HRM-Newsletter Personalrecht - 03/2009

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) machte bisher hauptsächlich im Recruiting Schlagzeilen. Mit der Wirtschaftskrise wendet sich das Blatt: Unternehmen sind nun mit dem Problem konfrontiert, dass auch Kündigungen unter bestimmten Bedingungen gegen das AGG verstoßen können. Mit diesem Thema beschäftigt sich unser Beitrag zum Thema Kündigungsschutz und Alterdiskriminierung.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) machte bisher hauptsächlich im Recruiting Schlagzeilen. Mit der Wirtschaftskrise wendet sich das Blatt: Unternehmen sind nun mit dem Problem konfrontiert, dass auch Kündigungen unter bestimmten Bedingungen gegen das AGG verstoßen können. Mit diesem Thema beschäftigt sich unser Beitrag zum Thema Kündigungsschutz und Alterdiskriminierung.

Erfahren Sie außerdem etwas über die jüngste Geschichte des Mindestlohns, die Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale und Neustes zur Hinterbliebenenversorgung.

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ARBEITSRECHT
Neues vom Arbeitsrecht – März 2009
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) treibt zuweilen absurde Blüten. So haben sich manche Bewerbungskandidaten dem so genannten „AGG-Hopping“ verschrieben: Sie zielen nicht auf eine ernsthafte Bewerbung, sondern auf die Entschädigungszahlungen ab. Welche Indizien für einen solchen Vorwurf vorliegen müssen, beschreiben wir in unserer aktuellen Rubrik für Arbeitsrecht. Ebenso erfahren Sie mehr über neue Urteile zu Themen wie der Bedeutung von Statistiken für eine mögliche geschlechtliche Benachteiligung, Arbeitnehmeransprüche bei Betriebsübergang oder dazu, wer die Kosten für Berufskleidung tragen muss.
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Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung
Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, kann sozialwidrig und damit unwirksam sein. Der Arbeitgeber darf jedoch trotz des Verbotes der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Absatz 3 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) berücksichtigen. Auch die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl (§ 1 Absatz 3 Satz 2 KSchG) ist nach dem AGG zulässig.
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Unendliche Geschichte
Deutschland ist bislang eines der wenigen Länder in Europa ohne gesetzlichen Mindestlohn. Zwar sind Mindestlohnregelungen in Deutschland seit jeher in Flächentarifverträgen zu finden. Aber die Wirkung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages findet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ihre Grenzen regelmäßig dort, wo speziellere Tarifverträge gelten. Bestärkt auch durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg reißt die Diskussion darüber nicht ab. Im Sommer 2007 wurde dann das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wiederentdeckt, welches ursprünglich vor allem auf die Vermeidung von Billigkonkurrenz für die deutsche Bauwirtschaft ausgerichtet war.
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DIE AUTOREN
Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP
 
STEUERRECHT
Alles auf Anfang. Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 9.12.2008 festgestellt, dass die gesetzliche Neuregelung der Pendlerpauschale zum 1.1.2007 gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt und infolgedessen verfassungswidrig ist. Damit hat das über zwei Jahre andauernde Tauziehen um die Pendlerpauschale vorläufig ein Ende gefunden. Für den Gesetzgeber ist das Urteil eine erneute empfindliche Niederlage. Für die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und für die gesamte Finanzverwaltung bringt das Urteil ein erhebliches Maß an Mehrarbeit mit sich.
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Doppelbesteuerung: Arbeit beim Auftraggeber begründet nicht gleich eine Betriebsstätte
Unternehmen aus dem Ausland können aufatmen: Werden sie in den Räumen ihres deutschen Auftraggebers tätig, begründet dies nicht automatisch eine Betriebsstätte, die der deutschen Steuer unterworfen wird. Das hat unlängst der Bundesfinanzhof klargestellt (Urteil vom 04.06.2008, Az: I R 30/07). Die Entscheidung betrifft vor allem Dienstleister oder an Großprojekten beteiligte Firmen aus anderen Staaten.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Hinterbliebenenversorgung: Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
Seit einem Urteil des EuGH vom April 2008 war bezüglich der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in die Hinterbliebenenversorgung bei der betrieblichen Altersversorgung eines klargestellt: Sind eingetragene Lebenspartnerschaften nach deren gesetzlicher Ausgestaltung in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung mit der von Ehegatten vergleichbar ist, hat der überlebende Lebenspartner nach Versterben seines Lebenspartners einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Im Zuge dieses Urteils blieb nur fraglich, ob deutsche Gerichte eine vergleichbare Situation zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft annehmen würden. Das BAG hat nun über einen solchen Fall entschieden und eine Vergleichbarkeit angenommen.
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BUCHTIPP
Bernd Klemm und Dr. Ann-Christine Hamisch: Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in den letzten Jahren wieder wesentlich wichtiger geworden, nachdem die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zum letzten Arbeitnehmernettoeinkommen immer stärker gesunken ist. Die komplexe Materie mit einer umfangreichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung macht die Regelungen eines Versorgungswerkes der bAV allerdings für viele zu einem „Buch mit sieben Siegeln“. Dieses Werk von Bernd Klemm und Dr. Ann-Christine Hamisch schafft hier Abhilfe.
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