmers im Rahmen eines solchen Verfahrens eine wichtige Rolle spielt. Wir beleuchten in unserem aktuellen Newsletter die Rechtslage nach einer Kündungsandrohung. Außerdem steht die korrekte Form und Frist einer Probezeitkündigung im Fokus.
Zum Thema Betriebliche Altersvorsorge liefern wir Ihnen neue Erkenntnisse über das Zusammenspiel mit dem AGG und zur Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten. Daneben finden Sie in unserer Rubrik zum Steuerrecht Informationen zu beruflichen Fortbildungskosten und dem elektronische Datenübermittlungsverfahren.
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| AKTUELLES IN KÜRZE |
Neues vom Arbeitsrecht - April 2008
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der dringende Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter sich strafbar gemacht hat. Doch dabei müssen Unternehmen einiges beachten. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr darüber. Außerdem finden Sie hier Neuigkeiten zu Themen wie "Wirk- samkeit einer Rückzahlungsvereinbarung von Studienkosten", "betriebsbedingte Kündigungen im Falle des Austausch von Arbeitnehmern durch einen Subunternehmer" und "Witwerrente für gleichgeschlechtliche Lebenspartner".
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| ARBEITSRECHT |
Korrekte Form und Frist einer Probezeitkündigung
Während einer vereinbarten Probezeit gilt die gesetzliche verkürzte Kündigungsfrist auch dann, wenn die Dauer der vereinbarten Probezeit als unangemessen lang bewertet wird. Unternehmen sollten jedoch beachten, dass Kündigungen nur dann rechts- bzw. formwirksam sind, wenn der Kündigende das entsprechende Schriftstück eigenhändig und mit vollem Namen unterzeichnet. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt nicht.
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Aufhebungsvertrag nach Kündigungsandrohung anfechtbar
Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber unter Androhung der fristlosen Kündigung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gedrängt, kann für ihn eine nachträgliche Anfechtungsmög- lichkeit bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine fristlose Kündigung offensichtlich nicht wirksam wäre. Die Widerrechtlichkeit der Drohung kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch nicht dadurch beseitigen, dass er dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages eine Bedenkzeit einräumt.
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| BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE |
Das AGG gilt auch für die betriebliche Altersversorgung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat in den vergangenen Jahren für heftige Diskus- sionen - nicht nur unter Juristen - gesorgt. Eine der bislang ungeklärten Fragen im Zusammen- hang mit dem AGG war sein Verhältnis zu den Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG); aufgrund des Wortlauts des § 2 Abs. 2 S. 2 AGG ("Für die betriebliche Altersversor- gung gilt das Betriebsrentengesetz") war umstritten, ob das AGG auch den Bereich der betrieblichen Alterversorgung erfasst oder ob für diesen ausschließlich das BetrAVG gelten soll.
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Arbeitszeitkonten: Neues zur Insolvenzsicherung
Arbeitszeitkonten sind in deutschen Unternehmen inzwischen weit verbreitet. Sie gewinnen vor allem im Hinblick auf die in jüngster Vergangenheit beschlossenen Verschlechterungen der Rahmenbedingungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherungen, dem absinkenden Versorgungsniveau der Regelaltersrente und dem Wegfall der Förderfähigkeit von Altersteilzeitvereinbarungen nach dem 31. Dezember 2009 weiter rasant an Bedeutung.
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| STEUERRECHT |
Berufliche Fortbildungskosten können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein
Wenn ein Fort- oder Weiterbildungsdienstleister die Leistung dem Arbeitnehmer in Rechnung stellte und der Arbeitgeber den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer ersetzte, dann führte diese Erstattung nicht zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn - zumindest sofern an der Fortbildung ein ganz überwiegend betriebliches Interesse bestand. Das war bis zum 31. Dezember 2007 die geltende Auffassung der Finanzverwaltung. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2008 jedoch nicht mehr, da der entsprechende Erlass aufgehoben wurde (Erlass des Bayerischen Staatsministeriums vom 12.10.2007, AZ.: 34 - S 2332-120-39 332/07).
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Die Lohnsteuerkarte in Papierform hat bald ausgedient
Gemeinden werden voraussichtlich letztmals für das Jahr 2010 Lohnsteuerkarten ausstellen. Zur Vorbereitung eines elektronischen Datenübermittlungsverfahrens erhält jeder Steuerpflichtige Mitte dieses Jahres eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern wird unter dieser IdNr. für jeden Steuerpflichtigen sogenannte "LohnsteuermerkmaIe" abspeichern. Das sind die für den Lohnsteuerabzug relevanten Datensätze, wie zum Beispiel Religionszugehörigkeit, Kinder, Familienstand und Steuerklasse. Ab dem Jahr 2011 soll der automatisierte Abruf elektronischer "Lohnsteuermerkmale" erfolgen können.
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| BUCHTIPP |
Hentschel, B. (Hrsg.): HR-Shared Services, Outsourcing, Service Level Agreement
HR-Shared Services, Outsourcing und Service Level Agreement stellen betriebliche Entscheidungen dar, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. So stehen Personaladministration und Entgeltabrechnung immer wieder auf dem Prüfstand von Kosten- und Effizienzüberlegungen in den Unternehmen. Wie jede Entscheidung bedarf auch eine solche der gründlichen Vorbereitung durch die am Entscheidungsprozess beteiligten Verantwortungsträger. Das vorliegende Handbuch gibt durch zahlreiche Praxisbeispiele einen guten Überblick zur Gesamtthematik.
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| DIE AUTOREN |
Dr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht
Wolfram Bläsi
Jürgenmeyer & Partner
Michael Eckert
Eckert, Klette & Kollegen
Andreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen
Ann-Christine Hamisch
Lovells LLP
Bernd Klemm
Lovells LLP |
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