HRM-Newsletter Personalrecht - 03/2010

Sie haben eine Frage zu Ihrer arbeitsrechtlichen Praxis? Dann haben Sie nun die Gelegenheit eine Antwort darauf zu bekommen. Gemeinsam mit der Redaktion von Arbeit + Arbeitsrecht wählen wir ab sofort jeden Monat eine Frage aus und beantworten sie. Die erste Antwort können Sie heute bereits in der Rubrik FRAGE und ANTWORT nachlesen. Wie auch Sie – gegebenenfalls anonym – mitmachen können, erfahren Sie unter www.hrm.de/arbeitsrechtsfrage_des_monats.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben eine Frage zu Ihrer arbeitsrechtlichen Praxis? Dann haben Sie nun die Gelegenheit eine Antwort darauf zu bekommen. Gemeinsam mit der Redaktion von Arbeit und Arbeitsrecht wählen wir ab sofort jeden Monat eine Frage aus und beantworten sie. Die erste Antwort können Sie heute bereits in der Rubrik FRAGE und ANTWORT nachlesen. Wie auch Sie – gegebenenfalls anonym – mitmachen können, erfahren Sie hier.

Außerdem informieren wir Sie in unserem Newsletter wie gewohnt rund um die Themen Arbeitsrecht, Lohnpraxis und Betriebliche Altersvorsorge und liefern Ihnen Veranstaltungs- und Buchtipps.

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ARBEITSRECHT
Aktuelles in Kürze – März 2010
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Kann ein Arbeitgeber eine betriebliche Übung hinsichtlich einer Weihnachtsgratifikation beseitigen, indem er darauf hinweist, dass er eine Gratifikation nur noch in den drei folgenden Jahren gewährt? Dürfen Unternehmen verhaltensbedingt kündigen, wenn ein Mitarbeiter sich wiederholt kritisch äußert? Inwiefern ist eine außerordentliche Kündigung für den Fall gerechtfertigt, dass ein Arbeitnehmer geringwertige Sachen entwendet? Sollten Sie diese und weitere aktuelle arbeitsrechtliche Fragen nicht ad hoc beantworten können, hilft dieser Beitrag.
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Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Sarah ReinhardtSarah Reinhardt
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Kein Ende der Verschärfung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Daher bedürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des besonderen Schutzes. Inwiefern aber muss der Betriebsrat bei Verschwiegenheitserklärungen hinzugezogen werden? Eine eindeutige Antwort liefert ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts: Handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, bestimmt er grundsätzlich nicht mit.
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Teilzeitanspruch des Arbeitnehmers versus Arbeitszeitmodell des Arbeitgebers
Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz begründet nicht nur für die Verringerung der Arbeitszeit, sondern auch für die Verteilung auf die einzelnen Wochentage einen Anspruch auf Vertragsänderung, welcher bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs reicht. Macht ein Arbeitnehmer dies geltend, muss er sich nicht auf ein vertraglich vereinbartes Modell der Arbeitszeitverteilung (zum Beispiel Fünf-Tage-Woche) beschränken.
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Arbeitsrechtliche Fragen im Web 2.0
„Wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten“ – so lautete die Begründung für die Kündigung einer Schweizer Angestellten, die sich wegen Migräne krank gemeldet hatte, dann aber zuhause ihr Internetprofil bearbeitete. Das zeigt: Soziale Netzwerke werden immer mehr zu Belastungen im Arbeitsverhältnis. Dabei können klare Regeln dies vermeiden.
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ARBEITSHILFEN
Klare Regeln formulieren
Ein Beitrag mit Mustertext für eine Richtlinie zum Abfluss von Informationen an Dritte
Seit 2007 sind die Medien voller Berichte über Verstöße gegen Datenschutz und Datensicherheit, als Datenschutzskandale gebrandmarkt. Obwohl die öffentlich diskutierten Fälle ausnahmslos illegal, überwiegend sogar sanktionsbewehrt waren, sah der Gesetzgeber Handlungsbedarf zu einer tiefgreifenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ob Personendaten oder Geschäftsgeheimnisse, bei Datenpannen müssen Unternehmen nun entscheiden, ob sie Betroffene unterrichten müssen.
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FRAGE und ANTWORT
powered by Arbeit und Arbeitsrecht
Katrin Willi-Rock, Starbucks Coffee Deutschland GmbH, fragt
Wir haben eine Arbeitnehmerin, deren Elternzeit im Oktober 2009 abgelaufen ist. Seitdem ist sie nicht mehr zu erreichen. Nun wollten wir die Kündigung zustellen, jedoch kam diese von der bekannten Anschrift mit „unbekannt verzogen“ zurück. Die Festnetznummer ist abgemeldet, die Handynummer funktioniert, jedoch wird nach zweimal läuten die Verbindung getrennt. Die Krankenkasse hat ebenfalls keine neue Anschrift. Wie können wir das Arbeitsverhältnis beenden?

Constanze GroschConstanze Grosch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei BMH Bräutigam & Partner (Berlin) antwortet.
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LOHNPRAXIS
Neues aus der LohnPraxis – März 2010
Bei der Beschäftigung von Minijobbern spielen die so genannten Geringfügigkeitsrichtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger eine wichtige R olle. Diese Richtlinien wurden in einigen Punkten überarbeitet. Folgende Regelungen müssen Sie jetzt beachten.
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Wie Sie Berufliches und Privates voneinander trennen
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2008 eine neue Steuerbefreiungsvorschrift ins Leben gerufen. Als Arbeitgeber können Sie Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung ihrer Arbeitnehmer erbringen. Diese sind nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 eStG steuerfrei und entsprechend beitragsfrei in der Sozialversicherung. Dafür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Hinterbliebenenrente: Kein Anspruch auf Gleichbehandlung
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits zu Beginn des vergangenen Jahres entschieden hatte, dass eingetragene Lebenspartner seit dem 1. Januar 2005 Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen sind (Urt. v. 14. Januar 2009 – 3 AZR 20/07 – NZA 2009, 489 ff.), hat es gegen Ende des Jahres den zeitlichen Umfang der erforderlichen Gleichbehandlung in einem neuen Urteil konkretisiert.
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VERANSTALTUNG
Bagatelle oder fehlender Anstand?
Experten reflektieren auf der PERSONAL2010 aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
Ob Maultaschen, Getränkebons, Bienenstiche oder Frikadellen – die Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer Kleinigkeiten stehlen und deshalb von ihren Arbeitgebern entlassen werden, scheint zuzunehmen. Doch wo genau liegt die Grenze zur Bagatelle? Das ist nur eine der vielen arbeitsrechtlichen Fragen, mit denen sich Fachanwälte und Unternehmensvertreter auf der PERSONAL2010 am 27. und 28. April in Stuttgart beschäftigen.
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BUCHTIPP
Bernd Klemm (u.a.): Beck´sches Formularhandbuch Arbeitsrecht
Das Beck´sche Formularhandbuch Arbeitsrecht hat zur großen Freude der Praxis nach fünf Jahren seine zweite Auflage erhalten. Der Erfolg dieses Werks liegt schlicht und ergreifend in der hervorragenden Praxistauglichkeit. Diese folgt unweigerlich daraus, dass die Autoren auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen können.
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HRM-Newsletter Personalrecht - 03/2010
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